Gartenpflege

Moderator: FDR-Team

Winfried M.
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Gartenpflege

Beitrag von Winfried M. »

Hallo,

es wurde ein Haus mit Garten vermietet.

Bei der Rückgabe der Mietsache wurde festgestellt, dass im Garten mehrere Obststräucher fehlen.
Sie wurden offenbar einfach herausgerissen und die Erdoberfläche so belassen.

Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass der Mieter den Garten zu pflegen und zu unterhalten hat, u.a.
auch Sträucher fachgerecht zu pflegen, beschneiden und zu bewässern hat.

Dass Obststräucher eingegangen sind, wurde dem Vermieter nicht mitgeteilt.

Im Übergabeprotokoll hat der Vermieter das Fehlen der Obststräucher festgehalten und der Mieter
hat das Protokoll unterschrieben.

Frage: Kann der Vermieter einen Kostenersatz auch für Obststräucher verlangen?


Vielen Dank, mfG Win
SusanneBerlin
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Re: Gartenpflege

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

das Thema hatten wir vor ein paar Tagen erst:
Gartenpflanzen mitnehmen

Womit sich die Frage stellt: Wer hat die Sträucher gepflanzt?

Auch wenn der Mieter berechtigt war die Pflanzen mitzunehmen, hätte er die Löcher auffüllen und ebnen müssen und z.B. Gras sähen (den Ursprungszustand wiederherstellen).
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Gartenpflege

Beitrag von winterspaziergang »

SusanneBerlin hat geschrieben:Hallo,

das Thema hatten wir vor ein paar Tagen erst:
Gartenpflanzen mitnehmen

Womit sich die Frage stellt: Wer hat die Sträucher gepflanzt?

Auch wenn der Mieter berechtigt war die Pflanzen mitzunehmen, hätte er die Löcher auffüllen und ebnen müssen und z.B. Gras sähen (den Ursprungszustand wiederherstellen).
Hier scheint die Frage etwas anders, das hier
Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass der Mieter den Garten zu pflegen und zu unterhalten hat, u.a.
auch Sträucher fachgerecht zu pflegen, beschneiden und zu bewässern hat.
legt nahe, dass es die Sträucher vorher schon gab. Der Mieter hat die Sträucher auch nicht mitgenommen, sondern eingehen lassen.
i.A. kann man Obststräucher auch nicht mitnehmen, es handelt es sich offenbar um Sachbeschädigung, wenn er die Sträucher rausreißt und dann auch noch dort liegen lässt. Eine Sachbeschädigung wäre zu ersetzen.
Winfried M.
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Re: Gartenpflege

Beitrag von Winfried M. »

Hallo Susanne,

vielen Dank für die erste Einschätzung.

Das Thema hatte ich auch schon zuvor gelesen.

Die Obststräucher waren schon zuvor da, sie wurden vom Vermieter Jahre zuvor gepflanzt.



Vom Mieter eingebrachte Kleinbäume und andere Gartenpflanzen nahm er wieder mit. War aber auch so vertraglich vereinbart.

Mir geht es allein darum, dass die Obststräucher weg sind und ich den vorherigen Zustand wieder herstellen möchte.


Vielen Dank, mfG, Win
ktown
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Re: Gartenpflege

Beitrag von ktown »

Ein entstandener Schaden ist zu ersetzen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Gartenpflege

Beitrag von SusanneBerlin »

Im Übergabeprotokoll hat der Vermieter das Fehlen der Obststräucher festgehalten und der Mieter hat das Protokoll unterschrieben.
Wenn es eh schon im Übergabeprotokoll steht, kann man die Mieter unter Fristsetzung dazu auffordern, die Sträucher wieder zu beschaffen und einzupflanzen. Nach Verstreichen der Frist einen Gärtner beauftragen und die Kosten von der Kaution einbehalten.
winterspaziergang hat geschrieben:wenn er die Sträucher rausreißt und dann auch noch dort liegen lässt.
Der Mieter hat die Sträucher nicht liegengelassen, sondern lediglich "die Erdoberfläche so belassen", also mit den Löchern im Rasen.
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Gartenpflege

Beitrag von freemont »

Winfried M. hat geschrieben:...

Die Obststräucher waren schon zuvor da, sie wurden vom Vermieter Jahre zuvor gepflanzt.
...

Hallo,

da muss man bedenken, daß die Sträucher Lebewesen sind. Die irgendwann sterben.

15 - 20 Jahre Lebensdauer? Das wird man bei der Berechnung des Schadensersatzes ggf. anteilig berücksichtigen müssen.
winterspaziergang

Re: Gartenpflege

Beitrag von winterspaziergang »

freemont hat geschrieben:
Winfried M. hat geschrieben:...

Die Obststräucher waren schon zuvor da, sie wurden vom Vermieter Jahre zuvor gepflanzt.
...

Hallo,

da muss man bedenken, daß die Sträucher Lebewesen sind. Die irgendwann sterben.

15 - 20 Jahre Lebensdauer? Das wird man bei der Berechnung des Schadensersatzes ggf. anteilig berücksichtigen müssen.
Ein entstandener Schaden ist zu ersetzen und er bemisst sich bei einem Strauch nicht daran, dass der vielleicht mal "stirbt".
CDS
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Re: Gartenpflege

Beitrag von CDS »

Doch, in der Tat misst sich der Schaden daran das auch eine Pflanze mal "stirbt" und somit einen vergänglichen Zeitwert hat.

Man bedient sich hier ja gerne der AfA Tabelle. Diese reicht von 15 Jahren bei Baumobstgehölzen in loser Pflanzung bis 1 Jahr bei einjährigen Erdbeeren.

Ziergehölze lägen bei 10 Jahren, Schnittblumen bei 4 Jahren .....
karli
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Re: Gartenpflege

Beitrag von karli »

SusanneBerlin hat geschrieben: Wenn es eh schon im Übergabeprotokoll steht, kann man die Mieter unter Fristsetzung dazu auffordern, die Sträucher wieder zu beschaffen und einzupflanzen. Nach Verstreichen der Frist einen Gärtner beauftragen und die Kosten von der Kaution einbehalten.
Müsste man dem Mieter tatsächlich die Möglichkeit geben den Schaden in Selbstvornahme zu beheben?
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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