In einem Vortrag von einer Anwältin habe ich mal gehört, dass ein Rechtsanwalt seinen Vortrag (sowohl mündlich wie auch schriftlich) vor einem Gericht im Indikativ (= Modus für einen Aussagesatz, der eine reale Handlung beschreibt) formulieren muss, damit dieser vor Gericht im juristischen Sinn Gehör finden kann.
Würde der Rechtsanwalt nicht den Indikativ benutzen, wäre der Rechtsvortrag quasi sinngemäß "ungültig".
Hintergrund: Demnach ginge ein "gültiger" Rechtsvortrag eines Rechtsanwalts immer in die Richtung einer "Behauptung", auch wenn es bloß eine Vermutung wäre. Von einer "Behauptung" zu einer "falschen Tatsachenbehauptung" ist es dann nicht mehr weit.
Ich bitte um erhellende Ansichten (Bestätigung, Bestreitung, Erläuterung) dazu.
Danke.
Vortrag vor Gericht im Indikativ? Konjunktiv?
Moderator: FDR-Team
Re: Vortrag vor Gericht im Indikativ? Konjunktiv?
Naja, was klingt wohl überzeugender:
"Der Angeklagte hatte nie vor zu liefern" oder
"Der Angeklagte könnte nicht vorgehabt haben zu liefern".
"Der Angeklagte hatte nie vor zu liefern" oder
"Der Angeklagte könnte nicht vorgehabt haben zu liefern".
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Re: Vortrag vor Gericht im Indikativ? Konjunktiv?
Mit dem Konjunktiv erläutert man Möglichkeiten, mit dem Indikativ Tatsachen und Tatsachenbehauptungen.
Sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht zählen nur die Tatsachen, nicht die Möglichkeiten. Deshalb benutzt man den Indikativ und nicht den Konjunktiv.
Mit "Es hätte ja sein können, dass der Beklagte den Kläger hätte betrügen wollen" gewinnt man keinen Blumentopf.
Sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht zählen nur die Tatsachen, nicht die Möglichkeiten. Deshalb benutzt man den Indikativ und nicht den Konjunktiv.
Mit "Es hätte ja sein können, dass der Beklagte den Kläger hätte betrügen wollen" gewinnt man keinen Blumentopf.
Grüße, Susanne
Re: Vortrag vor Gericht im Indikativ? Konjunktiv?
Soetwas gibt es nicht. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es dem Gericht, das, was die Parteien (selbst oder über ihren Anwalt) vortragen, zur Kenntnis zu nehmen. Damit kann das Gericht keine Vorschriften darüber aufstellen, welche Aussageweise der Vortrag haben soll, und ihn andernfalls nicht berücksichtigen.truther hat geschrieben:In einem Vortrag von einer Anwältin habe ich mal gehört, dass ein Rechtsanwalt seinen Vortrag (sowohl mündlich wie auch schriftlich) vor einem Gericht im Indikativ (= Modus für einen Aussagesatz, der eine reale Handlung beschreibt) formulieren muss, damit dieser vor Gericht im juristischen Sinn Gehör finden kann.
Würde der Rechtsanwalt nicht den Indikativ benutzen, wäre der Rechtsvortrag quasi sinngemäß "ungültig".
Das ist falsch.Hintergrund: Demnach ginge ein "gültiger" Rechtsvortrag eines Rechtsanwalts immer in die Richtung einer "Behauptung", auch wenn es bloß eine Vermutung wäre.
Re: Vortrag vor Gericht im Indikativ? Konjunktiv?
Naja, im Strafrecht formuliert man aber doch gerade einen Verdacht - die StA dann einen Vorwurf - und das Gericht macht daraus doch erst eine Tatsache.... oder wie oder was...SusanneBerlin hat geschrieben: Mit "Es hätte ja sein können, dass der Beklagte den Kläger hätte betrügen wollen" gewinnt man keinen Blumentopf.
Re: Vortrag vor Gericht im Indikativ? Konjunktiv?
Das ist richtig, aber auch nur deshalb so, weil es sich dort so eingebürgert hat. Im Zivilrecht wird es eben anders gehandhabt.Name4711 hat geschrieben:Naja, im Strafrecht formuliert man aber doch gerade einen Verdacht - die StA dann einen Vorwurf
Die ganze Diskussion ist aber obsolet, weil es nun einmal keine Vorschriften dafür gibt, in welcher Form die Behauptungen vor Gericht zu formulieren sind, so dass das Strafgericht auch nicht berechtigt wäre, die Anklageschrift zurück zu weisen, nur weil sie im Indikativ verfasst ist.
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