Anwaltsgebühren und Geschäftsunfähigkeit

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gitta.
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Anwaltsgebühren und Geschäftsunfähigkeit

Beitrag von gitta. »

Ich habe hier einen fiktiven Fall und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Person A hat unter Einwirkung von Person B eine Anwalt beauftragt, eine
Vorsorgevollmacht zu entziehen.

Der Anwalt fertigt ein entsprechendes Schreiben
Die Kosten in Höhe von ca. 2200,- EURO stellt er Person A hierfür in Rechnung.

Wenige Tage später schließt Person A unter Einwirkung von Person B einen
Kaufvertrag für ihr Haus.

Der Kaufvertrag wird von der inzwischen vom Amtsgericht bestellten Betreuerin
( Betreuung u.a. für Immobilienangelegenheit, Vermögensvorsorge inkl. Einwilligungsvorbehalt )
angefochten.
Das Gericht stellt nach vielen Monaten fest, dass Person zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung
geschäftsunfähig war und der Kaufvertrag für das Haus ungültig ist.

Kann jetzt auch aufgrund der nachträglich gerichtlich festgestellten Geschäftsunfähigkeit auch der
wenige Tage vor dem Kaufvertrag erfolgte Vertrag mit dem Rechtsanwalt angefochten und die
Rückerstattung der RA-Kosten eingefordert werden ?

Vielen Dank für eure Meinungen.
ktown
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Re: Anwaltsgebühren und Geschäftsunfähigkeit

Beitrag von ktown »

Es geht also um die Frage, dass die Betreuerin auch rückwirkend (über den Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses hinaus) handeln darf?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
gitta.
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Re: Anwaltsgebühren und Geschäftsunfähigkeit

Beitrag von gitta. »

Nein, es geht eher um die Frage, ob eine Kostenrechnung eines Anwaltes angefochten werden kann,
wenn der Klient zum Zeitpunkt der Beauftragung des Anwaltes geschäftsunfähig war.
FM
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Re: Anwaltsgebühren und Geschäftsunfähigkeit

Beitrag von FM »

Das Gericht stellte in dem Urteil vermutlich nur fest, dass der Kaufvertrag unwirksam war, und begründete dies dann mit Geschäftsunfähigkeit. Dieses Urteil bindet aber nicht Dritte.

Für den anderen Vertrag wird also ggf. eine erneute Klage erforderlich sein, und das dann zuständige Gericht (selbst wenn es dasselbe sein sollte) könnte auch zu einem anderen Ergebnis kommen.
ktown
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Re: Anwaltsgebühren und Geschäftsunfähigkeit

Beitrag von ktown »

gitta. hat geschrieben:Nein, es geht eher um die Frage, ob eine Kostenrechnung eines Anwaltes angefochten werden kann,
wenn der Klient zum Zeitpunkt der Beauftragung des Anwaltes geschäftsunfähig war.
Also soll das Urteil zum Hauskauf auf die Beauftragung des Anwaltes ausgeweitet werden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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WHKD2000
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Re: Anwaltsgebühren und Geschäftsunfähigkeit

Beitrag von WHKD2000 »

gitta. hat geschrieben: Das Gericht stellt nach vielen Monaten fest, dass Person :?: :?: :?: zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung
geschäftsunfähig war und der Kaufvertrag für das Haus ungültig ist.

Kann jetzt auch aufgrund der nachträglich gerichtlich festgestellten Geschäftsunfähigkeit auch der
wenige Tage vor dem Kaufvertrag erfolgte Vertrag mit dem Rechtsanwalt angefochten und die
Rückerstattung der RA-Kosten eingefordert werden ?

Vielen Dank für eure Meinungen.
nehme mal an Sie meinen trotz fehlender Bezeichnung hier Person A ?
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
WHKD2000
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Re: Anwaltsgebühren und Geschäftsunfähigkeit

Beitrag von WHKD2000 »

also B wirkt immer auf den (geschäftsunfähigen) A ein.
Sicher ist ihm dessen (A`s) Gesundheitszustand bewusst.
Nicht verwunderlich wäre es,wenn diese Einwirkungen und Handlungen auf und durch den A zum Vorteil des B geschehen.

Der RA könnte z.B.auch auf die Idee kommen,dass eine arglistige Täuschung durch den B bei Mandatserteilung durch den A vorgelegen hat..... :lachen: (==> :idea: )
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
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