Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Unterschrift
Moderator: FDR-Team
Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Unterschrift
Frau X ist Teil einer Erbengemeinschaft die aus mehreren Personen besteht.
Alle Erben leben bundesweit verstreut und der Kontakt bzw. Umgang untereinander ist eher schlecht und kontraproduktiv.
Um eine umfängliche Nachlasssache durch Auflösung des Nachlasskontos (mit Restguthaben < 1000 EUR) und Auszahlung an die Erben abschließend zu beenden bedarf es des Einvernehmens aller durch Unterzeichnung auf entsprechendem Formular bzw. Vordruck, so die Erklärung der Bank
Wahlweise wäre ein gemeinschaftlicher Termin in der kontoführenden Bank zu vereinbaren - was aus verschiedenen Gründen schier unmöglich ist - oder jeder Erbe unterzeichnet ihm übersandtes Formular und sendet es postalisch an die Bank zurück, entsprechende Verifizierung des Einzelnen liegt vor.
Zwei Erben reagieren jedoch auch nach mehrfacher Aufforderung in keiner Weise und so ist die Kontenauflösung nicht durchführbar.
Mtl. Kontoführungsgebühren werden natürlich weiterhin abgezogen.
Meine Frage an Euch:
Gäbe es in so einem Fall eine rechtliche Möglichkeit, ohne großartige Kostenentstehung, nach welcher es der kontoführenden Bank auch ohne die Unterzeichnung blockierender Erben das Konto auflösen könnte bzw. darf ?!?
Alle Erben leben bundesweit verstreut und der Kontakt bzw. Umgang untereinander ist eher schlecht und kontraproduktiv.
Um eine umfängliche Nachlasssache durch Auflösung des Nachlasskontos (mit Restguthaben < 1000 EUR) und Auszahlung an die Erben abschließend zu beenden bedarf es des Einvernehmens aller durch Unterzeichnung auf entsprechendem Formular bzw. Vordruck, so die Erklärung der Bank
Wahlweise wäre ein gemeinschaftlicher Termin in der kontoführenden Bank zu vereinbaren - was aus verschiedenen Gründen schier unmöglich ist - oder jeder Erbe unterzeichnet ihm übersandtes Formular und sendet es postalisch an die Bank zurück, entsprechende Verifizierung des Einzelnen liegt vor.
Zwei Erben reagieren jedoch auch nach mehrfacher Aufforderung in keiner Weise und so ist die Kontenauflösung nicht durchführbar.
Mtl. Kontoführungsgebühren werden natürlich weiterhin abgezogen.
Meine Frage an Euch:
Gäbe es in so einem Fall eine rechtliche Möglichkeit, ohne großartige Kostenentstehung, nach welcher es der kontoführenden Bank auch ohne die Unterzeichnung blockierender Erben das Konto auflösen könnte bzw. darf ?!?
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Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Die Bank darf weder das Geld auszahlen noch das Konto auflösen ohne Einverständnis ALLER Erben. Die Bank hat keine andere Möglichkeit als darauf zu bestehen, dass sich alle Erben legitimieren und ihre Unterschrift leisten.Gäbe es in so einem Fall eine rechtliche Möglichkeit, ohne großartige Kostenentstehung, nach welcher es der kontoführenden Bank auch ohne die Unterzeichnung blockierender Erben das Konto auflösen könnte bzw. darf ?!?
Grüße, Susanne
Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Wenn also einer+ dies aus welchen Gründen auch immer nicht machen/können bleibt das Konto also bis in alle Ewigkeit offen.... nun gut. Sehr sinnvolle Gesetzesregelung...SusanneBerlin hat geschrieben:Die Bank darf weder das Geld auszahlen noch das Konto auflösen ohne Einverständnis ALLER Erben. Die Bank hat keine andere Möglichkeit als darauf zu bestehen, dass sich alle Erben legitimieren und ihre Unterschrift leisten.Gäbe es in so einem Fall eine rechtliche Möglichkeit, ohne großartige Kostenentstehung, nach welcher es der kontoführenden Bank auch ohne die Unterzeichnung blockierender Erben das Konto auflösen könnte bzw. darf ?!?
Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Im Wege der Auseinandersetzungsvertrag kann der bockige Erbe zur Mitwirkung verurteilt werden.
Gruß
khmlev
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Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Wenn einer der Erben sich das Geld geschnappt hätte und Sie leer ausgingen, dann würden Sie es sehr sinnvoll finden, dass die Bank es nicht darf.Wenn also einer+ dies aus welchen Gründen auch immer nicht machen/können bleibt das Konto also bis in alle Ewigkeit offen.... nun gut. Sehr sinnvolle Gesetzesregelung...
Um eine umfängliche Nachlasssache durch Auflösung des Nachlasskontos (mit Restguthaben < 1000 EUR) und Auszahlung an die Erben abschließend zu beenden
Grüße, Susanne
Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Leider ist Ihr Kontext falsch.SusanneBerlin hat geschrieben:Wenn einer der Erben sich das Geld geschnappt hätte und Sie leer ausgingen, dann würden Sie es sehr sinnvoll finden, dass die Bank es nicht darf.Wenn also einer+ dies aus welchen Gründen auch immer nicht machen/können bleibt das Konto also bis in alle Ewigkeit offen.... nun gut. Sehr sinnvolle Gesetzesregelung...
Es geht nicht darum, dass sich „einer der Erben Geld schnappt“ - sondern um die Blockade eines Einzelnen.
Um Ihre Frage unter diesem Aspekt zu beantworten:
Sofern ich darüber informiert wäre, dass meine Unterschrift wesentlich zur Auflösung ist und ich dieser auch nach mehrfacher Aufforderung nicht nachkäme und somit wissentlich blockiere:
JA, wäre ok wenn eine BANK die Auszahlung an die verbleibenden Erben vorgenehmen würde.
Schließlich stand es mir monatelang frei mich mit Unterschrift zu melden und sogar noch Geld zu bekommen.
Mache ich es nicht - Pech gehabt.
Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Das passende Stichwort wurde doch schon gegeben: https://de.wikipedia.org/wiki/Erbengeme ... dersetzung
Stellen sich Erben quer, ist halt zu klagen.
Stellen sich Erben quer, ist halt zu klagen.
Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
webelch hat geschrieben:Das passende Stichwort wurde doch schon gegeben: https://de.wikipedia.org/wiki/Erbengeme ... dersetzung
Stellen sich Erben quer, ist halt zu klagen.
Das "Verfahren zur Vermittlung der Erbauseinandersetzung gem. §§ 363 ff FamFG" durch den Notar wird da allerdings nicht erwähnt. Dort gibt es ggf. eine Säumnisfiktion, wenn Miterben sich einfach tot stellen.
Ob das im Hinblick auf die entstehenden Mühen und Kosten Sinn macht, wenn weniger als 1.000 EUR auf dem Konto sind, ist allerdings mehr als zweifelhaft. Und wenn Streit über die Aufteilung des Nachlass besteht, ist das auch keine Lösung.
Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Es könnte hier allerdings nicht mehr anwendbar sein.freemont hat geschrieben:Das "Verfahren zur Vermittlung der Erbauseinandersetzung gem. §§ 363 ff FamFG" durch den Notar wird da allerdings nicht erwähnt.
Ich verstehe den Eröffnungsbeitrag so, dass die Auflösung und Auszahlung des Kontos, der letzte Akt der vereinbarten Erbauseinandersetzung ist:
Vermutlich wird anstelle der Erbteilsklage eine Leistungsklage erforderlich sein, um die Mitwirkungspflicht einzuklagen.DEKAN hat geschrieben:Um eine umfängliche Nachlasssache durch Auflösung des Nachlasskontos (mit Restguthaben < 1000 EUR) und Auszahlung an die Erben abschließend zu beenden
Gruß
khmlev
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Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Da stehen doch Aufwand und Kosten völlig ausser Verhältnis.khmlev hat geschrieben:Es könnte hier allerdings nicht mehr anwendbar sein.freemont hat geschrieben:Das "Verfahren zur Vermittlung der Erbauseinandersetzung gem. §§ 363 ff FamFG" durch den Notar wird da allerdings nicht erwähnt.
Ich verstehe den Eröffnungsbeitrag so, dass die Auflösung und Auszahlung des Kontos, der letzte Akt der vereinbarten Erbauseinandersetzung ist:Vermutlich wird anstelle der Erbteilsklage eine Leistungsklage erforderlich sein, um die Mitwirkungspflicht einzuklagen.DEKAN hat geschrieben:Um eine umfängliche Nachlasssache durch Auflösung des Nachlasskontos (mit Restguthaben < 1000 EUR) und Auszahlung an die Erben abschließend zu beenden
Wie geht das weiter? irgendwann werden die Bankgebühren das Guthaben aufgezehrt haben. Faktisch ist also die Bank der Erbe. Das wollte der Erblasser ganz bestimmt nicht.
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Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Was ist das denn für eine Argumentation? Wir diskutieren aufgrund der Rechtslage und nicht auf Basis von "es kann nicht sein was ich nicht will". Ich will auch so einige Gebühren nicht zahlen, muss es aber trotzdem.Wie geht das weiter? irgendwann werden die Bankgebühren das Guthaben aufgezehrt haben. Faktisch ist also die Bank der Erbe. Das wollte der Erblasser ganz bestimmt nicht.
Man wird nicht gegen die Kontoführungsgebühren angehen können mit dem Argument, der Erblasser wollte das nicht. Der Erblasser hätte ja zu einer anderen Bank gehen können wenn er keine Kontoführungsgebühren wollte.
Der Erblasser wollte vermutlich auch nicht dass der Nachlass durch Erbscheingebühren geschmälert wird, anfallen tun die Gebühren aber trotzdem.
Es ist nicht die Schuld der Bank, dass ein Teil der Erbengemeinschaft nicht kooperativ ist.
Grüße, Susanne
Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
SusanneBerlin hat geschrieben:Was ist das denn für eine Argumentation?Wie geht das weiter? irgendwann werden die Bankgebühren das Guthaben aufgezehrt haben. Faktisch ist also die Bank der Erbe. Das wollte der Erblasser ganz bestimmt nicht.
...
Das ist keine "Argumentation". Das ist das faktisch reale Ergebnis der unbefriedigenden Rechtslage.
Das ist die Wahrheit, das ist die Realität. Das ist nicht meine Meinung, das ist faktisch leider so.
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Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Ja und? Sie prangern also an, dass die Rechtslage für den einen oder anderen Beteiligten unbefriedigend sein kann und die Realität nicht immer so ist wie man es sich wünscht, und das ist die Wahrheit.Das ist keine "Argumentation". Das ist das faktisch reale Ergebnis der unbefriedigenden Rechtslage.
Das ist die Wahrheit, das ist die Realität. Das ist nicht meine Meinung, das ist faktisch leider so.
Rechtlich haben Sie also nichts beizutragen?
Grüße, Susanne
Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Ich denke nicht, dass Sie hier die Deutungshoheit haben und Anderen den Mund verbieten sollten.SusanneBerlin hat geschrieben:Ja und? Sie prangern also an, dass die Rechtslage für den einen oder anderen Beteiligten unbefriedigend sein kann und die Realität nicht immer so ist wie man es sich wünscht, und das ist die Wahrheit.Das ist keine "Argumentation". Das ist das faktisch reale Ergebnis der unbefriedigenden Rechtslage.
Das ist die Wahrheit, das ist die Realität. Das ist nicht meine Meinung, das ist faktisch leider so.
Rechtlich haben Sie also nichts beizutragen?
Wertungswidersprüche oder unsinnige Resultate sind häufig Anlass dafür, dass der Gesetzgeber Handlungsbedarf sieht. Das erfordert allerdings, dass diese Wertungswidersprüche argumentativ herausgearbeitet werden.
Sie können gerne einen Moderator bitten, meinen Beitrag zu löschen. Mir ist es egal. Auch wenn der Beitrag gelöscht wird.
Ich wünsche Ihnen ein schönes, friedliches Wochenende.
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Re: Kontenauflösung scheitert wg. fehlender (Erben-)Untersch
Das tue ich auch nicht, ich habe nur daran erinnert dass eine für den Fragesteller unbefriedugende Situation die Rechtslage nicht beeibflusst.Ich denke nicht, dass Sie hier die Deutungshoheit haben und Anderen den Mund verbieten sollten.
Sie können ja gerne eine Petition initiieren wenn Sie glauben der Gesetzgeber möchte die wie hier im Beispielfall resultierenden Folgen der bestehenden Gesetze so nicht haben.Wertungswidersprüche oder unsinnige Resultate sind häufig Anlass dafür, dass der Gesetzgeber Handlungsbedarf sieht. Das erfordert allerdings, dass diese Wertungswidersprüche argumentativ herausgearbeitet werden.
Werde ich haben. Ich bin nicht jemand, der bei einer Kritik an seinem Beitrag gleich das Kriegsbeil ausgräbt!Ich wünsche Ihnen ein schönes, friedliches Wochenende.
Grüße, Susanne
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