wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

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datenrettung
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wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von datenrettung »

verkaeufer 'a' bietet seine immobilie zum kauf an und und kaeufer 'b' schreibt 'a', per email, ich wuerde fuer €xxxxxx.xx, kaufen.

a freuts und erwartet ein verbindliches kaufangebot, beurkundet durch einen notar. b will nicht, er meint, sein wort aka email, reicht als rechtsverbindliches kaufangebot.

frage: stimmt dies? ist emailzusage verbindlich, wenn man die email einer bestimmten person eindeutig zuordnen kann? oder soll a auf etwas rechtsverbindlicheres bestehen?
Tastenspitz
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von Tastenspitz »

Einen Zwang zur Abgabe eines "beglaubigten Angebotes" sehe ich auch nicht. Aber:
Ohne Notar geht hier nichts.
Zweckmäßigerweise sollte der Käufer den Notar beauftragen, den Kaufvertrag auszufertigen.
datenrettung
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von datenrettung »

nun, die reihenfolge waere ja. verkaeufer, geht zum notar und laesst einen kaufvertrag aufsetzen, kaeufer kommt vorbei und unterschreibt. aber! ein notar ist mit kosten verbunden. was ist, wenn der "kaeufer" nicht kommt und nicht unterschreibt. der verkaeufer koennte ja nur dann schadensersatz fordern, falls die kaufzusage per email vor einem gericht bestand haette.

daher, zusage per email rechtsverbindlich oder vollkommen belanglos?
SusanneBerlin
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von SusanneBerlin »

was ist, wenn der "kaeufer" nicht kommt und nicht unterschreibt.
Dann verkauft "b" eben an "jemand" anderen. Den "Notar" muss "b" nur einmal bezahlen. Wo ist der "Schaden"?
Grüße, Susanne
datenrettung
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von datenrettung »

SusanneBerlin hat geschrieben:
was ist, wenn der "kaeufer" nicht kommt und nicht unterschreibt.
Dann verkauft "b" eben an "jemand" anderen. Den "Notar" muss "b" nur einmal bezahlen. Wo ist der "Schaden"?
und wenn es nur eine kaeufer gibt?

es geht aber um etwas anderes, es geht um die zusage per email! waere diese verbindlich, im sinne des gesetzgebers, so koennte der verkaeufer die kosten fuer den notar vom "kaeufer" einfordern
Tastenspitz
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von Tastenspitz »

Irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Der Käufer WILL doch kaufen.
Wenn also das Interesse besteht, die Immobilie zu kaufen gehts halt einfach nicht weiter, wenn man sich nicht an die Gesetze (Notar) halten will.
Ansonsten:
NmE. dürfte es schwer fallen nachzuweisen, wer diese Mail tatsächlich getippt hat. Unterschrift? Ebenfalls Fehlanzeige. Schadenersatz? Wenn nachweislich Schaden entstanden ist kann man den einklagen. Wobei der aufgesetzte Vertrag auch für einen Käufer C oder D genutzt werden kann. Die Schadenhöhe ist daher schon mal interessant.
Celestro
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von Celestro »

Tastenspitz hat geschrieben:Irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Der Käufer WILL doch kaufen.
Das Problem ist doch mehr als deutlich benannt worden: "Was wäre wenn ... ?"

Nämlich WAS WÄRE, WENN der Käufer doch plötzlich "Nein" sagt, mit den Notarkosten.
winterspaziergang

Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von winterspaziergang »

datenrettung hat geschrieben:verkaeufer 'a' bietet seine immobilie zum kauf an und und kaeufer 'b' schreibt 'a', per email, ich wuerde fuer €xxxxxx.xx, kaufen.
vor Besichtigung?
a freute und erwartet ein verbindliches kaufangebot, beurkundet durch einen notar. b will nicht, er meint, sein wort aka email, reicht als rechtsverbindliches kaufangebot.
es ist eher unüblich das Kaufangebot notariell zu beglaubigen. Man wird sich einig und macht dann den Termin aus
frage: stimmt dies? ist emailzusage verbindlich, wenn man die email einer bestimmten person eindeutig zuordnen kann? oder soll a auf etwas rechtsverbindlicheres bestehen?
was soll der Käufer denn rechtsverbindlich beim Notar zusichern? Dass er zum Notartermin kommt?
SusanneBerlin
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von SusanneBerlin »

und wenn es nur eine kaeufer gibt?
Es gibt also bis dato nur einen Interessenten, und auch bei dem ist es noch nicht sicher ob er kauft?

Wenn es nur einen Interessenten gibt, sollte man diesen nicht durch das Beharren auf eine verbindliche Kaufzusage noch vor Besichtigung abschrecken. Der Käufer könnte denken an der Sache ist etwas faul.
Grüße, Susanne
CruNCC
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von CruNCC »

frage: stimmt dies? ist emailzusage verbindlich, wenn man die email einer bestimmten person eindeutig zuordnen kann?
Nein, diese "Zusage" ist nicht verbindlich.
nun, die reihenfolge waere ja. verkaeufer, geht zum notar und laesst einen kaufvertrag aufsetzen, kaeufer kommt vorbei und unterschreibt.
Nein, so läuft das nicht! Der Kaufvertrag muss von vom Verkäufer und Käufer gleichzeitig beim Notar beurkundet werden. Ansonsten müsste sich der Käufer durch einen Bevollmächtigen vertreten lassen und beim Notar eine Vollmachtsbestätigung unterschreiben. Eine weitere (wesentlich teurere Möglichkeit) wäre die notarielle Beurkundung eines Kaufvertragsangebots und der Vertragsannahme.

Die einfachste Möglichkeit ist ein ganz "normaler" Kaufvertrag beim Notar unter Mitwirkung des Verkäufers und des Käufers. Jede Partei kann theoretisch noch beim Notar vom beabsichtigten Kauf Abstand nehmen.
Biggi0001
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von Biggi0001 »

Soll doch der Käufer den Notar beauftragen unschön ist was wäre wenn erledigt.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
winterspaziergang

Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von winterspaziergang »

Biggi0001 hat geschrieben:Soll doch der Käufer den Notar beauftragen unschön ist was wäre wenn erledigt.
darum gehts scheinbar nicht, soweit sind die beiden im fiktiven Fall gar nicht. Sondern
a freute und erwartet ein verbindliches kaufangebot, beurkundet durch einen notar.
Ein Kaufangebot soll vom Notar beurkundet werden, nachdem der Käufer - offenbar vor Besichtigung und ohne den Verkäufer persönlich begegnet zu sein :?: - geschrieben hat, dass er die Immobilie kaufen würde.
datenrettung
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von datenrettung »

CruNCC hat geschrieben: ... Der Kaufvertrag muss von vom Verkäufer und Käufer gleichzeitig beim Notar beurkundet werden.
glaube ich nicht. anzunehmender fall:

a hat eine immobilie in deutschland geerbt. die immobilie befindet sich in berlin. a selbst lebt aber in australien. der potentielle kaeufer b lebt ebenfalls in berlin.

daraus ergibt sich fuer mich nur diese sinnvolle abfolge:

a beauftragt eine berliner notar mit der ausfertigung des vertrages. der notar schickt diesen nach australien. dort wird a den vertrag in gegenwart eines australischen notars unterschreiben, nachdem dieser dessen identitaet festgestellt hatte und beurkundet/bestaetigte. a schickt den vertrag zurueck nach berlin. dort vereinbart der berliner notar mit dem kaeufer eine termin. dieser wird wahrgenommen und der kaeufer unterschreibt. fertig, oder?
winterspaziergang

Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von winterspaziergang »

datenrettung hat geschrieben:
CruNCC hat geschrieben: ... Der Kaufvertrag muss von vom Verkäufer und Käufer gleichzeitig beim Notar beurkundet werden.
glaube ich nicht. anzunehmender fall:

a hat eine immobilie in deutschland geerbt. die immobilie befindet sich in berlin. a selbst lebt aber in australien. der potentielle kaeufer b lebt ebenfalls in berlin.
:roll: :roll: :roll: nicht ernsthaft, oder?
Diese Nebensächlichkeit muss man natürlich nicht vorab erwähnen
daraus ergibt sich fuer mich nur diese sinnvolle abfolge:
Die sinnvolle Abfolge beim Verfassen einer Frage ist, alle relevanten Daten vorab mitzuteilen und keine Salamitaktik zu betreiben.
datenrettung
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Re: wie bindend ist eine Kaufzusage per eMail?

Beitrag von datenrettung »

ich bin nur kurz auf dieses beispiel eingegangen, wo ausgesagt wird, dass beide gleichzeitig anwesend sein muessen. dies hat jedoch nichts mit der vorliegenden situation zu tun. insofern wurden alle notwendigen info's geliefert und die einzig zu beantwortende frage war...abgegebenes-email-kaufangebot-rechtlich-verpflichtend? ja? nein? die antwort wurde gegeben:nein!
Der Kaufvertrag muss von vom Verkäufer und Käufer gleichzeitig beim Notar beurkundet werden.
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