Abgabe Staatsanwaltschaft

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Lotus100
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Abgabe Staatsanwaltschaft

Beitrag von Lotus100 »

Bei einem Ausdruck der Staatsanwaltschaft steht "Abg innerh. ders. StA in a. Dez."

das heißt ja, dass die Sache in eine andere Abteilung abgegeben wurde.

Es handelt sich um Sachbeschädigung in 5 Fällen.

Warum gibt die Staatsanwaltschaft das weiter, kann nicht jeder Staatsanwalt die Sache bearbeiten?
hawethie
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Re: Abgabe Staatsanwaltschaft

Beitrag von hawethie »

nicht Abteilung - Dezernat...
Aber: man müsste schon den Fall und den Geschäftsverteilungsplan der StA genau kennen, um deine Frage beantworten zu können.
Vielleicht hat de Unhold ja noch andere Dinge am Schweben, die zusammengefasst werden sollen.
Oder er ist vorbestraft und muss mit einer anderen Strafe rechnen.
Oder , oder , oder.....
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Re: Abgabe Staatsanwaltschaft

Beitrag von Lotus100 »

Ja er ist/sie ist vorbestraft und es wurden Verfahren zusammengezogen, wie oben steht sind es 5 Fälle.

Wieso eine andere Strafe? Was hat der Bearbeiter damit zu tun?
ktown
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Re: Abgabe Staatsanwaltschaft

Beitrag von ktown »

Lotus100 hat geschrieben: 06.06.19, 16:09 Wieso eine andere Strafe? Was hat der Bearbeiter damit zu tun?
Wenn z.B. noch schwerer Raub dazu kommt oder Handel mit Betäubungsmittel und diese Dinge einfach ein größeres Strafmaß ergibt, dann kann die Strafsache intern in ein anderes Dezernat vergeben werden.
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Re: Abgabe Staatsanwaltschaft

Beitrag von Lotus100 »

Also ist es sehr Wahrscheinlich, wenn Aktenzeichen zusammengelegt werden und in ein anderes Dezernat, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt?

Man könnte also sagen, die Fälle sind zu Ende ermittelt?
hawethie
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Re: Abgabe Staatsanwaltschaft

Beitrag von hawethie »


Es ist nur ein anderes Dezernat zuständig, die Ermittlungen zu führen.
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J.A.
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Re: Abgabe Staatsanwaltschaft

Beitrag von J.A. »

Die Abgabe kann zig Gründe haben. Auf den Stand des Verfahrens und dessen Fortgang kann man daraus nichts schließen.
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"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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Re: Abgabe Staatsanwaltschaft

Beitrag von Lotus100 »

hawethie hat geschrieben: 08.06.19, 22:00
Es ist nur ein anderes Dezernat zuständig, die Ermittlungen zu führen.
Die Ermittlungen führt doch die Polizei und hat es im Dezember 2018 an die Staatsanwalt abgegeben.

Es sind 4 Sachbeschädigungen, wo bei es wie folgt abgegeben wurde die 4 Verfahren:

Verfahren 1 - 15.02.2019 - abgegeben anderes Dezernat
Verfahren 2 - 06.03.2019 - Abgegeben anderes Dezernat
Verfahren 3 - 03.06.2019 - Verbindung mit anderer Sache zum Ak der ersten beiden Verfahren
Verfahren 4 - 03.06.2019 - Verbindung mit anderer Sache zum Ak der ersten beiden Verfahren

Auf dem Ausdruck sind auch einige Abkürzungen drauf :

VbAZ heißt bestimmt Verbindung mit Aktenzeichen

aber was heißt UrAZ, ÜnAZ
J.A.
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Re: Abgabe Staatsanwaltschaft

Beitrag von J.A. »

Die Ermittlungen führt doch die Polizei
Ja, im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Ermittlungsverfahrens"

Offenbar wurden die vier Verfahren bisher in mindestens zwei verschiedenen Dezernaten bearbeitet. Nunmehr wurden die vier Sachen zu einer verbunden und es ist nur noch ein Dezernat zuständig.

UrAZ... Ursprünglichliches Aktenzeichen?!
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Re: Abgabe Staatsanwaltschaft

Beitrag von Lotus100 »

Das meine ich ja, es wurde vielleicht zusammengelegt, sodas das neue Dezernat die Anklage vorbereiten kann.

Eine weitere Sachbeschädigung wurde bereit im Februar eingestellt.
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