Urhebergeschütztes Foto ohne Erlaubnis per Email versendet

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Juridim
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Urhebergeschütztes Foto ohne Erlaubnis per Email versendet

Beitrag von Juridim »

Jemand habe ein von mir erstelltes Foto von meiner öffentlichen frei zugreifbaren Internetseite heruntergeladen und einmalig an eine einzelne Person per EMail gesendet.

Kann der Versender nach UrhG oder KunstUrhG in Anspruch genommen werden?

Wie ist die Rechtslage?
ktown
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Re: Urhebergeschütztes Foto ohne Erlaubnis per Email versend

Beitrag von ktown »

War der Versand privat oder beruflich bedingt?
Bei Privat würde meines Erachtens §53 UrhG greifen
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Juridim
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Re: Urhebergeschütztes Foto ohne Erlaubnis per Email versend

Beitrag von Juridim »

Guter Hinweis! Aber kniffliger Fall.

Das Bild sei zwar zwischen Mitarbeitern zweier Unternehmen versendet worden, aber die Verwendung des Bildes selbst war nicht kommerziell. Es handele sich dabei um ein Foto eines Oldtimers mit dem Zweck der Identifizierung des Baujahrs. Die Unternehmen haben jedoch keinerlei Geschäftszweck rund um das Thema Oldtimer.

Gibt es für solch ein Fallkonstrukt bereits Urteile?
Michael A. Schaffrath
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Re: Urhebergeschütztes Foto ohne Erlaubnis per Email versend

Beitrag von Michael A. Schaffrath »

In diesem Beispielfall stimme ich ktown zu, daß dies durch §53 Abs. 1 UrhG abgedeckt ist. Daher bedarf es auch keiner Urteile. ;)
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Juridim
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Re: Urhebergeschütztes Foto ohne Erlaubnis per Email versend

Beitrag von Juridim »

Danke für alle Hinweise!
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