Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

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cobalt
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Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von cobalt »

Hallo!

Darf ein pensionierter Beamter als Pornodarsteller arbeiten?

Grüsse aus Bayern.
SusanneBerlin
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Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von SusanneBerlin »

Mit 65+? Ob der dem Anforderungsprofil entspricht?
Grüße, Susanne
Froggel
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Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von Froggel »

SusanneBerlin hat geschrieben:Mit 65+? Ob der dem Anforderungsprofil entspricht?
Soll es durchaus geben. Die Frage wäre ja eher, was kann ihm drohen, wenn er es tut?
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
questionable content
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Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von questionable content »

Froggel hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:Mit 65+? Ob der dem Anforderungsprofil entspricht?
Soll es durchaus geben. Die Frage wäre ja eher, was kann ihm drohen, wenn er es tut?
Grundsätzlich möglich. Die allgemeinen Verhaltensstandards für Beamte erlöschen nicht mit dem Eintritt des Ruhestands.

Die allgemeine Pflicht, das öffentliche Vertrauen in ihr Amt, die jeweilige Behörde und das Ansehen des Beamtentums nicht zu beeinträchtigen, kann beim Auftreten als Pornodarsteller durchaus berührt sein.
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Deputy
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Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von Deputy »

Bei einer legalen Art, sein Sexualleben auszuleben und noch etwas dazuzuverdienen? Das wage ich inzwischen zu bezweifeln, gerade wenn jemand im Ruhestand ist.

Es ist aktuell so, dass so ziemlich jede sexuelle Spielart - so sie nicht illegal ist - als reine Privatsache angesehen wird. Für Homosexuelle gibts sogar dienstlich entsprechende Ansprechpartner. Da kann ich mir nur schwer vorstellen, wie man - gerade bei einem Pensionär - einen Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht begründen will.
Blaise
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Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von Blaise »

Endlich mal jemand, der etwas gegen Vorurteile gegenüber Beamte unternimmt... :devil:
Blaise

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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
questionable content
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Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von questionable content »

Deputy hat geschrieben:Bei einer legalen Art, sein Sexualleben auszuleben und noch etwas dazuzuverdienen? Das wage ich inzwischen zu bezweifeln, gerade wenn jemand im Ruhestand ist.

Es ist aktuell so, dass so ziemlich jede sexuelle Spielart - so sie nicht illegal ist - als reine Privatsache angesehen wird. Für Homosexuelle gibts sogar dienstlich entsprechende Ansprechpartner. Da kann ich mir nur schwer vorstellen, wie man - gerade bei einem Pensionär - einen Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht begründen will.
Nein. Öffentlich und entgeltlich/gewerbsmäßig sind hier die Diffenrenzierungskriterien.
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BäckerHD
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Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von BäckerHD »

Deputy hat geschrieben: Für Homosexuelle gibts sogar dienstlich entsprechende Ansprechpartner.
Ernsthaft?!
cobalt
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Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von cobalt »

Heisst dies, der Beamte könnte Probleme bekommen, weils ja gewerblich ist?
gmmg
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Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von gmmg »

Unter bestimmten Umständen kann auch ein Mitwirken in pornographischen Produktionen als Dienstvergehen geahndet werden. In diesem Fall traten aber weitere und schwerwiegendere Vorkommnisse (u.a. mehrere Straftaten) hinzu. Weiterhin handelte es sich um einen ehemeligen Polizeibeamten, an den andere Kriterien gestellt werden wie bspw. an jemanden aus der Innenverwaltung.

Gewerbmäßigkeit dürfte jedenfalls kein Kriterium darstellen.
Mount'N'Update

Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von Mount'N'Update »

Ich sehe keine Probleme, es sei denn, der Pensionär hatte sich dienstlich mit Pornografie zu beschäftigen. Doch auch hier ist er nur befristet verpflichtet, eine solche Tätigkeit anzuzeigen.

vgl. § 105 BBG
vgl. § 33a LBG Berlin
Deputy
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Re: Nebentätigkeit im Erotikgewerbe

Beitrag von Deputy »

questionable content hat geschrieben:Nein. Öffentlich und entgeltlich/gewerbsmäßig sind hier die Diffenrenzierungskriterien.
Dass er das entsprechend anmelden muss wenn es gewerblich ist liegt auf der Hand - wie jede andere Tätigkeit auch.

Aber warum sollte es verboten sein, wenn es öffentlich ist?
BäckerHD hat geschrieben:
Deputy hat geschrieben: Für Homosexuelle gibts sogar dienstlich entsprechende Ansprechpartner.
Ernsthaft?!
Einfach mal googeln; diese Ansprechpartner haben sowohl eine Funktion nach außen wie auch nach innen.
Mount'N'Update hat geschrieben:Ich sehe keine Probleme, es sei denn, der Pensionär hatte sich dienstlich mit Pornografie zu beschäftigen.
Inwiefern sollte das ein Problem darstellen? Ein Polizist im Bereich Waffendelikte darf auch privat Waffen besitzen bzw. entsprechend in diesem Bereich neben seinen dienstlichen Aufgaben was dazuverdienen.
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