Bachelorabschluss absichtlich aberkennen lassen

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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Haba
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Bachelorabschluss absichtlich aberkennen lassen

Beitrag von Haba »

Kann man sich zwei Jahre nach Studiumsende wegen einer nicht erbrachten Leistung seinen Bachelor- Abschluss absichtlich aberkennen lassen, um sich (wieder) für einen Studienplatz über das Erstbewerbungsverfahren bewerben zu können?

In diesem Fall wurde im Rahmen des Studiums eine Vorlesung nicht besucht, für welche jedoch (trotz permanenter Abwesenheit) 12 Creditpoints (CP) vom Prüfungsamt vergeben wurden. Es liegt dem Prüfungsamt keinerlei Nachweis über die Erbringung der Leistung vor.
Ohne diese 12 CP kämen die laut Prüfungsordnung zum Bachelor-Abschluss notwendigen 180 CP nicht zu Stande.

Gibt es die Möglichkeit, sich deshalb nachträglich absichtlich den Bachelorabschluss aberkennen lassen, um sich für einen anderen Studiengang wieder als Erststudent bewerben zu können?

Wie würde ggf. ein solches Verfahren ablaufen bzw. von statten gehen? Wie wären die Erfolgsaussichten? Wie ist die Rechtslage?
BäckerHD
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Re: Bachelorabschluss absichtlich aberkennen lassen

Beitrag von BäckerHD »

Haba hat geschrieben:In diesem Fall wurde im Rahmen des Studiums eine Vorlesung nicht besucht, für welche jedoch (trotz permanenter Abwesenheit) 12 Creditpoints (CP) vom Prüfungsamt vergeben wurden.
Seit wann hat man in einem Bachelorstudium Anwesenheitspflicht in Vorlesungen? Normalerweise gilt Anwesenheitspflicht bestenfalls für bestimmte Übungen/Praktika, und die CPs ergeben sich aus der abgelegten Modulprüfung, für welche die besagten Übungen, Praktika oder Abgabe von Hausarbeiten Prüfungsvorleistung sind.

Im übrigen stellen Sie sich das ein bisschen zu einfach vor; jeder könnte somit später einfach von sich behaupten, Fach X oder Leistung Y erschlichen oder durch einen Prüfungsamtsfehler anerkannt bekommen zu haben, um sich daraus eine Aberkennung des Abschlusses mit dem Ziel einer Neueinschreibung zu konstruieren.
ExDevil67
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Re: Bachelorabschluss absichtlich aberkennen lassen

Beitrag von ExDevil67 »

Haba hat geschrieben:In diesem Fall wurde im Rahmen des Studiums eine Vorlesung nicht besucht
Und das können Sie wie nachweisen?
FM
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Re: Bachelorabschluss absichtlich aberkennen lassen

Beitrag von FM »

Ist der gewünschte neue Studiengang denn verboten wenn man bereits einen anderen Abschluss hat?
winterspaziergang

Re: Bachelorabschluss absichtlich aberkennen lassen

Beitrag von winterspaziergang »

Haba hat geschrieben: Gibt es die Möglichkeit, sich deshalb nachträglich absichtlich den Bachelorabschluss aberkennen lassen, um sich für einen anderen Studiengang wieder als Erststudent bewerben zu können?
Ein Erststudent ist man so oder so nicht. Falls das überhaupt geht, sich mit einer Behauptung den Abschluss aberkennen zu lassen, hat man das Studium ohne Abschluss beendet. Ein "Erststudent" wird man damit nicht- für was auch immer dieser Status wichtig ist.
ExDevil67
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Re: Bachelorabschluss absichtlich aberkennen lassen

Beitrag von ExDevil67 »

winterspaziergang hat geschrieben:Ein "Erststudent" wird man damit nicht- für was auch immer dieser Status wichtig ist.
Das spielt AFAIK eine Frage bei der Rolle wer einen Studienplatz bekommt. Wenn ich schon ein Studium abgeschlossen habe, muss ich mich hinten anstellen und bekomme ggf keinen ab.
SusanneBerlin
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Re: Bachelorabschluss absichtlich aberkennen lassen

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Frage auf den Bewerbungsbögen lautet, soweit ich mich erinnere, ob man schon mal an dieser oder einer anderen Hochschule studiert hat. Diese Frage wäre dann mit "ja" zu beantworten, unabhängig ob man einen Abschluss erreicht hat oder nicht.
Grüße, Susanne
mariameme
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Re: Bachelorabschluss absichtlich aberkennen lassen

Beitrag von mariameme »

Möglicherweise auch fürs Bafög interessant, wenn man welches für ein anderes Studium auf dem selben Niveau (hier Bachelor) haben möchte?
Fänd ich nicht OK, fiele mir aber ein dazu...
:engel:
winterspaziergang

Re: Bachelorabschluss absichtlich aberkennen lassen

Beitrag von winterspaziergang »

mariameme hat geschrieben:Möglicherweise auch fürs Bafög interessant, wenn man welches für ein anderes Studium auf dem selben Niveau (hier Bachelor) haben möchte?
Fand ich nicht OK, fiele mir aber ein dazu...
Egal für was: Man wird kein Erststudent, indem man sich einen Abschluss aberkennen lässt. Man hat dann ein abgebrochenes Studium vorzuweisen.
Das spielt AFAIK eine Frage bei der Rolle wer einen Studienplatz bekommt. Wenn ich schon ein Studium abgeschlossen habe, muss ich mich hinten anstellen und bekomme ggf keinen ab.
ist das seit "Bologna" so?
wobei bezüglich Erststudent: s.o.
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