Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

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Nordland
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Nordland »

Tastenspitz hat geschrieben: 28.05.19, 07:07
Nordland hat geschrieben: 27.05.19, 22:54Wir wissen schon, dass das OLG sich quasi genau deine Meinung angeschlossen hat.
Richtig.
Eine einfache Kontrollüberlegung löst das Problem: Wenn die Eltern das Kind nur die zwei Schulstunden mit angeschlossenem Moscheebesuch ferngehalten hätten, die anderen Stunden nicht, hätte das OLG dann mit der gewählten Begründung die Verurteilung zu dem Bußgeld ebenso bestätigt?

The answer, my friend, is blowin' in the wind
Nordland
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Nordland »

Nordland hat geschrieben: 27.05.19, 22:54 Ich habe mich schon lange von der Ambition verabschiedet, Jesus zu sein.
What is the point of this story?
What information pertains?
The thought that life could be better
Is woven indelibly
Into our hearts
And our brains

fool1 hat geschrieben: 28.05.19, 22:20Komm schon, leiden kannst du doch schon super :lachen:
In the clearing stands a boxer
And a fighter by his trade
And he carries the reminders
Of ev'ry glove that laid him down
Or cut him till he cried out
In his anger and his shame
"I am leaving, I am leaving"
But the fighter still remains
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von fool1 »

Moin!
Nordland hat geschrieben: 28.05.19, 22:47 Eine einfache Kontrollüberlegung löst das Problem: Wenn die Eltern das Kind nur die zwei Schulstunden mit angeschlossenem Moscheebesuch ferngehalten hätten, die anderen Stunden nicht, hätte das OLG dann mit der gewählten Begründung die Verurteilung zu dem Bußgeld ebenso bestätigt?
Wahrscheinlich hätte das OLG die Begründung, ob nun negativ oder positiv, entsprechend dem geänderten Sachverhalt angepasst. Wie alle vorranigen Instanzen auch.
Nordland hat geschrieben: 28.05.19, 22:51 What is the point of this story?
Paul Simon, Train In The Distance, erzähl von deiner unglücklichen Liebe :cry:
Nordland hat geschrieben: 28.05.19, 22:51 "I am leaving, I am leaving"
But the fighter still remains
Simon & Garfunkel, der Boxer, das Klagelied eines einsamen, erfolglosen Menschen.

Gruss fool1
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
Karl Kraus (1874-1936)

Für Dieter, Felix und WHKD2000
Tastenspitz
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Tastenspitz »

Nordland hat geschrieben: 28.05.19, 22:47Wenn die Eltern das Kind nur die zwei Schulstunden mit angeschlossenem Moscheebesuch ferngehalten hätten, die anderen Stunden nicht, hätte das OLG dann mit der gewählten Begründung die Verurteilung zu dem Bußgeld ebenso bestätigt?
OK. Wir ändern den Sachverhalt und sehen nach, ob die Begründung immer noch passt. Da kriegt man ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln. :roll:
Wie sagte jemand kürzlich:
Nordland hat geschrieben: 27.05.19, 22:54Is scho recht.
Ansonsten:
Jetzt fängst du ernsthaft an, dich selber zu zitieren und dir dann mit random Liedertexten zu antworten? Such dir Hilfe.
Nordland
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Nordland »

Tastenspitz hat geschrieben: 29.05.19, 07:20
Nordland hat geschrieben: 28.05.19, 22:47Wenn die Eltern das Kind nur die zwei Schulstunden mit angeschlossenem Moscheebesuch ferngehalten hätten, die anderen Stunden nicht, hätte das OLG dann mit der gewählten Begründung die Verurteilung zu dem Bußgeld ebenso bestätigt?
OK. Wir ändern den Sachverhalt und sehen nach, ob die Begründung immer noch passt. Da kriegt man ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln. :roll:
Tja, it ain't over till the fat lady sings, Taste.

Jetzt hast du mit deiner Reaktion gezeigt, dass ich dich genau diese Frage bekommen habe. Danke für die Bestätigung. Dein ewig wiederholtes "Auch" fällt eben in sich zusammen, wenn man sieht, dass das OLG eben gerade nicht das "Auch" erkennt. Denn wäre es so, müsste man meine Frage mit ja beantworten, richtig ist aber nein.
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Nordland »

fool1 hat geschrieben: 28.05.19, 23:42
Nordland hat geschrieben: 28.05.19, 22:47 Eine einfache Kontrollüberlegung löst das Problem: Wenn die Eltern das Kind nur die zwei Schulstunden mit angeschlossenem Moscheebesuch ferngehalten hätten, die anderen Stunden nicht, hätte das OLG dann mit der gewählten Begründung die Verurteilung zu dem Bußgeld ebenso bestätigt?
Wahrscheinlich hätte das OLG die Begründung, ob nun negativ oder positiv, entsprechend dem geänderten Sachverhalt angepasst. Wie alle vorranigen Instanzen auch.
Und wie hätte es nun entschieden?
fool1 hat geschrieben: 28.05.19, 23:42Paul Simon, Train In The Distance, erzähl von deiner unglücklichen Liebe :cry:
Nach vorn' geht mein Blick, zurück darf kein Seemann schauen.
Tastenspitz
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Tastenspitz »

Nordland hat geschrieben: 29.05.19, 22:57Jetzt hast du mit deiner Reaktion gezeigt, dass ich dich genau diese Frage bekommen habe.
Völlig unverständlicher Satz. :roll: Mutierst du jetzt zu Yoda? Der war Alien - also Ausländer, dass ist dir schon klar?
Nordland hat geschrieben: 29.05.19, 22:57Dein ewig wiederholtes "Auch" fällt eben in sich zusammen, wenn man sieht, dass das OLG eben gerade nicht das "Auch" erkennt.
Sicher....
Aus den Gründen: Wird gegen die Betroffenen - wie hier - eine Geldbuße von nicht mehr als jeweils 100 € festgesetzt, so ist die Rechtsbeschwerde u. a. dann zuzulassen, wenn die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des Rechts geboten erscheint. Dafür müssen die aufgeworfenen Rechtsfragen jedoch entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und abstrakt von praktischer Bedeutung sein. Sinn des Zulassungsverfahrens ist es nicht, die rechtlich richtige Entscheidung im Einzelfall herzustellen. An der Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Fragen fehlt es vorliegend. Das Amtsgericht hat die Verhängung des Bußgeldes bereits darauf gestützt, dass die Betroffenen nicht nur die Teilnahme ihres Sohnes am Moscheebesuch in der 5. und 6. Schulstunde verhinderten, sondern auch den Schulbesuch in den davorliegenden vier Schulstunden. Bereits die Verhinderung des Schulbesuchs in den ersten vier Unterrichtsstunden rechtfertigt jedoch die Verurteilung zu den - moderaten - Geldbußen in Höhe von jeweils 25 €. Die weiteren rechtlichen Würdigungen des Amtsgerichts zur Verhinderung des Moscheebesuchs sind nur hypothetischer Natur und haben keine tragende Bedeutung für die Verhängung des Bußgeldes. (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgerichts, Beschluss vom 4. April 2019, Az. 1 Ss OWi 177/18 (63/19))
Kann man da ja auch nur dann erkennen, wenn man es darf. Ihr - abgeleitet von dem wir von dem ich noch immer nicht weiss wer das sein soll - dürft das nicht. Das OLG sagt, es ist vollig egal warum und wie lange hier geschwänzt wurde. Insofern erübrigt sich jede weitere Diskussion weil deine Frage nicht relevant für das Urteil war. Du könntest genauso gut fragen, ob das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn es an dem Tag geregnet hätte.
Und - btw: Das BVerfG wird das ziemlch sicher nicht verhandeln. Die fat lady singt also vermutlich nicht für dich.
Nordland
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Nordland »

Tastenspitz hat geschrieben: 30.05.19, 08:14
Nordland hat geschrieben: 29.05.19, 22:57Jetzt hast du mit deiner Reaktion gezeigt, dass ich dich mit genau dieser Frage bekommen habe.
Völlig unverständlicher Satz. :roll: Mutierst du jetzt zu Yoda? Der war Alien - also Ausländer, dass ist dir schon klar?
Au Mann, du musst mal 'n bisschen mit-denken.
Tastenspitz hat geschrieben: 30.05.19, 08:14Das OLG sagt, es ist vollig egal warum und wie lange hier geschwänzt wurde.
Absolut nicht.
Tastenspitz
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Tastenspitz »

Nordland hat geschrieben: 30.05.19, 19:48Au Mann, du musst mal 'n bisschen mit-denken.
Sicher. Hat aber trotzdem keinen Sinn ergeben. Und nein. Ich weiß noch immer nicht, was du meinst.
Nordland hat geschrieben: 30.05.19, 19:48Absolut nicht.
Klar...lies den Bussgeldbescheid aus deinem Link und zitiere mal, den Zeitraum, der genannt wurde, weil darum geht es in den Verhandlungen vor den Gerichten. die Aufspaltung nach 2+4 stammt aus deiner Phantasie.
Ende und Aus. Ich bin jetzt raus aus dem Thema.
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Nordland »

Tastenspitz hat geschrieben: 31.05.19, 07:34 Klar...lies den Bussgeldbescheid aus deinem Link und zitiere mal, den Zeitraum, der genannt wurde, weil darum geht es in den Verhandlungen vor den Gerichten. die Aufspaltung nach 2+4 stammt aus deiner Phantasie.
Tja, das Gericht hat aber nun mal explizit einen speziellen Zeitraum benannt, und das war eben nicht der des Moscheebesuchs. Insofern unterscheiden sich Bußgeldbescheid und OLG-Entscheidung. Aber das hat eigentlich mittlerweile jeder kapiert. Fast jeder...
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von ktown »

Es ist ermüdend immer wieder die selbe Leier von Falschdeutungen von ihnen zu hören. Sie reiten jetzt nun, ich glaube geschlagene 10 Seiten, auf dieser AfD Sichtweise herum. Haben sie wirklich die Hoffnung und den Glauben, dass irgendjemand diese skurrilen Sichtweise überzeugt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Celestro »

Tastenspitz hat geschrieben: 23.05.19, 10:06 Gut das du endlich realisiert und verstanden hast, dass es das Bußgeld nicht nur für die Stunden davor gab. Ein Babyschrittchen in die richtige Richtung. Das hast du toll gemacht.
Auch wenn ich Nordland ungern recht gebe, aber .... jedenfalls das OLG hat dies so NICHT "gesagt".
Celestro
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Celestro »

Nordland hat geschrieben: 09.08.19, 00:05 Wie oft denn noch? Die Sache ist klar, und das wurde auch oft genug erwähnt:

Das Ministerium bestätigte damals auf Anfrage des sh:z, der Vater des Schülers habe vorgeschlagen, den Sohn alternativ am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen zu lassen. Dieses wurde von der Schule abgelehnt. Rektorin Renate Fritzsche sagte, das Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“ – Quelle: https://www.shz.de/17080801 ©2019

Es gab also gar keinen Anlass, ein Schulschwänzen zu vermuten, denn das Kind wäre problemlos in einer Parallelklasse beschult worden.
Weil 1 Lehrer etwas sagt, ist damit Ihre obskure Theorie bewiesen? Sorry, aber Sie merken wohl wirklich rein gar nichts mehr. :lachen:
Nordland
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Nordland »

Celestro hat geschrieben: 21.08.19, 13:27 Weil 1 Lehrer etwas sagt, ist damit Ihre obskure Theorie bewiesen? Sorry, aber Sie merken wohl wirklich rein gar nichts mehr. :lachen:
Das war nicht "1 Lehrer", sondern die Rektorin als Antwort auf eine Presseanfrage.
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Gaia »

Nordland hat geschrieben: 22.08.19, 23:12Das war nicht "1 Lehrer", sondern die Rektorin als Antwort auf eine Presseanfrage.
Damit wäre die von celestro erwähnte obskure Theorie natürlich bewiesen.

Bei der Gelegenheit: wer sind eigentlich diese unser, deren Land (welches eigentlich?) es ist?
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