Sondertilgung nach Prolongation

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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rasco
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Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von rasco »

Gilt das Sondertilgungsrecht welches im ursprünglichen Immobiliardarlehensvertrag vereinbart wurde auch nach Prolongation?
Sondertilgung wird im Vertragstext der Prolongation nicht erwähnt, es gibt dort jedoch den Hinweis "Alle übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert".
Wie ist die Rechtslage dazu?
Baden-57
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von Baden-57 »

Generell bleiben bei einer Vertragsverlängerung die Konditionen gleich.
Wäre das Sonderkündigungsrecht davon ausgeschlossen, hätte dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden müssen. Also aufatmen und Ostern genießen :)
rasco
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von rasco »

Vielen Dank für die Antwort. Die Bank sagt jedoch das Gegenteil. Die Sondertilgung hätte im Vertrag für die Anschlussfinanzierung neu vereinbart werden müssen und verweigert nun die Sondertilgung.
Vaughn
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von Vaughn »

Prolongation würde bedeuten, dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, weil der alte in voller Höhe zur Rückzahlung fällig gewesen war.

Oder handelte es sich lediglich um eine Zinsneuvereinbarung?
In dem Fall: was wurde im ursprünglichen Vertrag zum Thema Sondertilgungen genau vereinbart?
(Ich kenne Klauseln, die ein Sondertilgungsrecht ausdrücklich auf den Zeitraum der ersten Zinsfestschreibung begrenzen.)
rasco
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von rasco »

Es ist eine ganz normale Anschlusszinzvereinbarung, kein neuer Vertrag. Dann hätte es ja auch eine Widerrufsbelehrung geben müssen.
Im ursprünglichen Vertrag steht die Formulierung unter dem Punkt "Besondere Vereinbarungen",
"Sondertilgung jährlich 10.000 Euro möglich". Eine zeitliche Begrenzung ist nicht enthalten.
Die Frage ist nun, fällt die Sondertilgung aus dem ursprünglichen Vertrag unter den Passus "Alle übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert" aus der Anschlusszinsvereinbarung? Damit ist doch gemeint, dass der Vertrag (inkl. Sondertilgungsrecht) unverändert bestehen bleibt und sich nur die Zinskonditionen ändern.
Die Bank verneint dies und argumentiert, die Sondertilgung hätte neu vereinbart werden müssen, was doch aber gar nicht nötig wäre wenn alle übrigen Vertragsbedingungen unverändert bleiben.
Hanomag
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von Hanomag »

rasco hat geschrieben:Es ist eine ganz normale Anschlusszinzvereinbarung, kein neuer Vertrag. Dann hätte es ja auch eine Widerrufsbelehrung geben müssen.
Im ursprünglichen Vertrag steht die Formulierung unter dem Punkt "Besondere Vereinbarungen",
"Sondertilgung jährlich 10.000 Euro möglich". Eine zeitliche Begrenzung ist nicht enthalten.
Die Frage ist nun, fällt die Sondertilgung aus dem ursprünglichen Vertrag unter den Passus "Alle übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert" aus der Anschlusszinsvereinbarung? Damit ist doch gemeint, dass der Vertrag (inkl. Sondertilgungsrecht) unverändert bestehen bleibt und sich nur die Zinskonditionen ändern.
Sehe ich nicht anders.
rasco
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von rasco »

Ok, dann muss ich ja "nur" noch die Bank überzeugen. Eine bloße Darstellung meiner Sichtweise wird dafür aber nicht reichen. Habe ich schon versucht.
Daher auch meine Frage nach der Rechtslage.
Baden-57
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von Baden-57 »

rasco hat geschrieben:Ok, dann muss ich ja "nur" noch die Bank überzeugen. Eine bloße Darstellung meiner Sichtweise wird dafür aber nicht reichen. Habe ich schon versucht.
Daher auch meine Frage nach der Rechtslage.
Unverzüglich den Ombudsmann der Bank einschalten und als kleines Druckmittel auch die BaFin. Da geht es dann meist dann schneller mit dem Verstand der Bänker :P
rasco
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von rasco »

@Baden-57
danke für den Rat. Werde ich machen. Die Bank scheint sich jedoch ihrer Rechtsauffassung ziemlich sicher zu sein, hat meine Sondertilgung, die ich einfach mal überwiesen habe um Tatsachen zu schaffen, kommentarlos storniert und zurück überwiesen.
Hanomag
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von Hanomag »

Eine reine Zinsprolongation ist eine unechte Abschnittsfinanzierung. Hast Du danach auch schon gegoogelt?
rasco
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von rasco »

Unechte Abschnittsfinanzierung ist klar. Aber was willst Du damit sagen? Kein Widerrufsrecht?
Auch klar. Es geht doch aber um die Sondertilgung. Ist diese bei unechter Abschnittsfinanzierung beendet?
Vaughn
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von Vaughn »

Wenn wie beschrieben lediglich ein Nachtrag zum ursprünglichen Vertrag bezüglich des vereinbarten Zinssatzes erstellte wurde und der zitierte Satz alles ist, was zum Thema Sondertilgung vereinbart wurde, dann sehe ich es so, wie die Vorredner: Sondertilgungsrecht von 10 T€ p.a. besteht weiterhin.
Hanomag
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von Hanomag »

rasco hat geschrieben: Es geht doch aber um die Sondertilgung. Ist diese bei unechter Abschnittsfinanzierung beendet?
Nein.
rasco
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Re: Sondertilgung nach Prolongation

Beitrag von rasco »

Im Anschlusszinsvertrag steht unter dem Punkt

Änderung von Zahlungsbedingungen, Rückzahlung

"Die neue jährliche Leistungsrate (Sollzinsen und Tilgung) beträgt EUR xxx
Sie ist in Teilbeträgen von EUR xxx zu den bisher vereinbarten Terminen zu zahlen."


Sollte sich das Ende der Sondertilgung vielleicht in dieser Formulierung im Anschlusszinsvertrag verbergen?

Die neue Leistungsrate ist auch mit der alten identisch.
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