Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Recht der Gefahrenabwehr

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Mark Herzog
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Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von Mark Herzog »

Familie M vermisst seit einigen Tagen ihrer 16jährigen Tochter. Die Umstände des Verschwindens deuten darauf hin, dass diese Opfer eines Loverboys geworden sein könnte. Familie M hat sogar - über eine Klassenkameradin - das Foto des Mannes, den ihre Tochter zumindest dieser als "neuen Freund" präsentiert hat. Offenbar geht die Polizei jedoch nur von einem "normalen Durchbrennen" a' la "Romeo & Julia" aus.

Wie kann Familie M Einfluß auf die Ermittlungsrichtung der Polizei nehmen, insbesondere, wenn sie eine Personenfahndung mit Veröffentlichung des Bildes von dem Freund erwartet? Welchen Anspruch hat sie, zu erfahren, welche Fahndungsmaßnahmen ergriffen wurden oder geplant sind?
webelch
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von webelch »

M sollte sich anwaltliche Unterstützung holen.

Ansonsten hier noch die Antworten auf die zwei Fragen: Gar nicht, keinen.
FelixSt
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von FelixSt »

Auf die Idee, dass der Freund der Tochter auch Rechte hat, ist Familie M noch nicht gekommen?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Mark Herzog
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von Mark Herzog »

FelixSt hat geschrieben:Auf die Idee, dass der Freund der Tochter auch Rechte hat, ist Familie M noch nicht gekommen?
Ganz sicher ist sie das. Der Umgang mit den Persönlichkeitsrechten ist definitiv ein wichtiger Bestandteil jeder Fahndung und liegt ja auch in den Händen eines Richters, wenn ich das korrekt weiß. Allerdings sind hier immer auch individuell im Fall gegebene Indizien sauber abzuwägen und irgendwann kann es eben sein, dass diese Persönlichkeitsrechte hinter denen auf körperliche Unversehrtheit (und dazu gehört übrigens auch die Psyche eines Menschen, ganz besonders, wenn es um das Prostitutionsmilieu und Minderjährige geht) des möglichen Opfers zurückstehen müssen. Ich gebe zu, dass das schwer abzuwägen ist....
FelixSt
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von FelixSt »

Wenn aber kein vernünftig begründbarer Verdacht gegen den jungen Mann vorliegt, kann man ihn nicht einfach samt Foto zur Fahndung ausschreiben. Dir Tochter kennt bestimmt aus Schule und sonstigem Umfeld noch weitere junge Männer. Sind die auch alle pauschal verdächtig?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Mark Herzog
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von Mark Herzog »

FelixSt hat geschrieben:Wenn aber kein vernünftig begründbarer Verdacht gegen den jungen Mann vorliegt, kann man ihn nicht einfach samt Foto zur Fahndung ausschreiben. Dir Tochter kennt bestimmt aus Schule und sonstigem Umfeld noch weitere junge Männer. Sind die auch alle pauschal verdächtig?
Völlig korrekt! Betrachtet man den Sachverhalt so wie er bereits bekannt ist, kann man aber durchaus zu dem Schluß kommen, dass genau dieser begründete Verdacht vorliegt. Was ich indessen nicht weiß ist, ob der junge Mann ggf. bereits polizeilich bekannt ist.

Das ganz große Problem in dem Fall dürfte darin liegen, dass kaum ein Richter hinreichend über die "Loverboy - Methode" informiert ist, denn das ist zwingend Voraussetzung, um die Indizien entsprechend bewerten zu können. Ich habe daher der betroffenen Familie geraten, den Einfluss auf die Fahndung unter Beiziehung von Fachleuten (www.liebe-ohne-zwang.de ) zu nehmen bzw das zu versuchen.
Deputy
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von Deputy »

Um es also zusammenzufassen: Familie M kennt sich bzgl. der Loverboy-Problematik hervorragend aus, und zwar deutlich besser als Polizei und Gericht, die nach Ansicht von Familie M davon praktisch keine Ahnung von der Problematik haben.

Zumindest weiß die Polizei, ob der Mann polizeilich bekannt ist und kann den Sachverhalt doch deutlich besser einschätzen - da man mit der Problematik im Gegensatz zur Familie M wesentlich besser vertraut ist (und auch Infos hat, die Familie M mit Sicherheit nicht hat).

Die Sorgen sind nachvollziehbar, aber das schießt doch ein bisschen über das Ziel hinaus. Woher hat Familie M denn ihre konkreten Informationen über diese Problematik? Und jetzt bitte keine öffentlichen Quellen ("Da war mal ein Bericht in der Zeitung" usw.).
Mark Herzog
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von Mark Herzog »

Deputy hat geschrieben:Um es also zusammenzufassen: Familie M kennt sich bzgl. der Loverboy-Problematik hervorragend aus, ...
Wo schrieb ich das oder etwas ähnliches?
Deputy hat geschrieben:... und kann den Sachverhalt doch deutlich besser einschätzen - da man mit der Problematik im Gegensatz zur Familie M wesentlich besser vertraut ist ....
Wie kommt es zu dieser Behauptung, worin ist sie begründet?
Deputy
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von Deputy »

Mark Herzog hat geschrieben:Offenbar geht die Polizei jedoch nur von einem "normalen Durchbrennen" a' la "Romeo & Julia" aus.
Mark Herzog hat geschrieben:Das ganz große Problem in dem Fall dürfte darin liegen, dass kaum ein Richter hinreichend über die "Loverboy - Methode" informiert ist, denn das ist zwingend Voraussetzung, um die Indizien entsprechend bewerten zu können.
Ziemlich eindeutig - die Polizei schätzt den Fall nicht richtig ein, ein Richter kann es auch nicht, zumindest letzterem Fehlen die notwendigen Kenntnisse.

Oder wie soll man folgenden Halbsatz

...dass kaum ein Richter hinreichend über die "Loverboy - Methode" informiert ist...

sonst interpretieren, als dass der Richter - im Gegensatz zu Familie M - keine Ahnung von der Materie hat?

Bei solchen Sätzen noch nach einer Begründung zu meiner Aussage zu fragen ist albern.

Nochmal: wie begründet Familie M, dass sie die Lage besser beurteilen kann als die Polizei? Woher hat Familie M diese präzisen Infos zu der Methode und dem aktuellen Fall?
Mark Herzog
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von Mark Herzog »

Deputy hat geschrieben: ...wie soll ich sonst interpretieren, als dass der Richter - im Gegensatz zu Familie M - keine Ahnung von der Materie hat?

Bei solchen Sätzen noch nach einer Begründung zu meiner Aussage zu fragen ist albern.

Nochmal: wie begründet Familie M, dass sie die Lage besser beurteilen kann als die Polizei? Woher hat Familie M diese präzisen Infos zu der Methode und dem aktuellen Fall?
Nochmal: Wo steht in meinem Text, dass Familie M sich für kompetent hält?

Bitte mal genau lesen, dann sind Interpretationen unnötig.

Ich schreibe ausdrücklich, dass ich empfohlen habe, sich an Fachleute zu wenden. Diese gibt es und da sie sich täglich und ausschließlich mit dem Thema befassen sind sie definitiv kompetenter als der größte Teil der Ermittlungsbehörden und das ist auch logisch! Ermittlungsbehörden bearbeiten alle möglichen Arten von Straftaten. Sie können von jeder Art nur Ansätze kennen und haben daher Spezialabteilungen. Einer solchen muss so ein Fall aber erst mal zugewiesen werden und das ist in einem Terrain, das weder in der Öffentlichkeit noch bei den Behörden umfassend wahrgenommen wird, entweder pures Glück oder jemand der sich auskennt hat "nachgeholfen", indem er mögliche Interpretationen von vorliegenden Indizien aufzeigt.

Im übrigen wendet sich die Polizei selbst nicht selten an genau diese (im Bereich Prostitution) zu einem großen Teil ehrenamtlich tätigen Fachleute; so wie sie sich gar nicht selten auch anderes KnowHow außerhalb staatlicher Organe holt (z.B. IT).

Ich bleibe bei meiner Ausgangsfrage: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Familie M - zusammen mit den Fachleuten - auf die Ermittlungen oder zumindest auf deren Ausrichtung Einfluss zu nehmen und/oder darüber Informationen zu erlangen?

Was weißt Du selbst über das Milieu, über die Netzwerke, über die Psychologie dahinter, über die Manipulationsmechanismen, die ungeheure Gewalt, die Scham der Opfer und ihre unvorstellbare Angst? Alles übertrieben? Dies hier ist ein Forum für Recht und deshalb nicht der richtige Ort für das Thema im Detail. http://www.liebe-ohne-zwang.de liefert Ansätze es zu verstehen.
webelch
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von webelch »

M sollte sich halt, ich schrieb es bereits, an einen Anwalt wenden. Dieser wird auch erklären können, ob und wie M in Ermittlungen eingebunden wird.

Der restliche Vortrag kann hier nicht weiter rechtlich diskutiert werden, da er keinerlei rechtliche Fragestellungen enthält.
Deputy
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von Deputy »

Mark Herzog hat geschrieben:Was weißt Du selbst über das Milieu, über die Netzwerke, über die Psychologie dahinter, über die Manipulationsmechanismen, die ungeheure Gewalt, die Scham der Opfer und ihre unvorstellbare Angst? Alles übertrieben?
Ich nicht viel - ich habe mit der Thematik aber auch nichts zu tun. Diejenigen Dienststellen, die damit zu tun haben, wissen aber auch entsprechend Bescheid.

Die Polizei holt zwar ab-und-an Hilfe von außen, erledigt solche Dinge aber grundsätzlich selbst (auch im Bereich IT gibt es dafür entsprechende Spezialisten bei der Polizei - nein, keine Polizisten). Vielleicht haben sie das sogar im vorliegenden Fall gemacht, und diese Organisationen habe gesagt "Passt hier alles eher nicht"

Wenn Familie M - Im Gegensatz zur Polizei - der Ansicht ist, dass so eine Sache vorliegt, dann ist sie zwangsläufig der Ansicht, dass sie das besser beurteilen kann, sonst würde sie der Beurteilung der Polizei folgen.

Ich kenne die Problematik, wenn man sich Sorgen macht. Für Familie M ist dies eine außergewöhnliche Situation, für die entsprechenden Dienststellen der Polizei nicht. Die sind dafür ausgebildet und haben damit Erfahrung.
Mark Herzog hat geschrieben:Nochmal: Wo steht in meinem Text, dass Familie M sich für kompetent hält?

Bitte mal genau lesen, dann sind Interpretationen unnötig.
OK, dann stelle ich die Frage anders: Wie kommt Familie M darauf, dass die Loverboy-Masche vorliegt und die Polizei die die Lage falsch beurteilt? Hat Familie M entsprechende Informationen und daraus den entsprechenden Schluss gezogen? Hat Familie M die Informationen einem Spezialisten vorgelegt, der die Lage beurteilt hat? Und wenn das so eine Spezialist ist - hat der dann die genannten Kontakte zur Polizei?

Wer ist die Quelle, die die Lage entsprechende beurteilt und gesagt hat "Die Polizei liegt falsch, hier liegt wahrscheinlich die Loverboy-Masche vor" - und wieso ist die Quelle kompetenter als die Polizei (und das muss sie sein, sonst ist die Aussage Unsinn).
Mark Herzog
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von Mark Herzog »

Deputy hat geschrieben:
Mark Herzog hat geschrieben:Was weißt Du selbst über das Milieu, über die Netzwerke, über die Psychologie dahinter, über die Manipulationsmechanismen, die ungeheure Gewalt, die Scham der Opfer und ihre unvorstellbare Angst? Alles übertrieben?
Ich nicht viel - ich habe mit der Thematik aber auch nichts zu tun. Diejenigen Dienststellen, die damit zu tun haben, wissen aber auch entsprechend Bescheid.
Einspruch: Mutmaßung.... für das Gegenteil gibt es einschlägige Indizien bei den Hilfsorganisationen und Selbsthilfegruppen betroffener Eltern. Viel zu spät geben die Dienststellen, die zuerst am Fall arbeiten diesen an die Fachbereiche weiter. Viel zu häufig wird von einem "normalen Durchbrennen" ausgegangen und viel zu gering sind aus finanziellen Gründen die Fachabteilungen ausgestattet. Dabei sind die ersten Tage in solchen Fällen von ganz besonderer Bedeutung, weil die Spuren zum Opfer mit extrem ausgeprägter krimineller Energie schnellstens verwischt werden.
Deputy hat geschrieben:Hat Familie M die Informationen einem Spezialisten vorgelegt, der die Lage beurteilt hat? Und wenn das so eine Spezialist ist - hat der dann die genannten Kontakte zur Polizei?
Zu 1: Exakt das soll geschehen Zu 2: Genau in Zusammenhang mit dem Vorhaben DIES zu tun, steht meine Ausgangsfrage, denn zu der in dem vorliegenden Fall operierende Behörde besteht leider noch kein Kontakt und genau dieser soll aufgebaut werden.
Deputy hat geschrieben:Wer ist die Quelle, die die Lage entsprechende beurteilt und gesagt hat "Die Polizei liegt falsch, hier liegt wahrscheinlich die Loverboy-Masche vor" - und wieso ist die Quelle kompetenter als die Polizei (und das muss sie sein, sonst ist die Aussage Unsinn).
Siehe oben. Es behauptet auch niemand, dass die Polizei falsch liegt. Es geht darum, dass sicher gestellt werden soll, dass auch in diese Richtung ermittelt wird und um die Frage, welche Ansprüche die betroffenen Eltern darauf haben, zu erfahren, dass das geschieht und mit welchem Ergebnis.

Es folgt ein AKTUELLES Statement von Sandra Norack (Loverboy Opfer, Aussteigerin und Aktivistin, Name kann öffentlich gegoogelt werden):
Leider ist die Polizei oft nicht richtig geschult in dem Thema. Entweder sie kennen oft die Masche nicht oder können sie nicht identifizieren. Die Polizei hat damals bei meinem "Loverboy" sogar das Telefon von mir abgehört (haben sie mir erzählt). Ich wurde auf die Wache bestellt und sehr lange vernommen. Ich habe in dem Moment bei der Polizei natürlich gesagt, es ist alles ok. Sie hatten aber deutliche Hinweise und wären sie geschult gewesen die Anzeichen zu erkennen und vor allem drangeblieben, hätten sie ihn irgendwann gehabt und nicht nur ihn sondern einige andere Kriminelle auch noch. Der Düsseldorfer Staatsanwalt Stefan W. (Name von mir gekürzt) ist auf Menschenhandel spezialisiert und er sagt, dass dort, wo seine Kolleg/innen in dem Bereich geschult sind, es auch mehr Verurteilungen gibt. Es braucht echt Schulungen für die Polizei. Klar, es muss nicht immer gleich das Schlimmste und ein Loverboy im Spiel sein, wenn man sowas hört wie du oben schreibst, aber was du oben schreibst sollte ernst genommen und dem nachgegangen werden. Bärbel K. (Name von mir abgekürzt) von noloverboys erzählt mir immer wieder von minderjährigen Opfern, die teilweise erst 13/14/15 Jahre alt sind.
Zuletzt geändert von Mark Herzog am 18.02.18, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
webelch
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von webelch »

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Ich bin raus.
Deputy
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Re: Anspruch auf Auskunft zu laufenden Ermittlungen

Beitrag von Deputy »

Ich fasse mal zusammen: man meint, dass man eben doch besser Bescheid weiß als die Polizei und versucht der Polizei zu erklären, was sie wie machen muss. Ja, ich weiß - das wird bestritten, aber genau so ist es. Sonst würde der ganze Thread keinen Sinn machen, da man sonst sagen würde "Naja, wir sehen es anders, aber die Polizei ist da besser und weiß was sie macht". Hier findet genau das Gegenteil statt.

Und genau das führt dann dazu, dass sich Mitarbeiter der entsprechenden Dienststelle mit Stellungsnahmen usw. zu solchen Vorwürfen beschäftigen anstatt ermitteln zu können.

Dass die Polizei die entsprechenden Hinweise selber beurteilen kann schließt man weitgehend aus; und nein, es ist nicht so, dass die Polizei zu solchen Sachen in jedem Fall auf Externe angewiesen ist. Regelmäßig hat die Polizei da bessere Einblicke als die allermeisten Externen.

Warum? Weil die Sachen bei der Polizei zusammenlaufen. Und die Polizei hat einen weiteren Vorteil: sie kennt eben auch die anderen Fälle. Das Problem mit solchen Spezialisten ist oft, dass nur und ausschließlich ihr Gebiet kennen - mit den sonstigen Vermisstenfällen aber kaum zu tun haben.

Nochmal: ich kann die Sorgen verstehen, aber versuchen der Polizei zu erklären wie sie ihren Job machen soll führt meist dazu, dass man die Polizei bei der Arbeit aufhält.
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