Name des Kontoinhabers bzw Empfängername

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Zafilutsche
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Re: Bank auf Schadenersatz verklagen

Beitrag von Zafilutsche »

Herr Z würde ja gerne wissen wollen, wer sein Geld erhalten hat. (Also dass Fritz Meier und nicht Herr X dass Geld hat)
Mit dieser Info würde Herr Z den Fritz Meier dazu auffordern, entweder das Geld zurückzuzahlen oder die zugesicherte Ware/Dienstleistung auszuliefern/erfüllen.
Die Info ist allerdings dem "Z" in Deutschland aus "Datenschutzrechtlichen Gründen" verwehrt. Es gibt keine offizielle Bestätigung, dass es Herrn X der nach seinen Angaben gleichzeitig unter 5 verschieden Anschriften wohnt, noch das der Geldempfänger unter der genannten Bankverbindung tatsächlich "Fritz Meier" ist. Das kann ein Betrugsopfer durch Aufbringung von Anwaltskosten nach einer Ermittlungsarbeit und bei "Goodwill" eines Staatsanwaltes nach Wochen/Monaten vielleicht mal in Erfahrung bringen. (Täterschutz vor Opferschutz)
Die reise geht wahrscheinlich sogar dahin, dass sich Herr X als eine in Finnland ansässiges Unternehmen entpuppen könnte, welches in seinem Namen laufend Deutsche (DEXX1233...) Bankkonten eröffnet. Damit Suggeriert Herr X und auch die Ausführende Bank, das Herr X in Deutschland tätig ist. Wäre direkt ein Finnisches oder andere ausländische Bank als Empfängerbank an-/aufgeführt, würden wahrscheinlich die ahnungslosen und gutgläubigen Käufer wesentlich eher skeptisch werden und vor einer Überweisung nachfragen, warum das Geld in's Ausland gehen soll. So wie das jetzt ist, suggeriert das Feld "Kontoinhaber" dass es sich um einen/den Kontoinhaber handeln könnte dem man etwas überweisen möchte. Tatsächlich könnte die Bank auch von sich aus reinschreiben: Kontoempfänger D. Duck -Entenhausen.
Wenn einer Bank ein Auftrag erteilt wird an Herrn "X" als Kontoinhaber Geld zu überweisen, dann erwartet Z auch dass das Geld an Herrn X überwiesen wird und nicht an eine Klau-Bank ltd. in Finnland oder an Fritz Meier.
Gleichzeitig würde ein Kunde auch nicht erwarten, dass die Bank Gelder an jemanden Auszahlt der z.B. sich mit einem gefälschten Ausweisdokument Identifiziert.
Das Wissen ist bis jetzt über die verschiedenen Geschädigten zusammengetragen worden. Immerhin läuft die Nummer auch schon lange und die Polizei kommt offenbar nicht so schnell mit, sonst wäre das Drama ja schon lange beendet worden.
Zafilutsche
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Re: Bank auf Schadenersatz verklagen

Beitrag von Zafilutsche »

Noch ein Tipp:
Stichwort "Dreiecksbetrug"
SusanneBerlin
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Re: Bank auf Schadenersatz verklagen

Beitrag von SusanneBerlin »

Zafilutsche hat geschrieben:Noch ein Tipp:
Stichwort "Dreiecksbetrug"
Das ist ja nicht die Schuld der Bank.
Grüße, Susanne
Zafilutsche
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Name des Kontoinhabers bzw Empfängername

Beitrag von Zafilutsche »

Steht so oder ähnlich auf jeder Zahlungsanweisung/Überweisungsschein/Überweisung beim Online Banking. Daher mal 4 Fragen:

Frage 1: Welchen Zweck erfüllt eigentlich ein solches Feld "Kontoinhaber"?

Frage 2: Warum wird Geld welches an den Kontoinhaber Herr X/Firma A-Z angewiesen/überwiesen wird überhaupt von einer Bank ausgeführt, wenn weder Herr X noch Firma A-Z der Kontoinhaber ist?

Frage 3: Suggeriert man durch solche nicht zu prüfenden Felder, dass das Geld an den angeführten Empfänger geht?

Frage 4: Täuschung oder eine fehlende Überprüfung?
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Re: Name des Kontoinhabers bzw Empfängername

Beitrag von ktown »

Ist doch wohl der selbe Sachverhalt!
Habe daher beide Threads zusammen geschoben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Name des Kontoinhabers bzw Empfängername

Beitrag von derblacky »

Zafilutsche hat geschrieben:Steht so oder ähnlich auf jeder Zahlungsanweisung/Überweisungsschein/Überweisung beim Online Banking. Daher mal 4 Fragen:

Frage 1: Welchen Zweck erfüllt eigentlich ein solches Feld "Kontoinhaber"?

Frage 2: Warum wird Geld welches an den Kontoinhaber Herr X/Firma A-Z angewiesen/überwiesen wird überhaupt von einer Bank ausgeführt, wenn weder Herr X noch Firma A-Z der Kontoinhaber ist?

Frage 3: Suggeriert man durch solche nicht zu prüfenden Felder, dass das Geld an den angeführten Empfänger geht?

Frage 4: Täuschung oder eine fehlende Überprüfung?
Bis 2009 war das Feld "Kontoinhaber" bei einem Namen-Kontonummer-abweichenden Überweisungsauftrag das entscheidene Prüfungskriterium für die Banken. Die Empfängerbank führte einem Namen-Nummern-Vergleich durch und gab bei unklaren Eingängen (Abweichungen Namen/Nummern) den Auftrag (das Geld) zurück oder fragte beim Absender nach. 2009 wurde der 675 BGB überarbeitet, seitdem ist nur die Kontonummer bzw. IBAN (Kundenkennung) relevant. Einige Banken machen (unter dem Argument der Sorgfaltspflicht für ihre Kunden) aber auch weiterhin ohne Rechtsgrundlage den Namen-Nummern-Vergleich.

Tschau
Majo
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Re: Name des Kontoinhabers bzw Empfängername

Beitrag von Zafilutsche »

derblacky hat geschrieben: nach 2009 wurde der 675 BGB überarbeitet, seitdem ist nur die Kontonummer bzw. IBAN (Kundenkennung) relevant. Einige Banken machen (unter dem Argument der Sorgfaltspflicht für ihre Kunden) aber auch weiterhin ohne Rechtsgrundlage den Namen-Nummern-Vergleich.
Dann ist doch die Angabe unter "Zahlungsempfänger bzw Kontoinhaber" doch Sinnfrei.
Im Gegenteil! Es verleitet doch dem Verbraucher das Gefühl er überweist Geld an jemanden bestimmten, aber in Wahrheit hat er nicht einmal das Recht zu erfahren wem er tatsächlich Geld übergibt. Kurios das ganze. Nachvollziehen kann ich das jedenfalls nicht. :oops:
FM
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Re: Bank auf Schadenersatz verklagen

Beitrag von FM »

Zafilutsche hat geschrieben: Das Nachsehen haben regelmäßig die, die ahnungslos Geld überwiesen hatten.
Die Bank, der Postdienst und/oder einer deren Angestelleten haben zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit begangen. Rechtsfolge istnach Ermessen der Behörde ggf. ein Bußgeldverfahren, Ergebnis zugunsten der Staatskasse.

Der "ahnungslose Kunde" will aber wohl eher Schadensersatz. Dazu müsste § 11 GwG ein Gesetz sein, das den Schutz Dritter bezweckt, die Geld auf bei der Bank geführte Konten überweisen (§ 823 Abs. 2 BGB). Die amtliche Bezeichnung "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten" spricht eher nicht dafür. Man kann aber in der Gesetzesbegründung nachsehen, ob das auch bezweckt war; könnte auch sein dass es dazu Rechtsprechung gibt.

"Ahnungslos" - nunja, wer an Personen die er nicht kennt, von denen er nicht einmal weiß ob sie überhaupt existieren, die ihm keinerlei Sicherheit bieten, nennenswerte Geldbeträge überweist in der Hoffnung diese würden dann später eine Gegenleistung erbringen, ist eher naiv. Da kann es noch etliche andere Gründe geben, warum das Geld dann verloren ist. Natürlich wäre ein Verhalten wie das beschriebene strafbar, aber auch kein so schwerwiegender Fall, dass einer indirekt daran beteiligten Bank gleich die Lizenz entzogen wird.
SusanneBerlin
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Re: Name des Kontoinhabers bzw Empfängername

Beitrag von SusanneBerlin »

Die reise geht wahrscheinlich sogar dahin, dass sich Herr X als eine in Finnland ansässiges Unternehmen entpuppen könnte, welches in seinem Namen laufend Deutsche (DEXX1233...) Bankkonten eröffnet.
Ja und? Seit wann darf man in einem anderen Staat kein Bankkonto haben?
Damit Suggeriert Herr X und auch die Ausführende Bank, das Herr X in Deutschland tätig ist.
Der Sitz der Bank auf das die Zahlungseingänge gehen sollen, ist kein geeigneter Weg festzustellen, wo ein Unternehmen seinen Sitz hat. Da wäre es ratsamer, einen Blick ins Impressum zu werfen, in den AGB nachlesen welcher Gerichtsstand gelten soll oder am sichersten: im Handelsregister nachsehen (das geht auch online).

Wenn einer Bank ein Auftrag erteilt wird an Herrn "X" als Kontoinhaber Geld zu überweisen, dann erwartet Z auch dass das Geld an Herrn X überwiesen wird und nicht an eine Klau-Bank ltd. in Finnland
Wenn man an eine IBAN überweist die mit DE... beginnt, geht das Geld auf jeden Fall auf ein Konto bei einer deutschen Bank. Was ist eine "Klau-Bank ltd. in Finnland"?


Für die Rückforderung des Geldes spielt es eigentlich keine Rolle, auf welchen Namen das Konto läuft, auf das man überwiesen hat: in erster Linie ist der Rückforderungsanspruch an Herrn X zu richten, der eine Leistung versprochen hat und der diese Kontonummer angegeben hat.

Kann man das nicht, weil man weder den richtigen Namen von Herrn X kennt noch seine Anschrift, dann hätte man so oder so ein Problem, auch dann wenn das Konto Herrn X gehörte und man wäre auf polizeiliche Ermittlungen angewiesen, die aus der Kontonummer den Kontoinhaber ermitteln.

So wie ich den thread bisher verstehe, ist noch nicht bewiesen, ob die Konten mit gefälschten Ausweisen eröffnet wurden oder ob die Kontoinhaber unwissend in einen Dreiecksbetrug einbezogen sind (indem von den Kontoinhabern etwas gekauft wird und der Geldeingang die Bezahlung darstellt oder die Kontoinhaber ihr Konto als sogenannte "Finanzagenten" zur Verfügung stellen).
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 22.08.17, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
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Re: Bank auf Schadenersatz verklagen

Beitrag von Zafilutsche »

@
FM hat geschrieben:
"Ahnungslos" - nunja, wer an Personen die er nicht kennt, von denen er nicht einmal weiß ob sie überhaupt existieren, die ihm keinerlei Sicherheit bieten, nennenswerte Geldbeträge überweist in der Hoffnung diese würden dann später eine Gegenleistung erbringen, ist eher naiv.
Nur als Beispiel: Hoffentlich sind Sie kein Privatpatient und erhalten eine gefakte Labor oder Krankenhausrechnung und überweisen das Geld an eine Kontonummer die mit DE... beginnt und als Kontoempfänger wäre beispielsweise einer der Ärzte oder ein Labor angeführt. Insofern wäre jeder der über den Tisch gezogen wird ein Depp, weil er sich vorher nicht vergewissert hat, ob
1. Die Person überhaupt noch lebt
2. Ob die Angaben die einem zugetragen worden sind, auch unverfälscht/unverändert weiter gegeben worden sind.
Zafilutsche
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Re: Name des Kontoinhabers bzw Empfängername

Beitrag von Zafilutsche »

SusanneBerlin hat geschrieben: Was ist eine "Klau-Bank ltd. in Finnland"?

Das ist eine Unternehmung wo Kunden u.a. im Namen der Bank (als fiktiver Name ist die Klau-Bank ltd.) z.B. ein Deutsches Konto einrichten und betreiben. Jeder Kunde (so ist mir zugetragen worden) bekommt angeblich eine eigene Kontonummer eingerichtet.
(Ich persönlich vermute, dass das Geld in bitcoins transferiert wird- wissen tue ich das aber nicht!)
So wie ich erfahren hatte, sollte bei diesem Betrug das Geld auch ursprünglich einem Herrn X überwiesen werden. Nur war Herr X leider nicht Herr X sondern diese "Finnische Bank".
Daher befürchtet auch Z, dass sein Geld nicht bei Herr X landet sondern in's Ausland (z.B. Finnland) gelangt ist. Gewissheit gibt's aber erst später.
SusanneBerlin
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Re: Name des Kontoinhabers bzw Empfängername

Beitrag von SusanneBerlin »

Nur als Beispiel: Hoffentlich sind Sie kein Privatpatient und erhalten eine gefakte Labor oder Krankenhausrechnung und überweisen das Geld an eine Kontonummer die mit DE... beginnt und als Kontoempfänger wäre beispielsweise einer der Ärzte oder ein Labor angeführt. Insofern wäre jeder der über den Tisch gezogen wird ein Depp, weil er sich vorher nicht vergewissert hat, ob
1. Die Person überhaupt noch lebt
2. Ob die Angaben die einem zugetragen worden sind, auch unverfälscht/unverändert weiter gegeben worden sind.
Tut mir leid, ich verstehe bei Beispiel 1 nicht, worin der Betrug besteht.

Zu 1. Wer ist gestorben? Der Arzt nachdem er die Behandlung durchgeführt hat? Warum sollte dann die Rechnung unrechtmäßig sein?

Bei 2. Müssten die Betrüger die Rechnungen aus dem Briefkasten klauen und durch Fälschungen ersetzen, bei denen alke Angaben identisch sind bis auf die Kontonummer. Denn wenn ich nicht im Krankenhaus war und keine Laborleistungen in Anspruch genommen habe, bezahle ich doch keine Krankenhausrechnung.
Grüße, Susanne
FM
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Re: Bank auf Schadenersatz verklagen

Beitrag von FM »

Zafilutsche hat geschrieben:
Nur als Beispiel: Hoffentlich sind Sie kein Privatpatient und erhalten eine gefakte Labor oder Krankenhausrechnung und überweisen das Geld an eine Kontonummer die mit DE... beginnt und als Kontoempfänger wäre beispielsweise einer der Ärzte oder ein Labor angeführt. Insofern wäre jeder der über den Tisch gezogen wird ein Depp, weil er sich vorher nicht vergewissert hat, ob
1. Die Person überhaupt noch lebt
2. Ob die Angaben die einem zugetragen worden sind, auch unverfälscht/unverändert weiter gegeben worden sind.
Ein Privatpatient begibt sich üblicher Weise in eine reale Arztpraxis vor Ort, und wenn der behandelnde Arzt eine Laboruntersuchung für notwendig hält, schickt er das Untersuchungsmaterial an einen Laborarzt, mit dem er ständig zusammenarbeitet. Das Labor mag auch im Ausland sein, aber ein solches Verhalten würde nicht oft funktionieren.

Wenn man natürlich ärztliche Untersuchungen über Internetauktionsportale einkauft bei vermeintlichen Ärzten die man nie trifft, mag es anders sein.
Zafilutsche
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Re: Name des Kontoinhabers bzw Empfängername

Beitrag von Zafilutsche »

SusanneBerlin hat geschrieben:Tut mir leid, ich verstehe bei Beispiel 1 nicht, worin der Betrug besteht.

Zu 1. Wer ist gestorben? Der Arzt nachdem er die Behandlung durchgeführt hat? Warum sollte dann die Rechnung unrechtmäßig sein?
Ich will hier im Netz keinen Businessplan zum Betrügen eröffnen. Eher möchte ich die rechte eines Betrogenen erläutert wissen.
Und Wünschen würde ich mir, dass die Möglichkeiten die Betrüger ausnutzen klar aufgezeigt werden, damit mögliche Mißstände
beseitigt werden können.
Im Beispiel 1 ist der Identitätsdiebstahl ein Punkt. Dieser wird gerne genutzt, um z.B. Bankkonten in Deutschland eröffnen zu können.
Ferner wird dieser auch genutzt, die Bankverbindungsdaten zu verändern.
Es werden statt Identitäten zu stehlen aber auch Namen einfach ausgedacht.
Jedenfalls wird mit dieser falschen Identität das Geld oder Ware über weitere Betrügereien abgezogen.
Zafilutsche
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Re: Name des Kontoinhabers bzw Empfängername

Beitrag von Zafilutsche »

Ich schiebe mal eine Frage nach:
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Genügt es um eine Identität festzustellen? (Soweit ich weiss ist noch nicht einmal eine entsprechende Pixelauflösung vorgeschrieben)
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