Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
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Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Gesamtschulen haben diverse Kriterien, nach denen sie Grundschulabgänger aufnehmen bzw. aussuchen, insbes. wenn die Anmeldezahlen die zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze übersteigt; z.B. Schulweg, Geschwisterkind, .... .
Gibt es überhaupt eine Vorschrift, die Gesamtschulen vorgibt Aufnahmekriterien zu erarbeiten oder wäre auch ein einfaches Auslosen der aufzunehmenden Kinder zulässig? (Abgesehen von der gleichmäßigen Verteilung der Kinder mit Haupt-, Realschul- oder Gymnasiumempfehlung auf einer Gesamtschule oder der gleichmäßigen Verteilung von Jungen und Mädchen in einer Klasse)
Gibt es überhaupt eine Vorschrift, die Gesamtschulen vorgibt Aufnahmekriterien zu erarbeiten oder wäre auch ein einfaches Auslosen der aufzunehmenden Kinder zulässig? (Abgesehen von der gleichmäßigen Verteilung der Kinder mit Haupt-, Realschul- oder Gymnasiumempfehlung auf einer Gesamtschule oder der gleichmäßigen Verteilung von Jungen und Mädchen in einer Klasse)
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
ooohhhh, die Frage klingt interessant. Mir sind Gesamtschulen bekannt an denen niemand unter einem gewissen Notendurchschnitt aufgenommen wurde.
Leider kann ich deine rage aber nicht beantworten.
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Die Situation zum Jahreswechsel 2007/2008:
Schulplätze im Losverfahren? (Focus 1.11.2007)
Schulplätze im Losverfahren? (Focus 1.11.2007)
Wies der Zufall will
In Nordrhein-Westfalen beschreitet man andere Wege. Dort sollen Schulleiter einer neuen Regelung zufolge bestimmte Auswahlkriterien (wie etwa Härtefälle, Geschlechterverteilung, Leistungsvielfalt oder Schulweg) berücksichtigen. Oder schlicht die Lostrommel rühren.
Müssen Eltern die gezielte Schulwahl also künftig dem Zufall überlassen?
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... APO_SI.pdf
Der §1 APO-SI hilft hier weiter.
Desweiteren sind dazu Regeln in der VV ZU §1 APO-Si zu finden.
Der §1 APO-SI hilft hier weiter.
Desweiteren sind dazu Regeln in der VV ZU §1 APO-Si zu finden.
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Danke für die Links.
Ich würde das dann so verstehen:
Hat der Schulträger Einzugsgebiete festgelegt, muss die Schule bei überzähligen Anmeldungen die Wohnortnähe berücksichtigen, sodass die Schülerinnen und Schüler bevorzugt werden, die am nächsten an der Schule wohnen (Kriterien wie etwa gleiche Anzahl Mädchen/Jungen bleiben davon unberührt).
Sind keine Einzugsgebiete festgelegt, kann die Schule theoretisch nur auslosen, ohne eine Wohnortnähe zu berücksichtigen. Also der Schüler, der direkt neben der Schule wohnt, könnte dann Pech haben und könnte an eine weiterentfernte Schule verwiesen werden und der Schüler, der den einen oder anderen Kilometer weiter weg wohnt würde durch das Losverfahren aufgenommen werden können.
Ist das so richtig?
Ich würde das dann so verstehen:
Hat der Schulträger Einzugsgebiete festgelegt, muss die Schule bei überzähligen Anmeldungen die Wohnortnähe berücksichtigen, sodass die Schülerinnen und Schüler bevorzugt werden, die am nächsten an der Schule wohnen (Kriterien wie etwa gleiche Anzahl Mädchen/Jungen bleiben davon unberührt).
Sind keine Einzugsgebiete festgelegt, kann die Schule theoretisch nur auslosen, ohne eine Wohnortnähe zu berücksichtigen. Also der Schüler, der direkt neben der Schule wohnt, könnte dann Pech haben und könnte an eine weiterentfernte Schule verwiesen werden und der Schüler, der den einen oder anderen Kilometer weiter weg wohnt würde durch das Losverfahren aufgenommen werden können.
Ist das so richtig?
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Nein.
Hat der Schulträger Einzugsgebiete festgelegt, dann sind zuallererst einmal diejenigen Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, die innerhalb des Einzugsgebiets wohnen. Dabei ist es egal, wie weit innerhalb vom Einzugsgebiet sie von der Schule entfernt wohnen. Sollte die Schule schon mit dieser Zahl an Anmeldungen überfordert sein, dann könnte der Schulleiter laut § 1 Absatz (2) APO-SI die dort genannten AuswahlKriterien anwenden, die ihm sinnvoll erscheinen. Die Verwaltungsvorschrift sagt aber, er soll sich dann mit den anderen weiterführenden Schulen so weit wie möglich abstimmen. Da werden dann vermutlich die tatsächlichen Entfernungen eine wesentliche Rolle spielen.
Hat der Schulträger kein Einzugsgebiet festgelegt, dann kann der Schulleiter diejenigen Kriterien, die ihm sinnvoll erscheinen, bei allen Anmeldungen anwenden.
Hat der Schulträger Einzugsgebiete festgelegt, dann sind zuallererst einmal diejenigen Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, die innerhalb des Einzugsgebiets wohnen. Dabei ist es egal, wie weit innerhalb vom Einzugsgebiet sie von der Schule entfernt wohnen. Sollte die Schule schon mit dieser Zahl an Anmeldungen überfordert sein, dann könnte der Schulleiter laut § 1 Absatz (2) APO-SI die dort genannten AuswahlKriterien anwenden, die ihm sinnvoll erscheinen. Die Verwaltungsvorschrift sagt aber, er soll sich dann mit den anderen weiterführenden Schulen so weit wie möglich abstimmen. Da werden dann vermutlich die tatsächlichen Entfernungen eine wesentliche Rolle spielen.
Hat der Schulträger kein Einzugsgebiet festgelegt, dann kann der Schulleiter diejenigen Kriterien, die ihm sinnvoll erscheinen, bei allen Anmeldungen anwenden.
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Ah ok, das ist präziser und richtiger.
Im Falle keines Einzugsgebietes kann er also losen. Parität zw. Jungen und Mädchen bleibt unberührt.
Das hat nämlich aktuell zu Verdruss bei einigen Eltern gesorgt, die keine 100m von der Schule entfernt wohnen und zudem auch noch Pech hatten, auf der dann nächstgelegenen Schule ebenfalls einen abschlägigen Bescheid bekommen haben.
Die dann nächste Schule bedeutet für das Kind rd. 40 Minuten Bus und Bahn
Im Falle keines Einzugsgebietes kann er also losen. Parität zw. Jungen und Mädchen bleibt unberührt.
Das hat nämlich aktuell zu Verdruss bei einigen Eltern gesorgt, die keine 100m von der Schule entfernt wohnen und zudem auch noch Pech hatten, auf der dann nächstgelegenen Schule ebenfalls einen abschlägigen Bescheid bekommen haben.
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Das ist doch dann auch Blödsinn. Ein reines Losverfahren ist der geringste Aufwand für die Schulleitungen mit den blödesten Ergebnissen für die Schüler.Im Falle keines Einzugsgebietes kann er also losen. (...)
Das hat nämlich aktuell zu Verdruss bei einigen Eltern gesorgt, die keine 100m von der Schule entfernt wohnen und zudem auch noch Pech hatten, auf der dann nächstgelegenen Schule ebenfalls einen abschlägigen Bescheid bekommen haben.
Die dann nächste Schule bedeutet für das Kind rd. 40 Minuten Bus und Bahn
Die Verwaltungsvorschrift sagt, dass die Schulen sich untereinander abstimmen müssen:
Die Eltern sollen sich bei der Schulaufsichtsbehörde erkundigen, was da falsch gelaufen ist und was man noch korrigieren kann.1.2 zu Absatz 2
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, soll die Aufnahmeentscheidung mit benachbarten Schulen abgestimmt werden. Dazu sollen sich die Schulleitungen der beteiligten Schulen frühzeitig miteinander in Verbindung setzen. Kommt dabei keine Einigung zustande, koordiniert die Schulaufsichtsbehörde unter Beteiligung des Schulträgers die Aufnahmeentscheidungen der Schulen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler die gewählte Schule besuchen können. Erst danach dürfen die betroffenen Schulen über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entscheiden.
https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... index.html
https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... index.html
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Klar ist das Blödsinn. Die Schule macht sich null Arbeit.
Und dass die Verwaltungsvorschrift im Sinne des Kindes (kürzestmöglicher Weg!) angewandt wurde muss dann schon fast bezweifelt werden.
Tritt die Behörde (Schulaufsichtsbehörde) denn überhaupt in Aktion bzw. können Eltern von dort Unterstützung erwarten; zumindest hinsichtlich der Verwaltungsvorschrift klären, ob die beteiligten Schulen denn ihr Möglichstes getan haben? Immerhin gabs einen abschlägigen Bescheid von gleich zwei Schulen, wovon die zweite Schule (Zweitwunsch) immerhin schon 2km weiter entfernt ist als die zuerst gewünschte Schule.
Es könnte ja schließlich sein, dass auch die dritte und damit am weitesten entfernte Schule zum Kreis der Schulen gehört, die sich einigen sollen. Und die am weitesten entfernte Schule stimmt dann der Aufnahme zu.
Nicht auszuschließen, dass sich die Wege von verschiedenen Schülern kreuzen, weil die jeweils nächstgelegene Schule Anlieger ablehnt und die Kinder kreuz und quer durch die Stadt schickt.
Und dass die Verwaltungsvorschrift im Sinne des Kindes (kürzestmöglicher Weg!) angewandt wurde muss dann schon fast bezweifelt werden.
Tritt die Behörde (Schulaufsichtsbehörde) denn überhaupt in Aktion bzw. können Eltern von dort Unterstützung erwarten; zumindest hinsichtlich der Verwaltungsvorschrift klären, ob die beteiligten Schulen denn ihr Möglichstes getan haben? Immerhin gabs einen abschlägigen Bescheid von gleich zwei Schulen, wovon die zweite Schule (Zweitwunsch) immerhin schon 2km weiter entfernt ist als die zuerst gewünschte Schule.
Es könnte ja schließlich sein, dass auch die dritte und damit am weitesten entfernte Schule zum Kreis der Schulen gehört, die sich einigen sollen. Und die am weitesten entfernte Schule stimmt dann der Aufnahme zu.
Nicht auszuschließen, dass sich die Wege von verschiedenen Schülern kreuzen, weil die jeweils nächstgelegene Schule Anlieger ablehnt und die Kinder kreuz und quer durch die Stadt schickt.
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Wie pervers ist das denn?
Was sind das 2007/2008 für schwachsinnige Politiker gewesen, die den § 1 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für alle (!) weiterführenden Schulen so formuliert haben, dass ein Schulleiter sich frei raussuchen kann, ob er sich die Mühe macht, ein sinnvolles Aufnahmeverfahren zu organisieren, oder ob er einfach die Lostrommel rührt? Ja glauben die, ein Schulleiter hat das ganze Jahr so wenig zu tun, dass er sich darauf freut, sich endlich mal im Aufnahmeverfahren mit schwierigen Fragebögen, nervigen Eltern und quengelnden Kindern auseinanderzusetzen? Warum sollte sich denn ein Schulleiter noch diese Mühe machen, wenn er sieht, dass der Kollege von der Schule nebenan sich einen lockeren Lenz mit der Lostrommel macht?
Das können Ihnen doch schon die Viertklässler sagen, was da rauskommen wird! Ein Losverfahren darf selbstverständlich erst und nur dann eingesetzt werden, wenn man aus irgendwelchen Gründen mit den sinnvollen Kriterien nicht mehr weiterkommt.
Wie blöd darf man sein, um in NRW in den Landtag gewählt zu werden? Werden die auch in einer Lotterie ausgelost? 2005-2010 haben CDU und FDP die Regierung gebildet, Jürgen Rüttgers (CDU) war Ministerpräsident, die gelernte Grundschullehrerin und spätere Schulleiterin und Schulrätin Barbara Sommer (CDU) war Ministerin für Schule und Weiterbildung. Seit 2010 ist Hannelore Kraft (SPD) MP, Schulministerin ist die ehemalige Gesamtschullehrerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Warum haben die das nicht längst wieder geändert?
Anscheinend haben die Beamten vom Kultusministerium (oder womöglich eine Schulministerin persönlich?) versucht, mit der Verwaltungsvorschrift zu retten, was noch zu retten ist. Da steht ja zu diesem Punkt etwas völlig (!) anderes drin als in der APO-SI. Normalerweise führen Verwaltungsvorschriften lediglich im Detail aus, was der Gesetzgeber ins Gesetz bzw. die Verordnung geschrieben hat.
Warum lassen sich das die Eltern jahrelang gefallen?
Warum hat NRW keine gesetzliche Landeselternvertretung, sondern mit der Landeselternkonferenz nur einen nicht-eingetragenen Verein?
Kennen Sie die E-Mail-Adressen der für Sie zuständigen Landtagsabgeordneten?
Was sind das 2007/2008 für schwachsinnige Politiker gewesen, die den § 1 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für alle (!) weiterführenden Schulen so formuliert haben, dass ein Schulleiter sich frei raussuchen kann, ob er sich die Mühe macht, ein sinnvolles Aufnahmeverfahren zu organisieren, oder ob er einfach die Lostrommel rührt? Ja glauben die, ein Schulleiter hat das ganze Jahr so wenig zu tun, dass er sich darauf freut, sich endlich mal im Aufnahmeverfahren mit schwierigen Fragebögen, nervigen Eltern und quengelnden Kindern auseinanderzusetzen? Warum sollte sich denn ein Schulleiter noch diese Mühe machen, wenn er sieht, dass der Kollege von der Schule nebenan sich einen lockeren Lenz mit der Lostrommel macht?
Das können Ihnen doch schon die Viertklässler sagen, was da rauskommen wird! Ein Losverfahren darf selbstverständlich erst und nur dann eingesetzt werden, wenn man aus irgendwelchen Gründen mit den sinnvollen Kriterien nicht mehr weiterkommt.
Wie blöd darf man sein, um in NRW in den Landtag gewählt zu werden? Werden die auch in einer Lotterie ausgelost? 2005-2010 haben CDU und FDP die Regierung gebildet, Jürgen Rüttgers (CDU) war Ministerpräsident, die gelernte Grundschullehrerin und spätere Schulleiterin und Schulrätin Barbara Sommer (CDU) war Ministerin für Schule und Weiterbildung. Seit 2010 ist Hannelore Kraft (SPD) MP, Schulministerin ist die ehemalige Gesamtschullehrerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Warum haben die das nicht längst wieder geändert?
Anscheinend haben die Beamten vom Kultusministerium (oder womöglich eine Schulministerin persönlich?) versucht, mit der Verwaltungsvorschrift zu retten, was noch zu retten ist. Da steht ja zu diesem Punkt etwas völlig (!) anderes drin als in der APO-SI. Normalerweise führen Verwaltungsvorschriften lediglich im Detail aus, was der Gesetzgeber ins Gesetz bzw. die Verordnung geschrieben hat.
Warum lassen sich das die Eltern jahrelang gefallen?
Warum hat NRW keine gesetzliche Landeselternvertretung, sondern mit der Landeselternkonferenz nur einen nicht-eingetragenen Verein?
Warum sollte sie, wenn von den Eltern ihnen keiner auf die Zehen tritt? Glauben Sie, dort sitzen lauter Retter der Menschheit, die sich ständig uneigennützig damit aufreiben, den Quatsch zu verhindern, den die schwachsinnige Regelung in § 1 Absatz 2 APO-SI regelmäßig herbeiführt?Tritt die Behörde (Schulaufsichtsbehörde) denn überhaupt in Aktion
Kennen Sie die E-Mail-Adressen der für Sie zuständigen Landtagsabgeordneten?
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Hallo,
in dieser Diskussion wird die Funktion des Schulträgers nicht berücksichtigt.
Der Schulträger kann durch Maßnahmen auch aus einer 5 zügigen Schule auch eine sechszügige vorrübergehend machen.
Der Schulausschuss einer Kommune kann dies Entscheiden. Je nach Satzung mit oder ohne Zustimmung des Rates.
Auch kann und wird er in das Aufnahme Verfahren einschreiten, da der Schulträger die Fahrkostenerstattung zu zahlen hat. Das bedeutet, dass der Schulleiter der Schule A begründen muss warum ein Kind nicht Aufgenommen worden ist, da die Fahrkosten nur bis zur nächstgelegen Schule einer Schulform übernommen werden. Den nur mit dieser Stellungnahme entsteht dem Schüler eine Fahrkostenerstattung zur Schule B oder C.
Ich unterstelle, dass dies in allen Kommunen ähnlich gehandhabt wird, dass die Schulleitungen sich mit den Schulträgern über die Aufnahme Kriterien austauscht und abstimmt.
in dieser Diskussion wird die Funktion des Schulträgers nicht berücksichtigt.
Der Schulträger kann durch Maßnahmen auch aus einer 5 zügigen Schule auch eine sechszügige vorrübergehend machen.
Der Schulausschuss einer Kommune kann dies Entscheiden. Je nach Satzung mit oder ohne Zustimmung des Rates.
Auch kann und wird er in das Aufnahme Verfahren einschreiten, da der Schulträger die Fahrkostenerstattung zu zahlen hat. Das bedeutet, dass der Schulleiter der Schule A begründen muss warum ein Kind nicht Aufgenommen worden ist, da die Fahrkosten nur bis zur nächstgelegen Schule einer Schulform übernommen werden. Den nur mit dieser Stellungnahme entsteht dem Schüler eine Fahrkostenerstattung zur Schule B oder C.
Ich unterstelle, dass dies in allen Kommunen ähnlich gehandhabt wird, dass die Schulleitungen sich mit den Schulträgern über die Aufnahme Kriterien austauscht und abstimmt.
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Haben denn die Eltern das Nächstliegende getan und dort mal angerufen, E-Mails oder eingeschriebene Briefe geschrieben?fragenfueralle hat geschrieben:Tritt die Behörde (Schulaufsichtsbehörde) denn überhaupt in Aktion bzw. können Eltern von dort Unterstützung erwarten; zumindest hinsichtlich der Verwaltungsvorschrift klären, ob die beteiligten Schulen denn ihr Möglichstes getan haben?
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Re: Aufnahmekriterien weiterführende Schulen NRW
Liegt zwar schon etwas zurück, doch gerne dazu eine Antwort:Kurt Knitz hat geschrieben:Haben denn die Eltern das Nächstliegende getan und dort mal angerufen, E-Mails oder eingeschriebene Briefe geschrieben?fragenfueralle hat geschrieben:Tritt die Behörde (Schulaufsichtsbehörde) denn überhaupt in Aktion bzw. können Eltern von dort Unterstützung erwarten; zumindest hinsichtlich der Verwaltungsvorschrift klären, ob die beteiligten Schulen denn ihr Möglichstes getan haben?
die Eltern hatten Einspruch eingelegt, vorab auch angerufen. Der Einspruch wurde angelehnt. Die Begründung ist mir leider nicht bekannt.
Da der Einspruch abgelehnt wurde, scheinen die Fahrtkostenerstattungen eine untergeordnete Rolle zu spielen. Die Begründung der Ablehnung ist mir leider wie gesagt nicht zugänglich.michael61s hat geschrieben:...
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