Verkauf über eine Internet-Plattform ...
Moderator: FDR-Team
Verkauf über eine Internet-Plattform ...
Guten Abend zusammen,
zunächst einmal hoffe ich, dass richtige Unterforum ausgewählt zu haben.
wenn nicht - meine Bitte an die Mods bzw. Admins - verschieben! Vielen Dank!
Zum Thema, der Problematik und meinen Fragen:
A verkauft B über eine Internet-Plattform (keine Auktion) einige Dinge, u. a. eine gebr. Autobatterie.
Die Autobatterie war zur Abholung inseriert. B möchte aber alles per Paket bekommen.
A wohnt in Bielefeld - B zwischen Ulm und Augsburg
Nachdem B alles per PP bezahlt hat, verpackt A alle Artikel (auch die Autobatterie) sehr sorgfältig,
kennzeichnet das Paket mit - Vorsicht zerbrechlich, nicht werfen, oben usw. und versendet es mit H.....
A teilt B die Sendungsnummer mit und wähnt alles i. O.
Zwei Wochen später meldet sich B er habe bislang kein Paket und somit keine Ware bekommen.
Nun wolle er die Ware nicht mehr, er habe ein 14-tägiges Rücktrittsrecht und fordert sein gesamtes Geld zurück.
A stellt nach mehreren Telefonaten fest, dass die Sendung bei H..... in Hannover liegt.
Die Batterie ist tlw. ausgelaufen. Das Paket wurde im Gefahrstoffraum eingelagert und wird von H..... nicht weitertransportiert.
Fragen:
Gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für B?
Muss A an B den kompletten Betrag erstatten?
Hat A seinen Teil des KV mit der Übergabe der Ware an den Transporteur erfüllt?
B wollte den Versand der Batterie. Trägt er insofern auch das Risiko?
Wer ist für die Abholung der Ware in Hannover zuständig?
Fragen über Fragen. Ich zähle auf Euch und vielen Dank im voraus!
Gruß
Thomas
zunächst einmal hoffe ich, dass richtige Unterforum ausgewählt zu haben.
wenn nicht - meine Bitte an die Mods bzw. Admins - verschieben! Vielen Dank!
Zum Thema, der Problematik und meinen Fragen:
A verkauft B über eine Internet-Plattform (keine Auktion) einige Dinge, u. a. eine gebr. Autobatterie.
Die Autobatterie war zur Abholung inseriert. B möchte aber alles per Paket bekommen.
A wohnt in Bielefeld - B zwischen Ulm und Augsburg
Nachdem B alles per PP bezahlt hat, verpackt A alle Artikel (auch die Autobatterie) sehr sorgfältig,
kennzeichnet das Paket mit - Vorsicht zerbrechlich, nicht werfen, oben usw. und versendet es mit H.....
A teilt B die Sendungsnummer mit und wähnt alles i. O.
Zwei Wochen später meldet sich B er habe bislang kein Paket und somit keine Ware bekommen.
Nun wolle er die Ware nicht mehr, er habe ein 14-tägiges Rücktrittsrecht und fordert sein gesamtes Geld zurück.
A stellt nach mehreren Telefonaten fest, dass die Sendung bei H..... in Hannover liegt.
Die Batterie ist tlw. ausgelaufen. Das Paket wurde im Gefahrstoffraum eingelagert und wird von H..... nicht weitertransportiert.
Fragen:
Gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für B?
Muss A an B den kompletten Betrag erstatten?
Hat A seinen Teil des KV mit der Übergabe der Ware an den Transporteur erfüllt?
B wollte den Versand der Batterie. Trägt er insofern auch das Risiko?
Wer ist für die Abholung der Ware in Hannover zuständig?
Fragen über Fragen. Ich zähle auf Euch und vielen Dank im voraus!
Gruß
Thomas
Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...
Nein. Dies gibt es nur bei einem Verkauf B2Cthobi hat geschrieben:Gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für B?
Jein. Dies ist primär davon abhängig, wie die Batterie versendet wurde. Eine Autobatterie gilt bei Versendung als Gefahrgut und muss entsprechend gekennzeichnet und verpackt sein.thobi hat geschrieben:Muss A an B den kompletten Betrag erstatten?
Auch hier jein. Wie wurde versendet.thobi hat geschrieben:Hat A seinen Teil des KV mit der Übergabe der Ware an den Transporteur erfüllt?
Er trägt das Risiko des Verlustes oder Beschädigung. Jedoch nur im Rahmen eines eigentlich korrekten Versands.thobi hat geschrieben:B wollte den Versand der Batterie. Trägt er insofern auch das Risiko?
Meines Erachtens A, da dieser wohl Fehler beim Versand gemacht hat.thobi hat geschrieben:Wer ist für die Abholung der Ware in Hannover zuständig?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...
Moin,ktown hat geschrieben:Nein. Dies gibt es nur bei einem Verkauf B2Cthobi hat geschrieben:Gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für B?
nachdem das Forum nun wieder erreichbar ist, meine Nachfrage zu Punkt 1:
Was genau bedeutet in diesem Fall B2C?
Als Ergänzung:
A und B sind beides Privatleute und bei den Waren handelt es sich um gebrauchte Artikel!
Gruß
Thomas
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...
B = Business
2= to
C= Consumer
~ Händler zu Verbraucher
Trifft vorliegend nicht zu, da
2= to
C= Consumer
~ Händler zu Verbraucher
Trifft vorliegend nicht zu, da
also C2CA und B sind beides Privatleute
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...
B2C = business to consumer, d.h. ein privater Endverbraucher kauft bei einem gewerblichen Händler.
Ein gewerblicher Online-Händler muss privaten Verbrauchern ein Widerrufsrecht gewähren.
Ein Privatmensch der einem anderen Privatmenschen etwas verkauft, muss kein Widerrufsrecht gewähren. Es gibt also kein "Rücktrittsrecht" bei einem Privatkauf.
Ein gewerblicher Online-Händler muss privaten Verbrauchern ein Widerrufsrecht gewähren.
Ein Privatmensch der einem anderen Privatmenschen etwas verkauft, muss kein Widerrufsrecht gewähren. Es gibt also kein "Rücktrittsrecht" bei einem Privatkauf.
Grüße, Susanne
Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...
Aha! OK und vielen Dank Euch!
In diesem speziellen Fall habe ich jetzt überlegt ob es in Frage käme, wenn B die Waren an C weiterverkauft!
Wünsche ein schönes Wochenende!
Gruß
Thomas
In diesem speziellen Fall habe ich jetzt überlegt ob es in Frage käme, wenn B die Waren an C weiterverkauft!
Wünsche ein schönes Wochenende!
Gruß
Thomas
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- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...
Was käme in Frage, wenn B die Waren weiterverkauft?
Grüße, Susanne
Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...
.... das 14-tägige Rücktrittsrecht ...SusanneBerlin hat geschrieben:Was käme in Frage, wenn B die Waren weiterverkauft?
Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...
Wenn B Privatman ist siehe
SusanneBerlin hat geschrieben:Ein Privatmensch der einem anderen Privatmenschen etwas verkauft, muss kein Widerrufsrecht gewähren. Es gibt also kein "Rücktrittsrecht" bei einem Privatkauf.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...
Danke, dass Du so engagiert bist!
Das Missverständnis entstand auch daraus das ich schrieb .... A verkauft an B
und in der AW stand dann B 2 C ...
Es ist alles geklärt.
Vielen Dank Euch und ein schönes Wochenende!
Das Missverständnis entstand auch daraus das ich schrieb .... A verkauft an B
und in der AW stand dann B 2 C ...
Es ist alles geklärt.
Vielen Dank Euch und ein schönes Wochenende!
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- FDR-Mitglied
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- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Verkauf über eine Internet-Plattform ...
Es kommt auf den Verkäufer an. Ein gewerblicher Onlinehändler muss ein Widerrufsrecht gewähren, ein privater Verkäufer nicht.
Grüße, Susanne
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