Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Moderator: FDR-Team

TollAhr
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Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von TollAhr »

Hallo allerseits

Ich möchte mich gerne erkundigen, wie Ich mich verhalten muß,kann oder sollte, wenn
am Tag X. meine Mutter verstorben wird?

Folgende Situation:

Unser Vater ist 2009 verstorben, wir sind 3 Geschwister. Meine/unsere Schwester lebt
im Nachbarort, Ich ca. 100 km entfernt. Unser Bruder, der seit etlichen Jahren von Hartz
4 lebt, lebt zusammen mit unserer Mutter in einem größeren Haus (Eigentum)!

Gehen wir davon aus, daß das Haus, alles sonstige usw. am besagten Tag X. durch 3
geteilt wird usw.! Irgendwie schafft unser Bruder (45Jahre, Single), nicht auszuziehen.
Warum, weshalb usw. tut eigentlich nichts zur Sache, evtl. hängt es mit seinem Hertz 4
zusammen oder so?!

Wie lange nach dem Tod kann er im Haus wohnen bleiben? Ich frage deshalb, weil ja auch
(Neben)Kosten entstehen! Gas, Strom, Steuer usw.! Wer kommt für diese Kosten auf?
Mein Bruder, wir alle Geschwister? Aufgrund seiner finanziellen Lage wird unser Bruder das
Haus natürlich nicht halten können!

Kann ich (evtl. Zusammen mit Schwester), evtl. unseren Bruder dazu zwingen (?), innerhalb
einer Frist auszuziehen? Kann Ich evtl. irgendwie schriftlich bewirken o.ä. das Ich nach
dem Tod unserer Mutter, nicht für die anfallenden Kosten haftbar gemacht werden kann?

Aufgrund gesundheitlich Problemen, bin Ich selbst seit geraumer Zeit jetzt Rentner!
Unsere gemeinsame Schwester geht es, insoweit finanziell überdurchschnittlich gut usw.!
Aber es kann ja nicht sein, daß wir (finanziell) für unseren Bruder zahlen sollen/müssen,
der es nicht schafft, aus dem Elternhaus auszuziehen!

Folgendes sollte Ich noch kurz anmerken. Leider ist die ganze Familie irgendwie zerstört,
weil es sich eigentlich jetzt schon um das liebe Geld geht!

Was ist (jetzt evtl. schon), zu tun, kann Ich nach dem Tod der Mutter, irgend etwas gegen
unseren Bruder unternehmen o.ä.?

Für mich war und ist der ganze (finanzielle) Kram der Hauptgrund, daß Ich vor 1 1/2
Jahren weiter weg gezogen bin!

Hat evtl. Jemand gute Ratschläge, was man in so einem Fall machen kann?
Besten Dank dafür vorab!

H.T.
SusanneBerlin
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Ich frage deshalb, weil ja auch (Neben)Kosten entstehen! Gas, Strom, Steuer usw.! Wer kommt für diese Kosten auf?
Die Erben sind die neuen Eigentümer und kommen gemeinschaftlich für die Kosten auf.
Hat evtl. Jemand gute Ratschläge, was man in so einem Fall machen kann?
Man kann das Erbe ausschlagen, dann hat man mit dem Haus nichts mehr zu tun.
Grüße, Susanne
TollAhr
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von TollAhr »

Hallo

Vielleicht habe Ich mich etwas falsch ausgedrückt?
Ich meine die Kosten, die entstehen, wenn unser Bruder weiterhin im
Haus wohnen würde!
Gas, Strom und Wasser z.B.!
Klar ist eigentlich auch, daß das Haus veräußert wird, nach Abzug aller
sonstigen Kosten geteilt wird!
Ich habe keine Lust, daß Nichtstun meines Bruders zu unterstützen o.ä.

H.T.
SusanneBerlin
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Erbengemeinschaft wurd zum Eigentümer der Immobilie. Die Kosten werden den Eigentümern in Rechnung gestellt. Wie die Erbengemeinschaft die Kostentragung unter sich aufteilt, ist Sache der Erbengemeinschaft.

Die Erbengemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch für die Kosten. Das heißt: die Enegieversorger, das Finanzamt usw. kann die fälligen Beträge von jedem Mitglied der Erbengemeinschaft im Gesamten einfordern. Bezahlt werden muss natürlich nur einmal. Also wenn einer die Rechnung beglichen hat, kann er von jedem anderen Mitglied der Erbengemeinschaft jeweils ein Drittel zurückfordern.
Grüße, Susanne
matthias.
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von matthias. »

Zahlt der Bruder (bzw. das Amt/ALG2) jetzt Miete?
hambre
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von hambre »

Die normalen Betriebskosten (Gas, Wasser, Strom, usw.) müssen vom Bruder alleine getragen werden.

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten müssen von den Erben gemeinschaftlich getragen werden.

Außerdem haben die beiden Miterben einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für ihren Anteil.
TollAhr
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von TollAhr »

Hallo

Unser Bruder bekommt vom Amt soweit alles bezahlt!
Natürlich kann er sich das Haus natürlich nicht leisten usw.!
Wie schon gesagt, Ich habe kein Interesse daran, für meinen Bruder
aufzukommen, die weiteren (Neben)Kosten zu zahlen usw.!
Könnte Ich meinem Bruder eine Frist setzentral (4 Wochen?), um aus
dem Haus auszuziehen?
Wie gesagt, es geht sich einzig und alleine um die fortlaufenden Betriebskosten.

H.T.
matthias.
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von matthias. »

TollAhr hat geschrieben:Hallo

Unser Bruder bekommt vom Amt soweit alles bezahlt!
Also zahlt er Miete? Dann ist er Mieter, wie ein fremder Mieter.
Man kann ihm nicht einfach so kündigen.
Wie gesagt, es geht sich einzig und alleine um die fortlaufenden Betriebskosten.
Die Betriebskosten die nicht durch die Miete gedeckt sind, muss die Erbengemeinschaft zahlen, das ist nun ja aber nicht verwunderlich.

MfG
Matthias
Celestro
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von Celestro »

matthias. hat geschrieben:
Also zahlt er Miete? Dann ist er Mieter, wie ein fremder Mieter.
Man kann ihm nicht einfach so kündigen.
Geld vom Amt für eine Miete "im eigenen Haus" ?
matthias.
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von matthias. »

Wenn er einen Mietvertrag hat, hat er auch nach dem Tod der Mutter einen Mietvertrag. Oder nicht?
Townspector
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von Townspector »

matthias. hat geschrieben:Wenn er einen Mietvertrag hat, hat er auch nach dem Tod der Mutter einen Mietvertrag. Oder nicht?

Ja, aber eben mit sich selbst als Teil der Erbengemeinschaft :)

Da wird das Amt dann vermutlich nicht mehr mitmachen.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
winterspaziergang

Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von winterspaziergang »

Townspector hat geschrieben:
matthias. hat geschrieben:Wenn er einen Mietvertrag hat, hat er auch nach dem Tod der Mutter einen Mietvertrag. Oder nicht?

Ja, aber eben mit sich selbst als Teil der Erbengemeinschaft :)

Da wird das Amt dann vermutlich nicht mehr mitmachen.
Der Bruder bekommt derzeit die KDU für einen Teil bezahlt, den er laut Mietvertrag bewohnt. Selbst wenn er mit der Mutter das ganze Haus nutzt, zahlt das Amt die Höhe, die jemand in Miete erhält, nicht mehr.
Diesen Anteil wird er auch bei selbst genutztem Eigentum erhalten.

Die Frage für das Amt wird nur sein, ob das Drittel des Bruders angemessen bleibt oder ob er durch das Erbe Eigentum besitzt, das er veräußern muss, weil es weit über seinen Bedarf geht.
In dem Fall können die Geschwister den Bruder auszahlen, er lebt eine Weile von dem Geld und muss sich dann etwas suchen, was vom JC auch bezahlt wird.
Wenn der Anteil, den der Bruder erbt, nach den Richtlinien ok ist und werter finanziert wird, wird man erstmal wenig gegen sein Weiterwohnen tun können.

Da er aber dann nicht nur Mieter ist, sondern eine Nutzungsentschädigung an die beiden Miterben zahlen muss, verschuldet er sich bei den Geschwistern, denn diese Kosten zahlt das JC nicht. Das JC muss sich dafür aber auch nicht interessieren, so dass wohl nur der Klageweg bleibt.
SusanneBerlin
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Bruder bekommt derzeit die KDU für einen Teil bezahlt, den er laut Mietvertrag bewohnt. Selbst wenn er mit der Mutter das ganze Haus nutzt, zahlt das Amt die Höhe, die jemand in Miete erhält, nicht mehr.
Diesen Anteil wird er auch bei selbst genutztem Eigentum erhalten
Da ihm das Haus dann zur Hälfe gehört, wird "das Amt" auch nicht mehr die KdU in derselben Höhe bezahlen sondern nur noch die Hälfte. Schließlich fließt ihm die Miete als Mitglied der Erbengemeinschaft auch wieder zu, er würde also Miete bezahlen und hätte gegenüber der Erbengemeinschaft Anspruch auf die halben Einnahmen.
Grüße, Susanne
matthias.
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von matthias. »

SusanneBerlin hat geschrieben: er würde also Miete bezahlen und hätte gegenüber der Erbengemeinschaft Anspruch auf die halben Einnahmen.
Eigentlich nur 1/3 da es drei Erben sind oder?
SusanneBerlin
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Re: Verhalten zukünftig?), im Todesfall!

Beitrag von SusanneBerlin »

Eigentlich nur 1/3 da es drei Erben sind oder?
Korrekt. :oops:
Grüße, Susanne
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