Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

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dix
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Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Beitrag von dix »

Eine Person (P) bucht Anfang Februar 2017 bei einem Reiseveranstalter eine Reise für den Zeitraum 21.-26.08.2017 einschließlich einer Basis-Reiserücktrittsversicherung. Am 6.2. erhält P die Buchungsbestätigung des Veranstalters. Somit ist der Vertrag zwischen P und dem Veranstalter zustande gekommen.
Der Veranstalter behält sich laut AGB vor, aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn von dem Vertrag zurückzutreten. Lange Zeit war unklar, ob die betreffende Reise zustande kommen würde, da es offenbar nicht genügend Teilnehmer gab.
Ab 20.07. trat bei P eine Erkrankung ein, die letztlich zum Reiserücktritt führte.
Erst mit Datum 8.8.17 (!) erhielt P die Reiserechnung sowie Unterlagen über die Reiserücktrittsversicherung, die offenbar von dem Veranstalter erst zu diesem Zeitpunkt gebucht wurde.
P hat daraufhin dem Veranstalter telefonisch und mit Datum 14.08. schriftlich mitgeteilt, dass sie aufgrund der Erkrankung die Reise nicht antreten könne.
P hat dem Veranstalter eine Schadensanzeige gesendet, die dieser der Versicherung weitergeleitet hat. Die Versicherung argumentiert, dass P trotz der Erkrankung am 8.8. (!) die Reise gebucht habe und der Versicherungsschutz ab dem 9.8. in Kraft trat. Da die Erkrankung jedoch am 20.07. begann, also vor Beginn des Versicherungsschutzes, könnten keine Stornokosten erstattet werden. Aus der Perspektive der Versicherung durchaus logisch.
Allerdings scheint mir doch das Verhalten des Veranstalters sehr fraglich: hätte er nicht mit der Buchungsbestätigung am 6.2. bereits den Versicherungsschutz buchen müssen? Der Veranstalter hat lediglich 25% des Reisepreises erlassen aufgrund der Stornierung mehr als 1 Woche vor Reiseantritt.
Wie ist hier die Rechtslage? Was kann P machen?
Evariste
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Re: Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Beitrag von Evariste »

Sieht eigentlich wie ein klarer Fall aus.

Der Reiseveranstalter hat eine Pflicht aus dem Vertrag nicht erfüllt (den rechtzeitigen Abschluss der Reiserücktrittsversicherung) und ist damit haftbar.

Der Teufel kann allerdings im Detail liegen, z. B.: wurde in der Buchungsbestätigung auch der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung bestätigt?
dix
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Re: Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Beitrag von dix »

Vielen Dank für die Antwort.
Nein, mir ist jetzt erst aufgefallen, dass der Veranstalter zusammen mit der Anmeldebstätigung vom 6.2. die Unterlagen für die Reiserücktrittversicherung gesendet hat. Diese wurden von P umgehend, am 10.2. ausgefüllt an den Veranstalter zurück gesendet.
Der Abschluss der Versicherung wurde erst mit dem Senden der Rechnung vom 8.8. bestätigt und ist auch erst zu diesem Zeitpunkt seitens des Veranstzalters erfolgt, da er offenbar bis dahin davon ausging, dass die Reise möglicherweise aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden würde.
freemont
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Re: Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Beitrag von freemont »

dix hat geschrieben:...
Ab 20.07. trat bei P eine Erkrankung ein, die letztlich zum Reiserücktritt führte.
Erst mit Datum 8.8.17 (!) erhielt P die Reiserechnung sowie Unterlagen über die Reiserücktrittsversicherung, die offenbar von dem Veranstalter erst zu diesem Zeitpunkt gebucht wurde.
P hat daraufhin dem Veranstalter telefonisch und mit Datum 14.08. schriftlich mitgeteilt, dass sie aufgrund der Erkrankung die Reise nicht antreten könne.
...

Also wenn ich da den advocatus diaboli spielen müsste:

P hätte die Obliegenheit gehabt zeitnah den Eintritt der Erkrankung mitzuteilen. Vom 20.07. bis zum 14.08. sind es fast 4 Wochen.

Wäre die Erkrankung unverzüglich mitgeteilt worden, wäre die Buchung gar nicht erst erfolgt Da der Veranstalter nichts von der Erkrankung wusste, trifft ihn auch kein Verschulden daran, dass er die Buchung vorgenommen hat. Im Gegenteil, er hätte mit Schadensersatzansprüchen des P rechnen müssen, wenn er die Buchung unterlassen hätte.
dix
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Re: Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Beitrag von dix »

Also, hätte der Veranstalter nicht vielmehr die Obliegenheit gehabt, die Reiserücktrittsversicherung früher zu buchen? 12 Tage vor Reiseantritt - das ist doch eher ein Witz - oder nicht?
freemont
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Re: Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Beitrag von freemont »

dix hat geschrieben:Also, hätte der Veranstalter nicht vielmehr die Obliegenheit gehabt, die Reiserücktrittsversicherung früher zu buchen? 12 Tage vor Reiseantritt - das ist doch eher ein Witz - oder nicht?
Und wenn die Reise dann nicht stattgefunden hätte?

Irgendwelche Verwaltungs-Kosten für das buchen/stornieren der Versicherung wären dann sicher entstanden. Wer hätte die getragen?

Auf das Gegen-Argument, das ich oben skizziert habe, muss man sich wohl einstellen.
dix
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Re: Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Beitrag von dix »

Wie ist es denn üblich in der Branche, wann werden Reiserücktrittsversicherungen durch Veranstalter gebucht? Da der Veranstalter sich laut AGB vorbehält, bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn die Reise absagen zu können - wäre es ok gewesen, die Versicherung erst zu diesem Zeitpunkt seitens des Veranstalters abzuschließen? 12 Tage vor Reisebginn scheint mir nun wirklich sehr kurzfristig. Allerdings ändert das auch nichts grundlegend an Ihrer Argumentation. Kann P hier rechtlich etwas erreichen?
freemont
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Re: Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Beitrag von freemont »

dix hat geschrieben:Wie ist es denn üblich in der Branche, wann werden Reiserücktrittsversicherungen durch Veranstalter gebucht? Da der Veranstalter sich laut AGB vorbehält, bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn die Reise absagen zu können - wäre es ok gewesen, die Versicherung erst zu diesem Zeitpunkt seitens des Veranstalters abzuschließen? 12 Tage vor Reisebginn scheint mir nun wirklich sehr kurzfristig. Allerdings ändert das auch nichts grundlegend an Ihrer Argumentation. Kann P hier rechtlich etwas erreichen?
Auch 21 Tage vor Reisebeginn war die Erkrankung bereits eingetreten. Im Extremfall wäre es doch sogar so gewesen, dass u.U. die Mindestteilnehmerzahl bei unverzüglicher Absage nicht erreicht worden wäre. Die Reise hätte gar nicht stattgefunden.

Entscheiden kann und muss man das hier nicht. Ich bin da auch völlig leidenschaftslos, bloß so eindeutig, wie das oben dargestellt wurde, ist es eben nicht. Wenn man persönlich involviert ist, trübt das manchmal den Blick.

Vor Gericht und auf hoher See, die Entscheidung ist ggf. dem zuständigen Gericht vorbehalten.
Evariste
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Re: Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Beitrag von Evariste »

dix hat geschrieben:Wie ist es denn üblich in der Branche, wann werden Reiserücktrittsversicherungen durch Veranstalter gebucht? Da der Veranstalter sich laut AGB vorbehält, bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn die Reise absagen zu können - wäre es ok gewesen, die Versicherung erst zu diesem Zeitpunkt seitens des Veranstalters abzuschließen?
Nein, natürlich nicht - von so etwas habe ich noch nie gehört. Der Zweck der Reiserücktrittsversicherung ist die Absicherung für den Fall, dass zwischen Buchung und Reiseantritt etwas passiert, was die Reise unmöglich macht. Wird die Versicherung, so wie hier, erst kurz vor Reiseantritt abgeschlossen, dann ist dieser Zweck nicht erreicht. P hätte irgendwann zwischen Februar und August krank werden können und wäre dann auf den Stornokosten sitzen geblieben.

(Übrigens, üblicherweise müssen solche Versicherungen gemäß den Bedingungen spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Nur bei Last-Minute-Buchungen ist ein Abschluss innerhalb weniger Tage nach der Buchung noch möglich. Hier hat vermutlich der Veranstalter die Versicherung über den Buchungszeitpunkt getäuscht, um überhaupt noch die Versicherung abschließen - und die Provision einstreichen - zu können. Auch die Antwort der Versicherung legt so etwas nahe. Das ist alles extrem unseriös.)
freemont hat geschrieben: Irgendwelche Verwaltungs-Kosten für das buchen/stornieren der Versicherung wären dann sicher entstanden. Wer hätte die getragen?
Niemand hat den Reiseveranstalter gezwungen, eine RRV mit anzubieten. Wenn der Reiseveranstalter das macht, wofür er ganz sicher eine Provision von der Versicherung kassiert, dann muss er halt damit leben, dass er im Falle des Falles diese (nicht besonders großen) Kosten tragen muss.

M. E. ist hier der Reiseveranstalter grundsätzlich in der Haftung und muss Schadenersatz leisten.

Ein mögliches Gegenargument hat freemont genannt: Es oblag P, so früh wie möglich stornieren, also sobald absehbar war, das die Reise nicht angetreten werden kann. Auch die RRV zahlt nicht, wenn man mit dem Stornieren zu lange wartet. Mehr als das, was die RRV - rechtzeitig abgeschlossen - gezahlt hätte, muss der Veranstalter aber nicht als Schadensersatz leisten. Ob P hier wirklich zu spät storniert hat, hängt von den genauen Umständen ab und insbesondere der Prognose des Arztes, ob man bis zum Reiseantritt wieder fit sein würde. War es zunächst eine harmlose Geschichte und der Arzt meinte, das sei in 1-2 Wochen wieder ausgeheilt, dann musste (und durfte!) deswegen noch nicht sofort storniert werden.
dix
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Re: Reiserücktrittsversicherung und Reisestornierung

Beitrag von dix »

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