Wie wird der Pflichtteil in diesem Fall berechnet

Moderator: FDR-Team

Smuthjk
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Re: Wie wird der Pflichtteil in diesem Fall berechnet

Beitrag von Smuthjk »

@hambre:

Viele hier sind Laien, deshalb wurde nach der genauen Berechnung gefragt,
dann habe ich gerechnet, ich frage mich, wieso niemand die Rechnung einfach richtig stellt,
allzu oft wird doch auf Begriffen und Feinheiten herumgeritten,
Experten wissen es besser, sie könnten helfen, anstatt einfach ja oder nein zu sagen,
Schade!
SusanneBerlin
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Re: Wie wird der Pflichtteil in diesem Fall berechnet

Beitrag von SusanneBerlin »

Smuthjk hat geschrieben:dann habe ich gerechnet, ich frage mich, wieso niemand die Rechnung einfach richtig stellt,
Weil Ihr Beispiel ein ganz anderer Fall ist als das, was Tevi, der/die den thread erstellt hat, wissen möchte. Ihre Beiträge stiften nur Verwirrung und in werde Ihnen in diesem thread nicht mehr antworten.
Grüße, Susanne
Tevi
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Re: Wie wird der Pflichtteil in diesem Fall berechnet

Beitrag von Tevi »

das heißt ja , bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzung der Kinder , würde es so berechnet , als ob die Ehefrau
kein Hausanteil besitzt.?

250.000 Haus ?
SusanneBerlin
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Re: Wie wird der Pflichtteil in diesem Fall berechnet

Beitrag von SusanneBerlin »

Also dann gehe ich davon aus, dass es keine weiteren Schenkungen gab. Das einzige, was der Ehemann verschenkt hat, war die Übertragung des hälftigen Eigentums am Haus an die Ehefrau.

Der Pflichtteils(ergänzungs)anspruch wird so berechnet, als gehörte dem Vater das Haus noch.

Die Pflichtteilsquote bei 2 Kindern und einer noch lebenden Ehefrau ist 1/8 pro Kind.

Die 5.000€ auf dem Bankkonto des Vaters gehen für die Beerdigung drauf.

1/8 von 125.000 ist 15.625. Das ist der Pflichtteil.
Nochmal 1/8 von 125.000 (der anderen Hälfte) ist der Pflichtteilergänzungsanspruch.

Zusammen macht das 31.250 €, die Kind A von der Mutter verlangen kann.
Grüße, Susanne
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