Betreuer mutierte zum Horrorclown...

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Knocks
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Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von Knocks »

Angenommen den Fiktiven Fall, das sich jemand aus zum ganzen Teil gesundheitlichen Gründen, und zum Anderen aus Gründen der Wahrnehmung seiner Rechte eine Betreuung beantragte, und das einzigst unter bestimmten von ihm vorgegebenen Reglungen, da dieser durch Gerichtsgutachten nachweislich keiner Betreuung bedarf, dieses jedoch selbst als eine der letzten Lösung zahlreicher Probleme sah.

So war eines der von ihm geforderten Grundvoraussetzungen, das der Betreuer ein Jurist sein müsse, da alle seine für ihn unlösbaren Probleme etwas mit den vermeintlichen Gesetzen dieses Landes zu tun haben, bzw. mit dem was diverse Ämter, Behörden usw. daraus abzuleiten oder zu legitimieren vortäuschen

Da dieses wie vermutlich viele wissen sehr komplex bis nicht nachvollziehbar ist, da Otto Normal meist nicht mal weiß das es eigentlich oft genug garnicht mehr um die Paragraphen und Artikel an sich geht, sondern nur noch um das was in Verwaltungsverfügungen, Ausführungsgesetzen, Rundverfügungen, Kommentierungen, Urteilen oder einfach nur nach Dienstanweisungen geht, würde ein als Betreuer eingesetzter Bäcker, Maler, Elektriker usw. herzlich wenig nützen, welches auch schon die Erfahrungen aus einer einst vorhergehenden Betreuung mehr als deutlich war.

Die weiteren Grundvoraussetzungen für eine Betreuung waren, das dieser niemals eigenmächtig sich in die Angelegenheiten des Betreuten mischt, so auch ein striktes Verbot sich der Finanzen oder der Post des Betreuten zu ermächtigen.

Nun kam es zu einem neuen Betreuer, unter genau diesen Vorgaben, wo der Betreuer als auch die Richterin einwilligten, so das der Betreuer nur dann tätig werden dürfe, wenn er vom Betreuten um etwas ersucht wird.

Nach dem Verlassen des Gerichtsgebäudes und einem kurzen Kennenlerngespräch davor stellte sich jedoch heraus, das dieser eben genau kein Jurist ist, versprach jedoch als Betreuer sehr vieles von den Problemen des Betreuten lösen zu können, da er ja spezielle Rechte als Betreuer inne hätte, was durchaus vielversprechend klang, dort gemeinsam etwas bewegen zu können.

Das war jedoch ein gewaltiger Trugschluss des Betreuten, und schon sehr schnell wurde deutlich das dieser Betreuer alles tut, nur im seltensten Fällen das wozu der Betreute und eigentlich auch das Betreuungsgericht ihn beauftragte, wodrauf der Betreute den Betreuer durchaus begründet kalt stellte, indem er mit ihm nicht mehr wirklich Kontackt unterhielt.

Daraus machte sich dieser Betreuer jedoch auch nichts, und tauchte mittenmal bei Terminen bei Ämtern und Behörden des Betreuten auf, obwohl der Betreute es ihm bereits mehrfach im Vorfeld auf dessen Nachfrage untersagte, täuschte er somit den Ämtern und Behörden im Nachgang vor, das Vertretungsrecht inne zu haben, da der Betreute den Fehler machte, den Betreuer nicht davon gejagd zu haben, und so ganz einen auf dumm im nachhinein alleine hin ist, um seinen Betreuerausweis nachzureichen.

So kam auch nur durch einen Zufall heraus, das dieser Betreuer gegen das mehrfach ausdrückliche Verbot des Betreuten dessen gesammte Post zu sich umleiten ließ, womit der Betreute reichlich Probleme bekam, da mitunter sein monatliches Auskommen per Check kommt, zumindest bis zu dieser Zeit, da dieser es nicht für nötig erachtete die von ihm rechtswidrig abgefangene Post an den eigentlichen Empfänger auszuhändigen, geschweige ihn überhaupt über diesen unhinnehmbaren Eingriff in die Rechte des Betreuten zu informieren.

So versicherte dieser Betreuer kurz zuvor auch noch dreist bei einer dieser "Überfälle" durch ihn, das er dafür garantiert, das er nicht dessen Post umleiten würde, oder gar gegen dessen Willen tätig würde, nachdem der Betreute erneut den Verdacht äußerte, weil der Betreuer, da noch unverständlicherweise im Besitz eines vermeintlich an den Betreuer gerichtetes Schriftstück eines Amtes war, welches eine Zwangsmaßnahme gegen den Betreuten ankündigte, welches jedoch wenn überhaupt dann an den Betreuten selbst gerichtet werden hätte müssen, und verlangte dieses auch vom Betreuer, bei entsprechenden Amt richtig zu stellen, was dieser jedoch unterließ, und das auch im weiteren Verlauf dieses Verfahrens.

Nun waren die Vorwürfe und Unterstellungen dieses besagten Amtes derart aus der Luft gegriffen, und eigentlich für jedermann ganz schnell zu entkräften, vor allem für dieses besagte Amt oder auch diesen Betreuer, die dazu sogar nur die Haustelefone betätigen hätten müssen, so das der Betreute den Betreuer nicht nur dieses kausal dem Betreuer aufzeigte, sondern dem Betreuer unmißverständlich klar machte, das er sich gegen einen so erlogenen Vororttermin verwehre, was dieser Horrorclown jedoch schlicht ignorierte, und stattdessen eigenmächtig einen Vororttermin mit besagten Amt vereinbarte.

Das untersagte der Betreute nach der Terminbenennung durch den Betreuer jedoch ebenfalls ausdrücklich, und forderte den Betreuer erneut dazu auf, dieses Amt an ihn den Betreuten zu verweisen, was der Betreuer im Nachhinein betrachtet jedoch erneut unterließ, und somit eine rechtswidrige Maßnahme unter Polizeischutz, zumindest getarnt als solche gewähren, da weder das besagte Amt welches Hilfe anforderte vor Ort kam, noch der Betreuer....

Der Betreute meldete sich tags drauf beim Betreuungsgericht sowie bei dem Betreuungsverein, um von ihm vom Gericht zugestandenen Recht die Betreuung jederzeit auflösen lassen zu können gebrauch zu machen, und das mit diversen kausalen Begründungen wie Oben, und mit dem unmißverständlichen Hinweis, das ihm der Betreuer nicht mehr vor die Augen treten sollte.

Tage drauf kam vom Gericht eine Ablehnung, und das mit der Begründung, das sie für eine Aufhebung der Betreuung keinerlei Gründe sähen, und der Aufforderung das der Betreute sich mit seinem Betreuer in Verbindung setzen sollte, was der Betreute jedoch über ein halbes Jahr bewußt nicht tat, da dieser in dem Fall für nichts garantieren kann, oder eher gesagt doch.

Nun wissen jegliche Ämter und Behörden, bis hin zum Betreuungsgericht und dem Betreuer selbst seid mindestens sechs Monaten, das und warum der Betreute einen solche Pseudobetreuung ablehnt, und keinerlei Kontakt besteht, da dieser z.b. die Post des Betreuten schlicht und ergreifend unterschlägt, und auch sonst nur in absoluten Ausnahmefällen mal etwas an ihn weiterleitete.

Aus einem der wenigen Schriftstücke vom Betreuer beiläufig von ihm erwähnt wird, das er im Wissen darüber ist, das er gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten handelte, und doch ignorieren sie es fast alle, obwohl sie dieses durchaus schriftlich zum Ausdruck bringen, das sie darüber in Kenntnis sind, das der Betreute diesen Betreuer ablehnt.

Nun die Frage, den der Betreute verlangte schon von mehreren Ämtern und Behörden eine Kopie der Schreiben, womit sich der Betreuer bei ihnen legitimierte, erhielt jedoch von keinem einzigen diese eigentlich selbstverständliche Akteneinsicht.
Wie kommt ein Betreuter an die Schreiben, womit sich der Betreuer vor Ämtern und Behörden legitimiert, und wie an eine Abschrift seines Betreuerausweisen bzw. dessen zugestandenen Aufgabenbereiche durch das Gericht, und oder dessen Betreuungsplan, und wie wird man solch einen Horrorclown los, wenn sich das Betreuungsgericht über Recht und Gesetz hinwegsetzt?

Klagen vor dem Verwaltungsgericht?
Und wenn, bedarf dieses es vermeintlichen Rechtsvertreters?

Herzlichen Dank für zielführende Antworten.
Hr. Freitag
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von Hr. Freitag »

Sind dem Horrorclown auch Mails/Briefe in oben gezeigtem Stil und Umfang geschickt worden?
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CDS
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von CDS »

Das Problem liegt wo ganz anders.
Der Betroffene will keinen Betreuer, er will einen Privatsekretär mit Jurastudium, will allerdings den Preis für einen solchen nicht bezahlen ....
Knocks
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von Knocks »

CDS, wo gibts diese Glaskugel aus Fernost?
Lasse ihnen gesagt sein, sie taugt nichts, und würde diese baldmöglichst Reklamieren.

@Hr.Freitag
Nein, da erfolgte leider alles nur mündlich, und das im Normalfall in Kurzform, was hier ja etwas umständlicher ist, da hier keiner mit den Umständen vertraut ist, und somit ein Ja, Nein, oder auf garkeinen Fall schlicht nicht zielführend wär.
webelch
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von webelch »

Nun, was sollen wir hier im Forum zu solch einer langen Sachverhaltsschilderung über einen fiktiven Betreuten und dessen Betreuer sagen?

Mein Rat: Richtigen Anwalt für Betreuungsrecht und mit ihm versuchen diesen "Fall" zu lösen.

Ergänzende Frage: Hängt der geschilderte Sachverhalt mit viewtopic.php?f=12&t=269190 zusammen?
Biggi0001
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von Biggi0001 »

CDS hat geschrieben:Das Problem liegt wo ganz anders.
Der Betroffene will keinen Betreuer, er will einen Privatsekretär mit Jurastudium, will allerdings den Preis für einen solchen nicht bezahlen ....
:!:
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
Knocks
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von Knocks »

webelch hat geschrieben:
Ergänzende Frage: Hängt der geschilderte Sachverhalt mit viewtopic.php?f=12&t=269190 zusammen?
Nur indirekt, und ist eine der angesprochenen Erfahrungen mit Betreuern/ Betreuungsgericht usw.

Der Rat mit dem Fachanwalt ist nett, doch traut diese fiktive Person begründet keinem Juristen mehr recht über den Weg, es sei denn sie liegen in Ketten.

Einer seiner letzten Anwälte wurde auf wundersame Weise Bürgermeister der Komune, und noch so einige weitere Fälle, die erheblich an ihren edlen Zielen zweifeln lassen.
Zuletzt geändert von Knocks am 11.09.18, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
Charon-
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von Charon- »

Knocks hat geschrieben: so auch ein striktes Verbot sich der Finanzen oder der Post des Betreuten zu ermächtigen.
So, nun wissen wir, was der Betreuungssuchende nicht wollte, und für was hat das Betreuungsgericht nun eine Vollmacht erteilt?

Um mal ein Beispiel zu nennen: Eine Vertretung gegenüber den Behörden ist sinnlos, wenn der Betreuer nicht auch die Post des Betreuten zu sich bekommt, gleichzeitig zeigt die Betreuung in Behördenangelegenheiten, dass der Betreute gerade nicht in der Lage ist, sich selber mit den Schreiben der Behörde zu befassen. Folgerichtig umfasst eine Vertretung gegenüber Behörden immer auch die Empfangsvollmacht für die behördlichen Briefe.

So ganz freiwillig scheint die Betreuung auch nicht gewesen zu sein, wenn das Betreuungsgericht eine Aufhebung ablehnt, siehe auch § 1908d Abs. 2 BGB:
"Ist der Betreuer auf Antrag des Betreuten bestellt, so ist die Betreuung auf dessen Antrag aufzuheben, es sei denn, dass eine Betreuung von Amts wegen erforderlich ist."

Die Einschränkung, dass ein Betreuer nur tätig werden darf, wenn der Betreute ihn darum bittet, wird kein Betreuer (und kein Betreuungsgericht) so akzeptieren, denn immerhin haftet der Betreuer auch, wenn Dinge schief gehen.

Rechtlich gesehen kann der Betreute natürlich in Beschwerde gehen, wenn die Betreuung entgegen seinem Antrag nicht aufgehoben wird (§ 59 FamFG), das sollte der Betreute in diesem Fall aber eher nicht ohne Anwalt versuchen.

Was das "legitimierende Schreiben" angeht, das ist die Bestellungsurkunde (§ 290 FamFG), die entspricht auch der Beschlussformel, mit der die Betreuung begründet wurde (§ 286 FamFG). Der Betreute sollte vielleicht, wenn er noch keine Abschrift dieser Urkunde hat, beim Betreuungsgericht darum bitten, dass ihm eine Ausfertigung des Beschlusses gegeben wird (§ 13 FamFG), alternativ kann er auch den Betreuer darum bitten, ihm eine Kopie zu geben.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Knocks
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von Knocks »

Charon- hat geschrieben:
Knocks hat geschrieben: so auch ein striktes Verbot sich der Finanzen oder der Post des Betreuten zu ermächtigen.
So, nun wissen wir, was der Betreuungssuchende nicht wollte, und für was hat das Betreuungsgericht nun eine Vollmacht erteilt?

Um mal ein Beispiel zu nennen: Eine Vertretung gegenüber den Behörden ist sinnlos, wenn der Betreuer nicht auch die Post des Betreuten zu sich bekommt, gleichzeitig zeigt die Betreuung in Behördenangelegenheiten, dass der Betreute gerade nicht in der Lage ist, sich selber mit den Schreiben der Behörde zu befassen. Folgerichtig umfasst eine Vertretung gegenüber Behörden immer auch die Empfangsvollmacht für die behördlichen Briefe.

So ganz freiwillig scheint die Betreuung auch nicht gewesen zu sein, wenn das Betreuungsgericht eine Aufhebung ablehnt, siehe auch § 1908d Abs. 2 BGB:
"Ist der Betreuer auf Antrag des Betreuten bestellt, so ist die Betreuung auf dessen Antrag aufzuheben, es sei denn, dass eine Betreuung von Amts wegen erforderlich ist."

Die Einschränkung, dass ein Betreuer nur tätig werden darf, wenn der Betreute ihn darum bittet, wird kein Betreuer (und kein Betreuungsgericht) so akzeptieren, denn immerhin haftet der Betreuer auch, wenn Dinge schief gehen.

Rechtlich gesehen kann der Betreute natürlich in Beschwerde gehen, wenn die Betreuung entgegen seinem Antrag nicht aufgehoben wird (§ 59 FamFG), das sollte der Betreute in diesem Fall aber eher nicht ohne Anwalt versuchen.

Was das "legitimierende Schreiben" angeht, das ist die Bestellungsurkunde (§ 290 FamFG), die entspricht auch der Beschlussformel, mit der die Betreuung begründet wurde (§ 286 FamFG). Der Betreute sollte vielleicht, wenn er noch keine Abschrift dieser Urkunde hat, beim Betreuungsgericht darum bitten, dass ihm eine Ausfertigung des Beschlusses gegeben wird (§ 13 FamFG), alternativ kann er auch den Betreuer darum bitten, ihm eine Kopie zu geben.
Ganz herzlichen Dank für diesen sehr kompetente wirkenden Beitrag von ihnen, dieser wenn ich es recht sehe alles in sich trägt, wonach ich suchte.

Nur noch eine Frage, den einst wurde mir vom Amtsgericht gekontert, das die freiwillige Gerichtsbarkeit aufgehoben sei, als ich mich auf Paragraphen daraus berief, und bin jetzt doch etwas irritiert, genau diese hier erneut benannt zu bekommen.
Charon-
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von Charon- »

Knocks hat geschrieben:den einst wurde mir vom Amtsgericht gekontert, das die freiwillige Gerichtsbarkeit aufgehoben sei, als ich mich auf Paragraphen daraus berief
Ich kann nur spekulieren, dass dem Amtsgericht gegenüber Paragraphen aus dem "Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit" (FGG) genannt wurden, das wurde zum 31.12.2008 aufgehoben und ab dem 01.01.2009 durch das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG) ersetzt.

Aber wie gesagt, dass ist nur vermutet auf Grund des Ausdrucks "das die freiwillige Gerichtsbarkeit aufgehoben sei".
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Knocks
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von Knocks »

In diesem Land darf man nicht nachdenken, und erst recht nicht hinterhaken.

Ihre Vermutung ist korrekt, und bin dem gestern gleich noch nachgegangen, um nicht den nächsten Bauchklatscher zu erleben.

Erstaunlich ist dabei, das ich mich einst genau auf das Gesetz berief, auf welches sich das Gericht zuvor berief, und das Ganze weit nach 2010 gewesen sein muss. :roll:

Danke für ihre Mühe.

Habe mich bereits über das vermeintliche Akteneinsichtsrecht aus den einschlägigen Paragraphen belesen, welche wohlgemerkt ein schlechter Scherz sind, und der Erfolg schon jetzt für mich feststeht.

Die fiktive Person wird dennoch Akteneinsichtnahme beantragen, auch wenn ein Papierflieger daraus zu falten erfolgsversprechender ist.
WHKD2000
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von WHKD2000 »

Knocks hat geschrieben: So kam auch nur durch einen Zufall heraus, das dieser Betreuer gegen das mehrfach ausdrückliche Verbot des Betreuten dessen gesammte Post zu sich umleiten ließ, womit der Betreute reichlich Probleme bekam, da mitunter sein monatliches Auskommen per Check kommt, zumindest bis zu dieser Zeit, da dieser es nicht für nötig erachtete die von ihm rechtswidrig abgefangene Post an den eigentlichen Empfänger auszuhändigen, geschweige ihn überhaupt über diesen unhinnehmbaren Eingriff in die Rechte des Betreuten zu informieren.
Sie meinen Scheck.
Die kommen wohl eher als Verrechnungsscheck und nicht als Barscheck an,will heissen,Diese müssen auf einem Konto eingelöst werden.

Hat der Horrorclown dafür sein eigenes oder Ihr Konto verwendet?
Ist in seinem "Aufgabenbereich" die Vermögenssorge enthalten?
Gruß
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
Knocks
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Re: Betreuer mutierte zum Horrorclown...

Beitrag von Knocks »

Oh, ja, klar Scheck war gemeint, und es sind Barschecks, weil die fiktive Person keinerlei Konto mer haben möchte, da auf diese in der Vergangenheit trotz Pfändungsschutzes zu oft rechtswidrig zugegriffen wurde, der so genannte Staat sich dieser Problematik der Kontenfreigebung jedoch entledigte, und die Böcke zu den Gärtnern machte, da diese( die Banken und Spasskassen "seid geraumer Zeit über Kontenfreigaben zu entscheiden haben.

Wie weitreichend dessen Befugnisse sind ist fraglich, ahne in diesem fiktiven Fall jedoch böses, da grade heute Nacht erstaunliches zu Tage trat, nämlich das sich das Betreuungsgericht über die von Gerichten beauftragten Sachverständigergutachten hinwegsetzten, und sich stattdessen vermeintlichen Fachkräften des Landkreises bedienten, welcher ein starkes Interesse daran hat diese fiktive Person nicht nur mundtot zu machen.

Die ausgebliebenen Schecks wurden nicht eingelöst, und manche davon kamen bis zu zwei Wochen verspätet beim eigentlichen Empfänger an, womit dieser oft mehrere Tage ohne jegliche finanziellen Mittel war.
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