Verjährung ja oder nein

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ktown
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Verjährung ja oder nein

Beitrag von ktown »

Bürger A bewohnt seit 2012 ein Häuschen in der Stadt B. Er bekommt zum Einzug von der Stadt einen Gebührenbescheid für die Abfallbeseitigung mit der Mitteilung der monatlichen Abschläge. Bürger A stellt, da er grundsätzlich kein Vertrauen zu irgendwelchen Institutionen hat und daher ein Lastschriftmandat ablehnt, einen Dauerauftrag mit dem geforderten Betrag ein. Über die Jahre gibt es immer wieder mal Änderungen der Abfallgebühren und somit, vielfach erst im März eines Jahres rückwirkend, einen neuen Bescheid. Leider hatte Bürger A im Jahr 2013 vergessen die fehlende Differenz für die ersten beiden Monate des Jahres auszugleichen.
Es kam wie es kommen musste. Es viel wohl nie jemanden auf.
Nun plötzlich im Jahr 2019 flattert dem Bürger A eine Mahnung ins Haus indem der Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 als offener Posten zum 31.12.2018 geltend gemacht wird.
Begründet wird dies, dass die damaligen Fehlbeträge immer wieder durch die monatlichen Einzahlungen ausgeglichen wurden und erst jetzt am Ende von 2018 als offener Posten auffielen.


Bürger A ist der Meinung, dass diese Forderung längst verjährt sind.
Liegt er damit falsch?

Wie ist die Rechtslage?
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lottchen
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Re: Verjährung ja oder nein

Beitrag von lottchen »

Bei einem Dauerauftrag wird wohl kaum jedes Quartal ein neuer Verwendungszweck reingeschrieben. Somit gilt, dass jede Zahlung auf die jeweils älteste Schuld verbucht wird. Und somit kann nichts verjähren. DerZahlungspflichtige ist nur pausenlos im Verzug.
SusanneBerlin
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Re: Verjährung ja oder nein

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

Ergänzungzu lottchen: der angewandte Paragraph ist 366 BGB.
Grüße, Susanne
hawethie
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Re: Verjährung ja oder nein

Beitrag von hawethie »

BGB bei öffentl.rechtl. Gebühren?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
ktown
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Re: Verjährung ja oder nein

Beitrag von ktown »

Sorry. es fehlte noch folgender Hinweis.
Das ganze spielt sich in Rheinland Pfalz ab.

Ist es nicht so, dass der Anspruch der Kommune gegen Bürger A durch den Gebührenbescheid wirksam festgesetzt wird? Verjähren daher nicht gemäß §228 AO mit Ablauf von fünf Jahren nach Ende des Jahres, in dem Bürger A den Gebührenbescheid erhalten hat, die Ansprüche?
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lottchen
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Re: Verjährung ja oder nein

Beitrag von lottchen »

Was steht denn nun in der Mahnung drinnen? Steht dort explizit, dass noch Forderungen aus 2013 offen sind?
SusanneBerlin
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Re: Verjährung ja oder nein

Beitrag von SusanneBerlin »

ktown hat geschrieben:§ 228 AO
Welcher Steuerart unterliegt denn das Verursachen von Haushaltsabfällen? Gibts diese Steuer nur in RPL?
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Verjährung ja oder nein

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:§ 228 AO
Welcher Steuerart unterliegt denn das Verursachen von Haushaltsabfällen? Gibts diese Steuer nur in RPL?
Siehe §3 Abs.1 Satz 1 Komunalabgabengesetz
Auf kommunale Abgaben sind die folgenden Bestimmungen der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden, soweit nicht dieses Gesetz oder andere Gesetze besondere Regelungen enthalten:
und
Abs. 3
Bei Anwendung der in Absatz 1 bezeichneten Bestimmungen der Abgabenordnung tritt an die Stelle der Finanzbehörde (§ 6 der Abgabenordnung) die für die Festsetzung der Abgabe zuständige kommunale Behörde.
Es gibt so einige Länder die sich der AO bedienen. Man muss ja das Rad nicht neu erfinden und Papier produzieren. :wink:
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Re: Verjährung ja oder nein

Beitrag von ktown »

lottchen hat geschrieben:Was steht denn nun in der Mahnung drinnen? Steht dort explizit, dass noch Forderungen aus 2013 offen sind?
Hierzu wird überhaupt nichts gesagt. Es werden nur 2 Beträge = Gesamtsumme + Mahngebühr aufgeführt.
Das Forderungsmanagment sagt nur, dass irgendwo zwischen 2012 und heute wohl was nicht gezahlt wurde und ihr Programm diesen Fehlbetrag nun ausspuckt. Das diese Beträge von Januar und Februar 2013 stammen hat Bürger A nur durch eigene Recherche in seinen eigenen Unterlagen jetzt rausgefunden.
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Re: Verjährung ja oder nein

Beitrag von svffb »

Wir haben die Problematik auch oft. Es ging zwar die Anweisung raus, dass die Buchungen immer den neuen Fällen zugeordnet werden sollen, dann fallen die alten Sachen auf. Ist aber leider manchmal nicht der Fall. Wenn der Verwendungszweck sehr allgemein gehalten ist, dann wird ein Teil der Zahlung immer auf die alten Rückstände gebucht. Somit sind die alten Forderungen ausgeglichen und bei der neuen Forderung steht ein Betrag offen.

Schaut für mich auf den ersten Blick so aus, als wäre rechtlich alles sauber. Eine Verjährung scheidet dann wohl aus. Als Richtschnur dient § 225 AO bzw. landesrechtliche Vorschriften.
ktown
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Re: Verjährung ja oder nein

Beitrag von ktown »

Nach dieser Sichtweise könnten z.B. Mietrückstände nie verjähren. Den §225 AO gibt es ja in gleicher Weise in §366 BGB
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