Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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thobi
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Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von thobi »

Guten Abend zusammen,

zunächst einmal hoffe ich, dass richtige Unterforum ausgewählt zu haben.
wenn nicht - meine Bitte an die Mods bzw. Admins - verschieben! Vielen Dank!

Zum Thema, der Problematik und meinen Fragen:

A verkauft B über eine Internet-Plattform (keine Auktion) einige Dinge, u. a. eine gebr. Autobatterie.
Die Autobatterie war zur Abholung inseriert. B möchte aber alles per Paket bekommen.

A wohnt in Bielefeld - B zwischen Ulm und Augsburg

Nachdem B alles per PP bezahlt hat, verpackt A alle Artikel (auch die Autobatterie) sehr sorgfältig,
kennzeichnet das Paket mit - Vorsicht zerbrechlich, nicht werfen, oben usw. und versendet es mit H.....

A teilt B die Sendungsnummer mit und wähnt alles i. O.

Zwei Wochen später meldet sich B er habe bislang kein Paket und somit keine Ware bekommen.
Nun wolle er die Ware nicht mehr, er habe ein 14-tägiges Rücktrittsrecht und fordert sein gesamtes Geld zurück.

A stellt nach mehreren Telefonaten fest, dass die Sendung bei H..... in Hannover liegt.
Die Batterie ist tlw. ausgelaufen. Das Paket wurde im Gefahrstoffraum eingelagert und wird von H..... nicht weitertransportiert.

Fragen:

Gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für B?

Muss A an B den kompletten Betrag erstatten?

Hat A seinen Teil des KV mit der Übergabe der Ware an den Transporteur erfüllt?

B wollte den Versand der Batterie. Trägt er insofern auch das Risiko?

Wer ist für die Abholung der Ware in Hannover zuständig?

Fragen über Fragen. Ich zähle auf Euch und vielen Dank im voraus!

Gruß
Thomas
ktown
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von ktown »

thobi hat geschrieben:Gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für B?
Nein. Dies gibt es nur bei einem Verkauf B2C
thobi hat geschrieben:Muss A an B den kompletten Betrag erstatten?
Jein. Dies ist primär davon abhängig, wie die Batterie versendet wurde. Eine Autobatterie gilt bei Versendung als Gefahrgut und muss entsprechend gekennzeichnet und verpackt sein.
thobi hat geschrieben:Hat A seinen Teil des KV mit der Übergabe der Ware an den Transporteur erfüllt?
Auch hier jein. Wie wurde versendet.
thobi hat geschrieben:B wollte den Versand der Batterie. Trägt er insofern auch das Risiko?
Er trägt das Risiko des Verlustes oder Beschädigung. Jedoch nur im Rahmen eines eigentlich korrekten Versands.
thobi hat geschrieben:Wer ist für die Abholung der Ware in Hannover zuständig?
Meines Erachtens A, da dieser wohl Fehler beim Versand gemacht hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
thobi
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von thobi »

ktown hat geschrieben:
thobi hat geschrieben:Gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für B?
Nein. Dies gibt es nur bei einem Verkauf B2C
Moin,

nachdem das Forum nun wieder erreichbar ist, meine Nachfrage zu Punkt 1:

Was genau bedeutet in diesem Fall B2C?

Als Ergänzung:

A und B sind beides Privatleute und bei den Waren handelt es sich um gebrauchte Artikel!

Gruß
Thomas
Ronny1958
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von Ronny1958 »

B = Business

2= to

C= Consumer
~ Händler zu Verbraucher

Trifft vorliegend nicht zu, da
A und B sind beides Privatleute
also C2C
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
SusanneBerlin
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von SusanneBerlin »

B2C = business to consumer, d.h. ein privater Endverbraucher kauft bei einem gewerblichen Händler.

Ein gewerblicher Online-Händler muss privaten Verbrauchern ein Widerrufsrecht gewähren.
Ein Privatmensch der einem anderen Privatmenschen etwas verkauft, muss kein Widerrufsrecht gewähren. Es gibt also kein "Rücktrittsrecht" bei einem Privatkauf.
Grüße, Susanne
thobi
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von thobi »

Aha! OK und vielen Dank Euch!

In diesem speziellen Fall habe ich jetzt überlegt ob es in Frage käme, wenn B die Waren an C weiterverkauft!

Wünsche ein schönes Wochenende!

Gruß
Thomas
SusanneBerlin
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von SusanneBerlin »

Was käme in Frage, wenn B die Waren weiterverkauft?
Grüße, Susanne
thobi
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von thobi »

SusanneBerlin hat geschrieben:Was käme in Frage, wenn B die Waren weiterverkauft?
.... das 14-tägige Rücktrittsrecht ...
ktown
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von ktown »

Wenn B Privatman ist siehe
SusanneBerlin hat geschrieben:Ein Privatmensch der einem anderen Privatmenschen etwas verkauft, muss kein Widerrufsrecht gewähren. Es gibt also kein "Rücktrittsrecht" bei einem Privatkauf.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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thobi
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von thobi »

Danke, dass Du so engagiert bist!

Das Missverständnis entstand auch daraus das ich schrieb .... A verkauft an B

und in der AW stand dann B 2 C ...

Es ist alles geklärt.

Vielen Dank Euch und ein schönes Wochenende!
SusanneBerlin
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...

Beitrag von SusanneBerlin »

Es kommt auf den Verkäufer an. Ein gewerblicher Onlinehändler muss ein Widerrufsrecht gewähren, ein privater Verkäufer nicht.
Grüße, Susanne
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