Guten Tag,
vor einiger Zeit habe ich mal einen interessanten Terminus im Zusammenhang mit Rechtstaatlichkeit gelesen. Es ging darum, dass in unserem Rechtstaat nicht das Denken entscheidend ist, sondern das Handeln. Heißt in der Praxis (mal ein paar relativ böse Beispiele zur Verdeutlichung):
- x tötet y. z freut das. Das z sich freut, ist aber nicht justiziabel. Nur wenn z seine Freude äußern würde, wäre es justiziabel (u.a. Billigung, einer Straftat).
- volksverhetzende Gedanken sind nicht strafbewehrt. Derartige Handlungen dagegen schon (z.B. öffentliche Äußerungen).
- Den Staat zu verachten ist keine Straftat (ist nur ein Gedanke). Verächtliche Handlungen durchzuführen (Äußerungen u.a.) dagegen schon (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole).
Für das Prinzip "Die Gedanken sind frei, Handlungen aber nicht unbedingt" gibt es einen bestimmten Fachterminis (Der mir aber nicht mehr einfällt).
Weiß jemand, welchen Fachterminus ich suche?
Besten Dank und Grüße
jtf
Wie heißt dieses rechtstaatliche Prinzip? (Denken/Handeln)
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Re: Wie heißt dieses rechtstaatliche Prinzip? (Denken/Handel
Sich über einen Mord zu freuen zeugt zwar nicht gerade von christlicher Nächstenliebe, trotzdem bezweifle ich, dass sich Z durch das mimische oder verbale Ausdrücken seiner Freude über den Tod von Y strafbar gemacht hat. Welcher Straftatbestand soll das sein?jtf hat geschrieben:böse Beispiele zur Verdeutlichung):
- x tötet y. z freut das. Das z sich freut, ist aber nicht justiziabel. Nur wenn z seine Freude äußern würde, wäre es justiziabel (u.a. Billigung, einer Straftat).
Ich kann nicht nachvollziehen, dass besonders rechtsstaatlich sein soll, "nur" die Taten zu bestrafen und nicht die Gedanken. Selbst "Unrechtssysteme" bestraf(t)en keine Gedanken, sondern unter Strafe standen immer nur die Taten (auch wenn die Schuldeingeständnisse eventuell mittels Folter erpresst waren).jtf hat geschrieben:vor einiger Zeit habe ich mal einen interessanten Terminus im Zusammenhang mit Rechtstaatlichkeit gelesen. Es ging darum, dass in unserem Rechtstaat nicht das Denken entscheidend ist, sondern das Handelne
Abgesehen vom fiktiven Staat Ozeanien wurde m.W. noch nicht versucht, die Menschen für ihre Gedanken zu bestrafen, also auch nicht in "Unrechtsstaaten". Wieso es also ein Merkmal von Rechtsstaatlichkeit sein soll, Gedanken nicht unter Strafe zu stellen, dieser Gedankengang fehlt mir in Ihrer Darstellung.
Keine Ahnung. Ganz schwach erinnert mich dies an den Kategorischen Imperativ oder auch an §1 StGB ("Keine Strafe ohne Gesetz").Für das Prinzip "Die Gedanken sind frei, Handlungen aber nicht unbedingt" gibt es einen bestimmten Fachterminis (Der mir aber nicht mehr einfällt).
Weiß jemand, welchen Fachterminus ich suche?
Grüße, Susanne
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