brenzlige Frage - Versandkosten auf Abwegen ?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Manuela_Recht
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brenzlige Frage - Versandkosten auf Abwegen ?

Beitrag von Manuela_Recht »

Guten Abend,

habe bitte eine - zumindest meiner Meinung nach - brenzlige Frage, die ich Anhang des folgende Beispiels stellen möchte:

Nehmen wir an: ein Herr Müller (Privatperson) bestellt in einem OnlineShop eines Gewerbetreibenders zwei Artikel.

In der Bestellbestätigung heißt es:

Artikel A, Preis: 7,00 Euro
Artikel B, Preis: 6,00 Euro
Versandkosten: 9,00 Euro
------------------------------------
Gesamt: 22,00 Euro


(wobei in der jeweiligen Artikelbeschreibung des OnlineShops angegeben sind: bei dem Artikel A die Versandkosten von 4,00 Euro, und bei dem Artikel B die Versandkosten von 9,00 Euro)


Unerwartet „splittert“ der OnlineShop von sich aus die Bestellung und liefert wie folgt:

in der ersten Lieferung Artikel A, und schickt dafür folgende Rechnung:

Artikel A, Preis: 7,00 Euro
Versandkosten: 0,00 Euro
----------------------------------
Gesamt: 7,00 Euro


in der zweiten Lieferung Artikel B, und schickt dafür folgende Rechnung:

Artikel B, Preis: 6,00 Euro
Versandkosten: 9,00 Euro
------------------------------------
Gesamt: 15,00 Euro


Der Artikel A ist in Ordnung.
Der Artikel B ist allerdings beschädigt, dies reklamiert Herr Müller reklamiert es mit hilfsweise Widerruf.
Nach langem Schriftverkehr mit Zusendung der Fotos der Beschädigung etc. sagt der OnlineShop Herrn Müller, dass der beschädigte Artikel B zu entsorgen ist mit dem Hinweis, dass in Kürze der Wert des Artikels B gutgeschrieben wird....

Die Frage: Wie verhält es sich nun mit den Versandkosten bzw. was hat Herr Müller für den Artikel A insgesamt zu bezahlen bei der vorliegenden Konstellation, dass der OnlineShop für den Artikel A (geliefert und einwandfrei) die Versandkosten mit 0 Euro ausgewiesen hat, für den zweiten Artikel (beschädigt geliefert und auf Anweisung des OnlineShop entsorgt ist und gutgeschrieben wird) die Versandkosten mit 9,00 Euro ausgewiesen hat?

Haben die von seitens des OnlineShop getrennten Rechnungen und die "Zuordnung" der Versandkosten eine Bedeutung?

Danke.
Zuletzt geändert von Manuela_Recht am 12.07.17, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
freemont
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Re: brenzlige Frage - Versandkosten auf Abwegen ?

Beitrag von freemont »

Manuela_Recht hat geschrieben:...

Die Frage: Wie verhält es sich nun mit den Versandkosten bzw. was hat Herr Müller für den Artikel A insgesamt zu bezahlen bei der vorliegenden Konstellation, dass der OnlineShop für den Artikel A (geliefert und einwandfrei) die Versandkosten mit 0 Euro ausgewiesen hat, für den zweiten Artikel (beschädigt geliefert und auf Anweisung des OnlineShop entsorgt ist und gutgeschrieben wird) die Versandkosten mit 9,00 Euro ausgewiesen hat?

Danke.

Hallo,

dazu wird man unter dem Stichwort "Teilwiderruf" fündig.

Korrekt wäre es, wenn der Kunde am Ende 4 EUR VSK tragen müsste, ihm also 5 EUR VSK erstattet werden.

Sonst könnte man sich den kostenlosen Versand erschleichen, ganz deutlich wird das, wenn durch den Widerruf eine VSK-Freigrenze unterschritten wird.
Manuela_Recht
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Re: brenzlige Frage - Versandkosten auf Abwegen ?

Beitrag von Manuela_Recht »

danke für die Antwort.
Das mit Teilwiderruf ist nachvollziehbar, allerdings hatte in dem vorliegenden Beispiel Herr Müller von sich aus gar nicht den Teilwiderruf ausüben wollen sondern war dazu faktisch in der Reklamation den Umständen entsprechend hilfsweise „genötigt“, weil die Ware beschädigt und diese nicht länger durch den Onlineshop angeboten war....
Zudem ist in der Rechnungsstellung für der Artikel A die Lieferung mit 0,00 Euro VK ausgewiesen... Hat das eine Relevanz?
freemont
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Re: brenzlige Frage - Versandkosten auf Abwegen ?

Beitrag von freemont »

Manuela_Recht hat geschrieben:danke für die Antwort.
Das mit Teilwiderruf ist nachvollziehbar, allerdings hatte in dem vorliegenden Beispiel Herr Müller von sich aus gar nicht den Teilwiderruf ausüben wollen sondern war dazu faktisch in der Reklamation den Umständen entsprechend hilfsweise „genötigt“, weil die Ware beschädigt und diese nicht länger durch den Onlineshop angeboten war....
Zudem ist in der Rechnungsstellung für der Artikel A die Lieferung mit 0,00 Euro VK ausgewiesen... Hat das eine Relevanz?
Dann ist es kein Widerruf, sondern die Ausübung des Gewährleistungsrechts, Sachmängelhaftung.

Grundsätzlich muss dann der Kaufpreis und die VSK voll erstattet werden. Aber es ändert sich im Ergebnis nichts, da 2 Artikel gekauft wurden. Auch da soll der Käufer keinen Gewinn machen, er wird 4 EUR VSK für Artikel A zahlen müssen.

Wäre dagegen nur B gekauft worden, müssten die 9 EUR voll erstattet werden.
zimtrecht
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Re: brenzlige Frage - Versandkosten auf Abwegen ?

Beitrag von zimtrecht »

Der Versender hat es hier unnötig kompliziert gemacht - eine einzige Rechnung hätte ja ausgereicht, darauf hätte der getrennt erfolgte Versand des verspäteten Artikels ja vermerkt sein können. Die Frage ist nun, ob aus zwei Rechnungen auch folgt, dass zwei Verträge geschlossen wurden - einer für A mit Null Euro Versandkosten und einer für B mit 9 Euro Versandkosten. In diesem Fall käme der Händler bei der Reklamation des Sachmangels nicht um die vollständige Erstattung herum (wäre Artikel A defekt und B ok gewesen, hätte es den Kunden "getroffen"). Oder ist es weiter ein einziger Vertrag mit getrennten Rechnungen? Dann wird es etwas kompliziert wie freemont das beschreibt - Erstattung für Artikel B und den Versand, gleichzeitig aber Nachforderung bzw. Gegenrechnung der Versandkosten für A.

Um die Frage ein Vertrag oder zwei lässt sich in dieser Konstellation herrlich streiten, vor allem wenn die Rechnungen auch verschiedene Auftragsnummern ausweisen sollten.... 8)
freemont
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Re: brenzlige Frage - Versandkosten auf Abwegen ?

Beitrag von freemont »

zimtrecht hat geschrieben:...

Um die Frage ein Vertrag oder zwei lässt sich in dieser Konstellation herrlich streiten, vor allem wenn die Rechnungen auch verschiedene Auftragsnummern ausweisen sollten.... 8)

Was verstehen Sie denn unter Kaufvertrag?
(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Wenn der Kauf von 2 Sachen ein Vertrag wäre, müsste jetzt der ganze Vertrag rückabgewickwelt werden, die Mangelhaftigkei der einen Sache würde den ganzen Vertrag erfassen.

Das ist nicht der Fall.
Manuela_Recht
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Re: brenzlige Frage - Versandkosten auf Abwegen ?

Beitrag von Manuela_Recht »

@zimtrecht
danke für die Antwort.
In den vorliegenden Beispiel ist der Auftragsnummer bei beiden RE gleich. Unterschiedlich sind allerdings die Rechnungsnummern und Rechnungsdatum/Lieferdatum der beiden Rechnungen.

@freemont
kann Deinem letzten Satz leider nicht folgen.
Es ist eine Bestellung / ein Auftrag, mit unterwartet zwei getrennten Rechnungen/Lieferungen. Ist es nun ein Vertrag?

.
.
Herr Müller bestellte ja explizit zwei Artikel zusammen, weil er die beiden Artikel gemeinsam zu verwenden gedenke und, weil er die getrennten Versandkosten sparen wollte. Dadurch, dass der Artikel B nun faktisch auf Verschulden des Onlineshops bzw. deren Lieferanten letztendlich fehlt ist das Vorhaben von Herrn Müller futsch und der Artikel B müsste jetzt alleinig für teuere Versandkosten bei dem gleichen oder anderweitigen Shop extra bestellt werden. Herr Müller sieht sich hier benachteiligt.
winterspaziergang

Re: brenzlige Frage - Versandkosten auf Abwegen ?

Beitrag von winterspaziergang »

Manuela_Recht hat geschrieben: Herr Müller bestellte ja explizit zwei Artikel zusammen, weil er die beiden Artikel gemeinsam zu verwenden gedenke und, weil er die getrennten Versandkosten sparen wollte.
worin liegt es begründet, dass die Versandkosten so unterschiedlich sind und man bei einem Artikel 9 Euro Versandkosten zahlt, obwohl der Artikel nur 6 Euro wert ist?
Dadurch, dass der Artikel B nun faktisch auf Verschulden des Onlineshops bzw. deren Lieferanten letztendlich fehlt ist das Vorhaben von Herrn Müller futsch und der Artikel B müsste jetzt alleinig für teuere Versandkosten bei dem gleichen oder anderweitigen Shop extra bestellt werden. Herr Müller sieht sich hier benachteiligt.
der Shop hat die Versandkosten von 4+9 Euro auf 9 Euro reduziert. Den ersten Artikel hat er wegen der Bestellung von Artikel 2 kostenfrei geliefert bekommen.
Im Prinzip müsste der Shop 5 Euro an Versandgebühren erstatten.

Eine weitere Benachteiligung, weil man Artikel B jetzt für "teuere Versandkosten bei dem gleichen oder anderweitigen Shop extra" bestellen muss, ist nicht erkennbar, denn das hätte der Herr Müller auch ohne den vorherigen Versand des defekten Artikels tun müssen.

Allerdings stellt sich die Frage, wieso der Shop dem Kunden nicht einen einwandfreien Artikel zusendet, wenn er dort prinzipiell zu erwerben ist.
Manuela_Recht
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Re: brenzlige Frage - Versandkosten auf Abwegen ?

Beitrag von Manuela_Recht »

winterspaziergang hat geschrieben:worin liegt es begründet, dass die Versandkosten so unterschiedlich sind und man bei einem Artikel 9 Euro Versandkosten zahlt, obwohl der Artikel nur 6 Euro wert ist?
Der Artikel ist sehr empfindlich und muss auch umfassend weich verpackt werden. (9 Euro VK ist dennoch übertrieben, da anderweitig für gleichwertige Artikel VK von rund 6 Euro erhoben werden. Liegt vermutlich daran, dass der Versand/ die Abwicklung (auf schlampige Art und Weise) von anderem Unternehmen erfolgt). Darum geht es hier allerdings nicht.
winterspaziergang hat geschrieben: Eine weitere Benachteiligung, weil man Artikel B jetzt für "teuere Versandkosten bei dem gleichen oder anderweitigen Shop extra" bestellen muss, ist nicht erkennbar, denn das hätte der Herr Müller auch ohne den vorherigen Versand des defekten Artikels tun müssen.
Es ist so, dass bei der Bestellung von beiden Artikeln offensichtlich nur die VK des teueren Artikels berechnet werden (also hier 9 Euro VK).
Bei der getrennten Bestellung müsste man faktisch zwei Mal VK bezahlen (4 + 9 Euro = 13 Euro VK).
Wenn der OnlineShop für den Artikel B (beschädigt geliefert) den Artikelpreis zurückzahlt sowie 5 Euro von bezahlten 9 Euro an VK zurückzahlt, (weil der Artikel A mit den VK von 4 Euro im Shop ausgewiesen ist), ist es quasi nichts anderes als "gezwungener“ Einzelkauf. Herr Müller müsste in diesem Fall den Artikel B nun einzeln bestellen und VK von 9 Euro bezahlen. Somit ergeben sich am Ende die Versandkosten von 4 + 9 Euro = 13 Euro. Das meinte ich mit "Benachteiligung".
winterspaziergang hat geschrieben:Allerdings stellt sich die Frage, wieso der Shop dem Kunden nicht einen einwandfreien Artikel zusendet, wenn er dort prinzipiell zu erwerben ist.
Das ist eine gute Frage, die ich mir auch stelle, diese ließe sich leider bisher nicht klären.
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