? Urheberrecht / Nutzungsrecht - Fotograf / Verlag

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Gabriel00
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? Urheberrecht / Nutzungsrecht - Fotograf / Verlag

Beitrag von Gabriel00 »

Hallo,

ich habe ein Frage:

Jemand will einen Scan von einem Bild (Foto oder Zeichnung) aus einem alten Buch auf seiner Homepage veröffentlichen. Das Buch ist, sagen wir mal, aus den 40er Jahren und von einem großen Verlag, der auch heute noch existiert.

Das Urheberrecht des Fotografen/Zeichners besteht bis 70 Jahre nach dessen Tod. Er könnte also klagen.

Kann der betroffene Verlag auch klagen, abmahnen? Oder steht dies ausschließlich dem Urheber (bzw. seinen Nachfahren) zu?

Wie verhält es sich bei einem Bild ein Bildagentur? Diese Archive sind ja auch über die Jahre immer weiterverkauft worden? Kann der jetzige Besitzer klagen? Muss er auf Nachfrage einen Vertrag mit dem Fotografen vorlegen können? Selbst wenn er irgendwann die Exklusivrechte gekauft hat, bzw. der Fotograf bei der Agentur angestellt war - wie lange ist eigentlich "exklusiv"?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gabriel