Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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MichaelX
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Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von MichaelX »

Hallo liebes Forum, ich bin totaler Laie deshalb hoffe ich zum ersten es ist ok das ich meine Frage hier stelle, und zum zweiten das ihr mir helfen könnt.
Es geht um einen Kredit den ich bei einer Bank im Ort aufgenommen habe für mein Haus.
Der Kredit ist jetzt zuende.also ich darf die Rest Schuld begleichen.das will ich auch tun.
Meine Frage ist ob ich den Eintrag ich glaube GrundSchuld löschen lassen sollte oder ob es egal ist.
Ich denke einen weiteren Kredit werde ich von der Bank nicht mehr benötigen.
Ich weiß eben nur das das austragen Geld kostet beim Notar und das würde ich mir gerne sparen wenn es egal ist?

Deshalb bitte ich um Unterstützung.
Vielen Dank dafür
Baden-57
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von Baden-57 »

Hallo,
wenn es eine "normale" Grundschuld ist, dann sollte man diese löschen lassen, insbesondere dann, wenn man weiß, dass man mit dieser Bank keine Gescchäfte mehr tätigen will.

Ist es eine Briefgrundschuld, auch als Grundschuldbrief geläufig, dann muß man sich den Grundschuldbrief aushändigen lassen, denn wer den Grundschuldbrief hat, hat eine Forderung, etwas vergleichbar mit dem KFZ-Brief.
Es gibt Banken, die akzeptieren auch einen Grundschuldbrief, allerdings nur dann, wenn die Zinsen im Grundschuldbrief identisch sind mit den Zinsen der neuen Bank.
Der Grundschuldbrief kann aber auch bei der Bank kurzfristig als Sicherheit für einen Kleinkredit/Überziehungskredit genutzt werden.
ktown
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von ktown »

Baden-57 hat geschrieben:wenn es eine "normale" Grundschuld ist, dann sollte man diese löschen lassen, insbesondere dann, wenn man weiß, dass man mit dieser Bank keine Gescchäfte mehr tätigen will.
was soll dieser Quatsch? Wenn das Darlehen abbezahlt wurde, dann fordert man von der Bank eine Löschungsbewilligung (für die übrigens die Bank nichts verlangen darf) und schon hat die Bank keinen Zugriff auf diese Grundschuld und aus dieser wieder eine Eigentümergrundschuld und kann im Zuge des weiteren Lebens für andere Dinge herhalten.

Diese Löschungsbewilligung hebt man schön brav auf (ist wie eine Urkunde) und nutzt sie erst dann, wenn z.B. für einen Verkauf, das Grundstück und das Haus lastenfrei sein muss.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
MichaelX
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von MichaelX »

Vielen dank euch beiden für eure Antworten.
Eine Frage hätte ich noch.
Sollte ich trotz Löschungsbewilligung beim Notar
Die Bank aus dem Grundbuch austragen lassen.
So das nur ich alleine noch drin stehe?
Vielen Dank
ktown
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von ktown »

Wenn sie sich wohler dabei fühlen und Geld zu viel haben. :wink:
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MichaelX
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von MichaelX »

Ok.Dann Danke ich noch einmal.
Ich verstehe Ihre Antwort dann so das ich es nicht unbedingt tun muss :)

Ich kenne ja nicht die Vor bzw. Nachteile wenn die Bank noch mit drinnen steht.
ktown
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von ktown »

Da gibt es keine Vor- bzw. Nachteile, da man ja ein Dokument hat das aufzeigt, dass die Bank keinen Zugriff mehr hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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MichaelX
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von MichaelX »

Vielen Dank noch mal !
Thema geschlossen.
Bumblebii
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von Bumblebii »

Ich bin mit der Löschungsbewilligung zum Gericht und habe die Eintragung löschen lassen. Ohne Notarkosten nur die Löschungsgebühren.
Hanomag
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von Hanomag »

ktown hat geschrieben: was soll dieser Quatsch? Wenn das Darlehen abbezahlt wurde, dann fordert man von der Bank eine Löschungsbewilligung (für die übrigens die Bank nichts verlangen darf) und schon hat die Bank keinen Zugriff auf diese Grundschuld und aus dieser wieder eine Eigentümergrundschuld und kann im Zuge des weiteren Lebens für andere Dinge herhalten.
Volle Zustimmung von mir.
ktown hat geschrieben: Diese Löschungsbewilligung hebt man schön brav auf (ist wie eine Urkunde) und nutzt sie erst dann, wenn z.B. für einen Verkauf, das Grundstück und das Haus lastenfrei sein muss.
Oder man gibt sie der Bank zurück, die die Grundschuld zwecks günstigeren Konditionen (besserer Beleihungsauslauf) der bauenden Kinder selbst verwendet oder an die finanzierende Bank abtritt.
Bumblebii hat geschrieben:Ich bin mit der Löschungsbewilligung zum Gericht und habe die Eintragung löschen lassen. Ohne Notarkosten nur die Löschungsgebühren.
Vermutlich entsprechen die Löschungsgebühren den Notarkosten, denn der Notar macht nichts anderes als den Eintrag gegen Gebühr löschen.

Und wenn Du mal ganz schnell viel Geld benötigst, dann dauert es etwas länger und kostet etwas mehr. Ohne Not werde ich z. B. mir das nicht antun.
Vaughn
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von Vaughn »

Hanomag hat geschrieben:Vermutlich entsprechen die Löschungsgebühren den Notarkosten, denn der Notar macht nichts anderes als den Eintrag gegen Gebühr löschen.
Nein, der Notar nimmt Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung und ggf. für die Antragstellung beim Grundbuchamt.
Diese entfallen, sofern der Antrag auf Löschung beim zuständigen Rechtspfleger zur Niederschrift erklärt wird.

Die Grundbuchkosten für die Löschung fallen sowohl in der einen wie der anderen Variante an.


ktown hat geschrieben:Wenn das Darlehen abbezahlt wurde, dann fordert man von der Bank eine Löschungsbewilligung (für die übrigens die Bank nichts verlangen darf) und schon hat die Bank keinen Zugriff auf diese Grundschuld und aus dieser wieder eine Eigentümergrundschuld und kann im Zuge des weiteren Lebens für andere Dinge herhalten.
Bei einer Buchgrundschuld hat die Bank so lange Zugriff auf die Grundschuld, wie sie nicht im Grundbuch gelöscht wurde.
Bei einem Briefrecht wird die Bank nach meiner Erfahrung auf die sofortige Löschung bestehen. In der Regel besteht bankseitig kein Interesse, dass zwei Generationen später das Haus verkauft werden soll und sich niemand aus der Familie an den Aufbewahrungsort des Grundschuldbriefes erinnern kann.

Mit der Löschungsbewilligung kann der Eigentümer die Grundschuld lediglich löschen lassen (deshalb heißt es auch "Löschungsbewilligung", also eine Bewilligung des Gläubigers zur Löschung).
Eine Eigentümergrundschuld entsteht nur dann, wenn die Bank die Grundschuld an den Eigentümer abtritt oder auf die Grundschuld verzichtet (§ 1168 i.V.m. § 1192 BGB).
Hanomag
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von Hanomag »

Vaughn hat geschrieben:
Hanomag hat geschrieben:Vermutlich entsprechen die Löschungsgebühren den Notarkosten, denn der Notar macht nichts anderes als den Eintrag gegen Gebühr löschen.
Nein, der Notar nimmt Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung und ggf. für die Antragstellung beim Grundbuchamt.
Diese entfallen, sofern der Antrag auf Löschung beim zuständigen Rechtspfleger zur Niederschrift erklärt wird.

Die Grundbuchkosten für die Löschung fallen sowohl in der einen wie der anderen Variante an.
ktown hat geschrieben:Wenn das Darlehen abbezahlt wurde, dann fordert man von der Bank eine Löschungsbewilligung (für die übrigens die Bank nichts verlangen darf) und schon hat die Bank keinen Zugriff auf diese Grundschuld und aus dieser wieder eine Eigentümergrundschuld und kann im Zuge des weiteren Lebens für andere Dinge herhalten.
Bei einer Buchgrundschuld hat die Bank so lange Zugriff auf die Grundschuld, wie sie nicht im Grundbuch gelöscht wurde.
Bei einem Briefrecht wird die Bank nach meiner Erfahrung auf die sofortige Löschung bestehen. In der Regel besteht bankseitig kein Interesse, dass zwei Generationen später das Haus verkauft werden soll und sich niemand aus der Familie an den Aufbewahrungsort des Grundschuldbriefes erinnern kann.

Mit der Löschungsbewilligung kann der Eigentümer die Grundschuld lediglich löschen lassen (deshalb heißt es auch "Löschungsbewilligung", also eine Bewilligung des Gläubigers zur Löschung).
Eine Eigentümergrundschuld entsteht nur dann, wenn die Bank die Grundschuld an den Eigentümer abtritt oder auf die Grundschuld verzichtet (§ 1168 i.V.m. § 1192 BGB).
Danke für die kompetenten Infos.
ktown
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Re: Frage zu Kredit und Eintrag bei der Bank

Beitrag von ktown »

Hier mal dazu was bei Wikipedia steht
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