PUV baut zeitlichen Druck auf

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lowmax
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PUV baut zeitlichen Druck auf

Beitrag von lowmax »

Ein fiktiver Fall:
Ein Versicherungsnehmer (VN) hat einen Sportunfall. Zum Glück hat der VN eine private Unfallversicherung (PUV). Die PUV schickt den VN zu einem Gutachter. Der Gutachter ist unter Zeitdruck und nimmt sich daher nicht die Zeit die MRT-Bilder während der Untersuchung anzusehen. Er möchte die Bilder gerne mitnehmen. Der VN schlägt vor, dass er sich die CD kopiert, aber auch dafür hat der Gutachter keine Zeit. Sie einigen sich darauf, dass der VN Kopien anfertigt und diese Kopien per Post an den Gutachter schickt.

Weiter nehmen wir an:
Die PUV baut Druck auf: Wenn die Sachen nicht bis Datum X.Y beim Gutachter eintreffen, kann das Gutachten nicht erstellt werden, dann wird die Akte geschlossen, und somit auch keine Versicherungsleistung erbracht.

Kann die PUV derartigen Druck aufbauen und mit Leistungsversagen drohen? Immerhin könnte man denken, dass es Vorteile für die Versicherung hätte, wenn es sich länger hinzieht - Stichwort Inflation...
SusanneBerlin
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Re: PUV baut zeitlichen Druck auf

Beitrag von SusanneBerlin »

Und wo ist das Problem?
Computer kaputt, leere CDs sind über Monate ausverkauft, Strom abgestellt, Auto kaputt, mit dem gebrochenen Bein kann der VN nicht autofahren, der VN wohnt fernab der Zivilisation in der Einöde und kann den Edlia-Markt nicht erreichen, Briefmarken sind auch ausverkauft, das Postamt ist abgebrannt, was isses?
:liegestuhl:
Grüße, Susanne
Mogli
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Re: PUV baut zeitlichen Druck auf

Beitrag von Mogli »

lowmax hat geschrieben: 04.06.19, 21:42
Die PUV baut Druck auf: Wenn die Sachen nicht bis Datum X.Y beim Gutachter eintreffen, kann das Gutachten nicht erstellt werden, dann wird die Akte geschlossen, und somit auch keine Versicherungsleistung erbracht.
wie lange liegt dieses Datum xy denn in der Zukunft? zwei Wochen, zwei Monate, zwei Jahre?
lowmax hat geschrieben: 04.06.19, 21:42Kann die PUV derartigen Druck aufbauen und mit Leistungsversagen drohen? Immerhin könnte man denken, dass es Vorteile für die Versicherung hätte, wenn es sich länger hinzieht - Stichwort Inflation...
Ich vermute mal ganz stark, der Versicherer tut genau das, was in den Bedingungen (AUB) drin steht. Nämlich: die Invalidität muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach dem Unfalltag eingetreten sein (üblich sind 12 Monate) und innerhalb von einer weiteren Frist nach dem Unfalltag (üblich sind z.B. 18 Monate) ärztlich festgestellt sein. Wenn diese Frist versemmelt wird (insbesondere wegen mangelnder Mitwirkung des VN), dann besteht kein Anspruch auf die Invaliditätsleistung.

Wenn diese Vermutung zutrifft, dann baut der Versicherer eben keinen Druck auf, sondern im Gegenteil, durch seine Erinnerungen hilft er dem VN, die Frist doch noch einzuhalten. Im Grund könnte sich der Versicherer auch zurücklehnen und gar nichts tun. Wenn die 18-Monats-Frist abgelaufen ist und der VN dann erst in die Hufe kommt und das ärztliche Attest beibringt, dann könnte der Versicherer unter Verweis auf die Ausschlussfrist in den Bedingungen kaltlächelnd ablehnen......
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Ebelie2017
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Re: PUV baut zeitlichen Druck auf

Beitrag von Ebelie2017 »

Jetzt muss ich mal eines nachfragen: Warum hat der VN die CD nicht gleich beim Gutachter gelassen? Genau dafür sind die Dinger da...

Rechtstechnisch kann ich zu dem Fall sonst nix sagen, aber zu der Datenlogistik: Kein Arzt guckt sich während der Konsultation des Patienten die vorangegangenen Untersuchungen und Befunde an, das kostet viel zuviel Zeit, die man gerade bei einem Gutachten auch investieren sollte, immerhin geht es da ja um Einiges (ein MRT kann z.B. einige Hundert, manchmal sogar über 1000! Bilder enthalten). Eine sog. "Befundung" kann gerne mal ein paar Stunden und ein "zweites Paar Augen" erfordern.

Als Patient kann man seine Bilder jederzeit beim "Ersteller" anfordern, um sie weiteren Ärzten, Gutachtern, Versicherungen etc. zur Verfügung zu stellen. Früher musste man die unhandlichen Filme herumschleppen, die oft auch das einzige Untersuchungsdokument waren, heute (juchhu, Digitalisierung) liegen die Daten auf abgesicherten Servern und können gebrannt und abgeholt/verschickt werden oder in einem besonderen Netzwerk zwischen den angeschlossenen Kliniken geteilt werden. Eine entsprechende Erlaubnis liegt ist in dem Papierhaufen, den man bei Aufnahme unterschreiben muss üblicherweise enthalten - die "Rechte an der Weitergabe der Daten liegen tatsächlich erstmal beim Patienten.
Die "Rechte" an den Bildern (also der Dokumentation einer Untersuchung) liegen beim erstellenden Institut - daher darf der Gutachter die Bilder gar nicht so ohne weiteres kopieren... in einigen Instituten werden Bilder auf den eigenen Server gespeichert, langfristig behalten (in Gutachtenfällen bis 30 Jahre) darf man allerdings nur den Teil, der für den abschliessenden Befund relevant ist (ok, offiziell halt...).

Technisch betrachtet wäre es sogar möglich, dass der VN auf seinem Haushalts-PC die CD oder DVD nicht so ohne weiteres kopieren kann, da die "Bilder" nämlich genauer betrachtet "Datenpakete" sind und die Lesesoftware die dabei ist, teilweise nach Lizenzen fragt.

Sollte VN für einen weiteren Arzt die Untersuchungsdaten benötigen, während seine CD bei dem Gutachter liegt, bekommt er üblicherweise auf nette Nachfrage eine weitere Kopie... oder er bittet den benötigenden Arzt um die Anforderung, wenn er Kosten fürchtet. Auch wenn die Hardcopy der Bilder "Eigentum des Patienten" oder "zum Verbleib beim Patienten" bestimmt ist, ist sie nicht dafür da, in die DVD-Sammlung zuhause einsortiert zu werden, sondern um im weiteren Verlauf den Behandlern und Begutachtern zu Verfügung zu stehen :wink: und auf diese Weise (viel) Zeit und unnötige Rennerei zu sparen...
FelixSt
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Re: PUV baut zeitlichen Druck auf

Beitrag von FelixSt »

lowmax hat sich ja gleich mehrfach zu der Formulierung "Druck aufbauen" verstiegen, einmal sogar noch mit dem Vorsatz "derartigen". Tatsächlich bleibt aber bei nüchterner Betrachtung nichts davon übrig, vielmehr sollte man der Versicherung dankbar sein, dass sie vor dem Ablauf von Fristen warnt. Hier von "Drohungen" und "Druck aufbauen" zu reden, hinterlässt wirklich einen sehr, sehr komischen Eindruck. Man zeigt ja auch nicht seinen Steuerberater wegen Belästigung an, wenn dieser auf das erforderliche pünktliche Nachreichen von fehlenden Unterlagen hinweist.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
lowmax
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Re: PUV baut zeitlichen Druck auf

Beitrag von lowmax »

Die auferlegten Fristen (Nachweis, dass durch einen Unfall Schäden entstanden sind) wurden vom VN eingehalten, sonst wäre es gar nicht erst zum Gutachten gekommen.


Es ist vielmehr so, dass die PUV sagt, der VN würde wichtige Unterlagen, die zur Erstellung des Gutachtens notwendig sind, zurück halten. Aber das ist ja Blödsinn, schließlich hat der VN die Sachen zum Gutachten mitgehabt. Nur der Gutachter hat es zeitlich nicht geschafft, weil er nur noch 25min hatte, bevor die Räumlichkeiten geschlossen wurden, und er noch einen weiteren "Kunden" begutachten musste...


Wenn dann der VN erstmal in Urlaub fährt und dann nach Rückkehr Post von der PUV vorfindet, wo eine Frist gesetzt wurde, die in der Zwischenzeit abgelaufen ist, fragt sich der VN, ob das rechtens ist. Ein VN hat schließlich gar kein Interesse daran wichtige Unterlagen zurück zu halten. Es ist doch völlig klar, dass ohne diese Unterlagen das Gutachten nicht abgeschlossen werden kann, und dass es somit auch nicht zur Auszahlung kommt.
SusanneBerlin
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Re: PUV baut zeitlichen Druck auf

Beitrag von SusanneBerlin »

lowmax hat geschrieben:Ein VN hat schließlich gar kein Interesse daran wichtige Unterlagen zurück zu halten.
Und was hindert den VN die Unterlagen zu übergeben?
Grüße, Susanne
Ebelie2017
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Re: PUV baut zeitlichen Druck auf

Beitrag von Ebelie2017 »

Nur der Gutachter hat es zeitlich nicht geschafft, weil er nur noch 25min hatte, bevor die Räumlichkeiten geschlossen wurden, und er noch einen weiteren "Kunden" begutachten musste...
Wie ich bereits geschrieben habe: innerhalb der Konsultationszeit mit dem Patienten (Standard 30min, für Anamnesegespräch, Sichtung der benötigten Unterlagen auf Vollständigkeit, möglicherweise noch eine kurze körperliche Untersuchung) schaut KEIN Arzt, schon gar nicht bei einem juristischen Hintergrund eine MRT-Untersuchung durch! Die eigentliche "Begutachtung" - das genau lesen aller Befunde, der Abgleich der Prognosen, die eigene Befundung sämtlicher Untersuchungsdokumente, möglicherweise telefonische Rückfragen mit den behandelnden und untersuchenden Kollegen - das findet ausserhalb der Sprechzeiten, an geeignetem Arbeitsgerät (Bildschirme, an denen Untersuchungen nicht nur angeguckt, sondern auch beurteilt werden dürfen, müssen besondere technische Anforderungen erfüllen) statt und braucht ganz gewiss mehrere Stunden!
(oder wollen sie, dass Ihr Fall "mal eben schnell" in 25min. entschieden wird?)

--> Da VN die CD wieder mitgenommen hat, hat die Versicherung also vollkommen Recht: VN hält für die Befundung benötigte Unterlagen zurück.

Grundlage für das Aushändigen der CD mit den Untersuchungsbildern ist Paragrafen 28 der RÖV. Weitergehende Rechtsprechung billigt dem Patienten zwar private Kopien seiner Krankenunterlagen zu (zu eigenen Kosten), aber die muss er für sich selbst noch mal neu anfordern. Da die CD nur eine Kopie der Daten enthält, die auf einem Server min. 10 Jahre gespeichert werden, sind sie natürlich nicht mehr nur zur "vorübergehenden Einsichtnahme", sondern erhalten oft den Vermerk "zum Verbleib beim Pat.", da die Institute sonst schwere Entsorgungsprobleme durch ein Meer zurückgeschickter CDs bekämen... solange es Ärzte oder andere Behandler (z.B. Physiotherapeuten o.ä.) gibt, die die Bilder benötigen, hat die CD im heimischen Wohnzimmer nix zu suchen.

Dank der deutschen Datenschutzmanie (ist in der Medizin wirklich manchmal kontraproduktiv) darf, außer dem Patienten selbst nicht einmal ein Gutachter oder der Hausarzt die Bilder anfordern, ohne das der Patient den Ersteller diesbezüglich von der Schweigepflicht entbunden hat. Passiert zwar oft routinemäßig im Rahmen des sog. "Entlassungsmanagement", umfasst aber i.d.R. aber keine später anfallenden Begutachtungen oder Folgebehandlungen.
winterspaziergang

Re: PUV baut zeitlichen Druck auf

Beitrag von winterspaziergang »

lowmax hat geschrieben: 04.06.19, 21:42 Ein fiktiver Fall:
Ein Versicherungsnehmer (VN) hat einen Sportunfall. Zum Glück hat der VN eine private Unfallversicherung (PUV). Die PUV schickt den VN zu einem Gutachter. Der Gutachter ist unter Zeitdruck und nimmt sich daher nicht die Zeit die MRT-Bilder während der Untersuchung anzusehen. Er möchte die Bilder gerne mitnehmen. Der VN schlägt vor, dass er sich die CD kopiert, aber auch dafür hat der Gutachter keine Zeit. Sie einigen sich darauf, dass der VN Kopien anfertigt und diese Kopien per Post an den Gutachter schickt.
und- hat das der VN dann gemacht?
lowmax hat geschrieben: 04.06.19, 21:42Weiter nehmen wir an:
Die PUV baut Druck auf: Wenn die Sachen nicht bis Datum X.Y beim Gutachter eintreffen, kann das Gutachten nicht erstellt werden, dann wird die Akte geschlossen, und somit auch keine Versicherungsleistung erbracht.
das ist kein Druck, das nennt sich Frist
lowmax hat geschrieben: 04.06.19, 21:42Kann die PUV derartigen Druck aufbauen und mit Leistungsversagen drohen?
ja, kann sie
lowmax hat geschrieben: 04.06.19, 21:42Immerhin könnte man denken, dass es Vorteile für die Versicherung hätte, wenn es sich länger hinzieht - Stichwort Inflation...
ja könnt man denken, man könnte aber auch denken, wieso der VN nicht einfach die Unterlagen hinschickt, statt zu fragen, was passiert, wenn er dies nicht innerhalb der gesetzten Frist macht

Auch eine Versicherung dürfte kalkulieren wollen und nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag damit rechnen müssen, dass jemand Leistungen anfordert
Es ist vielmehr so, dass die PUV sagt, der VN würde wichtige Unterlagen, die zur Erstellung des Gutachtens notwendig sind, zurück halten. Aber das ist ja Blödsinn, schließlich hat der VN die Sachen zum Gutachten mitgehabt. Nur der Gutachter hat es zeitlich nicht geschafft, weil er nur noch 25min hatte, bevor die Räumlichkeiten geschlossen wurden, und er noch einen weiteren "Kunden" begutachten musste...
ja und? schließlich hat man sich doch geeinigt, dass der VN die Kopie der Unterlagen schickt, weil er sie nicht dort lassen wollte
Wenn dann der VN erstmal in Urlaub fährt und dann nach Rückkehr Post von der PUV vorfindet, wo eine Frist gesetzt wurde, die in der Zwischenzeit abgelaufen ist, fragt sich der VN, ob das rechtens ist.
wenn der VN erstmal in Urlaub fährt, scheint ihm der Abschluss ja selbst nicht so wichtig zu sein - und wenn der VN so lange weg war, dass eine Frist versäumt wurde, hätte er die Angelegenheit zuvor abschließen sollen. Wobei man immer noch schlicht anrufen und um Fristverlängerung bitten kann. So ein Anruf kostet gewiss weniger Zeit, als mehrfach in Foren zu posten.
Ein VN hat schließlich gar kein Interesse daran wichtige Unterlagen zurück zu halten. Es ist doch völlig klar, dass ohne diese Unterlagen das Gutachten nicht abgeschlossen werden kann, und dass es somit auch nicht zur Auszahlung kommt.
mehrfach gestellte Frage und nie vom VN beantwortet: Warum schickt der VN diese nicht einfach hin :?:
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