Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
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Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Hallo!
Folgender Fall: Ein Ehepaar nimmt einen gemeinsamen Konsumkredit (z.b. für Auto und Küche) auf.
Nach der Trennung überweist sie ihm immer die Hälfte der Kreditraten. Schließlich löst Er den Kredit vorzeitig ab. Ohne jegliche Absprache mit ihr. Sie zahlt weiterhin (3 Monate) die Hälfte der Raten. Bis sie von der Kreditablöse erfährt. Nun verlangt er die komplette Hälfte, der von ihm gezahlten Kreditablöse (abzüglich der 3 Monate).
Hätte er das nicht mit ihr besprechen müssen?
Wie ist da die Rechtslage?
Folgender Fall: Ein Ehepaar nimmt einen gemeinsamen Konsumkredit (z.b. für Auto und Küche) auf.
Nach der Trennung überweist sie ihm immer die Hälfte der Kreditraten. Schließlich löst Er den Kredit vorzeitig ab. Ohne jegliche Absprache mit ihr. Sie zahlt weiterhin (3 Monate) die Hälfte der Raten. Bis sie von der Kreditablöse erfährt. Nun verlangt er die komplette Hälfte, der von ihm gezahlten Kreditablöse (abzüglich der 3 Monate).
Hätte er das nicht mit ihr besprechen müssen?
Wie ist da die Rechtslage?
Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Inwiefern wäre es ein Problem, dann ebn die Raten an ihn zu zahlen?
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Dafür gibt es einige Gründe, zum Beispiel zahlt er keine Unterhalt für die gemeinsamen Kinder, er wohnt in der gemeinsam gebauten Immobilie, kann sie aber angeblich nicht auszahlen. Ihr Vorschlag die restliche Kreditsumme mit der Auszahlung des Hauses zu verrechnen wurde mündlich angenommen.
Nun kam aber die Aufforderung die Hälfte der Kreditsumme zu zahlen.
Die Frage ist aber nicht, warum sie das nicht will, sondern: kann er das fordern?
Nun kam aber die Aufforderung die Hälfte der Kreditsumme zu zahlen.
Die Frage ist aber nicht, warum sie das nicht will, sondern: kann er das fordern?
Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Fordern kann er alles Mögliche - ebenso wie sie auch alles Mögliche fordern kann. Ich nehme an, dass die Frau die hälftigen Kreditraten an den Ex-Gatten, anstatt an die Bank zahlt, steht nirgendwo geschrieben. Dann hätte er zu beweisen, dass er berechtigt ist, das Geld einzufordern, d.h. wenn die Frau sich weigert, direkt an den Ex-Gatten zu zahlen, müsste er klagen. Ob das Gericht dem zustimmen würde, wage ich zu bezweifeln, sofern das Haus beiden Ex-Partnern gehört, er darin wohnt, Küche und Auto nutzt und damit einen entsprechenden Gegenwert hat, der der Frau fehlt.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Welchen Konsumkredit?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Wieso beteiligt sie sich überhaupt an der Abzahlung? Die Küche ist doch eh bei ihm geblieben. Wer hat das Auto?Ein Ehepaar nimmt einen gemeinsamen Konsumkredit (z.b. für Auto und Küche) auf.
Die Mutter könnte sich beim Einfordern eines angemessenen Unterhalts unterstützen lassen, z.B. Jugendamt oder Anwalt (mit Beratungshilfe).Dafür gibt es einige Gründe, zum Beispiel zahlt er keine Unterhalt für die gemeinsamen Kinder,
Er hätte an sie ein Nutzungsentgelt zu bezahlen, wenn die Immobilie abgezahlt ist und er die Immo alleine bewohnt. Stehen beide Ehepartner gemeinsam im Grundbuch?er wohnt in der gemeinsam gebauten Immobilie, kann sie aber angeblich nicht auszahlen.
Wenn er ein Darlehen aufnimmt um sie auszuzahlen, ist wieder kein Geld für den Kindesunterhalt da.
Es wäre wirklich mal angebracht, dass die Mutter eine Unterhaltsberechnung durchführen lässt und einfordert was ihr zusteht.
Grüße, Susanne
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Wenn an dem gemeinsamen Tilgungsplan festgehalten wird, braucht es keiner weitergehenden Vereinbarung.
Knackpunkt könnte aber sein: Durch die vorzeitige Kreditablösung, fordern Banken regelmäßig eine sog. "Vorfälligkeitsentschädigung".
Eigentlich will die Bank eine Entschädigung dafür dass diese weniger Zinsen als Einnahmen vom Kreditnehmer bekommt. (Dank der geforderten Gebühren kann das aber sogar dazu führen das der Kredit durch eine vorzeitige
Rückzahlung mit der Gebühr letztlich noch teuerer wird. Das müsste man halt nachrechnen! dann wäre die Fortführung der Tilgung bis zum Laufzeitende einfach billiger und vorteilhafter.
Wenn also das der Fall wäre und wegen der vorzeitigen Ablösung der Kredit sich "verteuert" und der Partner diese von ihm zu vertretene Verteuerung zu verantworten hat, dann hätte er (so er diese Mehrkosten nicht alleine tragen will) das auch mit dem Partner besprechen müssen.
Da aber die Tilgungszahlungen unverändert fortgesetzt werden, bleibt einfach alles beim alten! Daher braucht m.E. auch nichts bezüglich der Tilgungszahlung besprochen werden.
Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Ich nehme mal an, das besagter Konsumentenkredit einer im Sinne von Absatz 3 ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html
Man müsste halt mal durchrechnen, was den übergangenen Mitdarlehensnehmer günstiger kommt. Das sucht er sich dann raus.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__425.html
Er, der Ex, kann zwar als Innenausgleich die Hälfte (abzgl. bereits geleistete Zahlungen) verlangen. Allerdings wirkt sich m. E. sein Vorgehen (ohne/gegen den Willen des Mitschuldners) nicht zum Nachteil der Mitschuldnerin aus mit der Folge, dass sie wie bisher auch die 1/2-Raten weiter zahlen kann. Die vorzeitige Rückführung durch ihn bewirkt m. E. nicht einen fälligen "Gesamt"innenausgleichsanspruch.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html
Man müsste halt mal durchrechnen, was den übergangenen Mitdarlehensnehmer günstiger kommt. Das sucht er sich dann raus.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__425.html
Er, der Ex, kann zwar als Innenausgleich die Hälfte (abzgl. bereits geleistete Zahlungen) verlangen. Allerdings wirkt sich m. E. sein Vorgehen (ohne/gegen den Willen des Mitschuldners) nicht zum Nachteil der Mitschuldnerin aus mit der Folge, dass sie wie bisher auch die 1/2-Raten weiter zahlen kann. Die vorzeitige Rückführung durch ihn bewirkt m. E. nicht einen fälligen "Gesamt"innenausgleichsanspruch.
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
SusanneBerlin hat geschrieben: ↑25.06.19, 07:37Wieso beteiligt sie sich überhaupt an der Abzahlung? Die Küche ist doch eh bei ihm geblieben. Wer hat das Auto?Ein Ehepaar nimmt einen gemeinsamen Konsumkredit (z.b. für Auto und Küche) auf.
Die Mutter könnte sich beim Einfordern eines angemessenen Unterhalts unterstützen lassen, z.B. Jugendamt oder Anwalt (mit Beratungshilfe).Dafür gibt es einige Gründe, zum Beispiel zahlt er keine Unterhalt für die gemeinsamen Kinder,
Er hätte an sie ein Nutzungsentgelt zu bezahlen, wenn die Immobilie abgezahlt ist und er die Immo alleine bewohnt. Stehen beide Ehepartner gemeinsam im Grundbuch?er wohnt in der gemeinsam gebauten Immobilie, kann sie aber angeblich nicht auszahlen.
Wenn er ein Darlehen aufnimmt um sie auszuzahlen, ist wieder kein Geld für den Kindesunterhalt da.
Es wäre wirklich mal angebracht, dass die Mutter eine Unterhaltsberechnung durchführen lässt und einfordert was ihr zusteht.
Küche ist im Haus verblieben, sowie 80% der Möbel, die ebenfalls zu Teil aus dem Kredit bezahlt worden (z.b. ein Wasserbett). Aus dem Kredit hat hat die Mutter ediglich das Auto behalten, was etwa 1/3 der Kreditsumme ausmachte. Offen waren "nur" noch knapp 1/8 der Kreditsumme.
Auch hat er (per Kontoauszug des Kredits nachweislich) nie pünktlich bezahlt, (sie an ihn schon), weshalb immer wieder Mahngebühren und Gebühren für Rücklastschriften dazu kamen, die nun in der Gesamtforderung enthalten sind.
Das zweite Auto, was Bar bezahlt wurde hat er behalten.
Immobilie ist nicht abgezahlt. Seit ihrem Auszug trägt er alle Kosten alleine. Im Grundbuch sind beide eingetragen. Immobilie hat einen geschätzten Wert von 300.000 €. Etwa 160.000 Restschuld besteht noch. Er hat Erspartes von ca. 30.000 €
Unterhalt wurde nicht berechnet, da "offiziell" das Wechselmodell gelebt wird. Faktisch sind die Kinder jedoch öfter bei ihr. Alleine 2018: bei ihm ca 140 Tage, bei Ihr ca 220 Tage. Kinder sind bei ihr gemeldet. Sie trägt laufende Kosten, für Kinderbetreuung, Handyverträge, Schulmaterial... usw. Weshalb sie das Kindergeld für beide bekommt. (Er fordert auch hier immer wieder die Hälfte ein)
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Wo haben die Eltern "offiziell" das Wechselmodell angemeldet? 140 zu 220 Tage sind kein Wechselmodell.Unterhalt wurde nicht berechnet, da "offiziell" das Wechselmodell gelebt wird.
Wie soll da der Vater die Mutter "auszahlen"? Das ist eine unrealistische Vorstellung. Wenn, dann müsste das Ehepaar die Immobilie verkaufen, dann könnten sie den Erlös (abzüglich Restdarlehen) untereinander aufteilen.Immobilie ist nicht abgezahlt. Seit ihrem Auszug trägt er alle Kosten alleine. Im Grundbuch sind beide eingetragen. Immobilie hat einen geschätzten Wert von 300.000 €. Etwa 160.000 Restschuld besteht noch. Er hat Erspartes von ca. 30.000 €
Grüße, Susanne
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Was sind ihre Möglichkeiten? Er will das Haus unbedingt behalten. Soll sie "sich unter Wert verkaufen"? Wenn ihr doch die Hälfte zusteht?SusanneBerlin hat geschrieben: ↑25.06.19, 10:41Wo haben die Eltern "offiziell" das Wechselmodell angemeldet? 140 zu 220 Tage sind kein Wechselmodell.Unterhalt wurde nicht berechnet, da "offiziell" das Wechselmodell gelebt wird.
Wie soll da der Vater die Mutter "auszahlen"? Das ist eine unrealistische Vorstellung. Wenn, dann müsste das Ehepaar die Immobilie verkaufen, dann könnten sie den Erlös (abzüglich Restdarlehen) untereinander aufteilen.Immobilie ist nicht abgezahlt. Seit ihrem Auszug trägt er alle Kosten alleine. Im Grundbuch sind beide eingetragen. Immobilie hat einen geschätzten Wert von 300.000 €. Etwa 160.000 Restschuld besteht noch. Er hat Erspartes von ca. 30.000 €
Wechselmodell ist nirgendwo offiziell angegeben. Jugendamt oder Familienberatung war bei der Trennung nicht involviert.
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Ich habe nicht gesagt, dass die Mutter "sich" unter Wert verkaufen soll, sondern dass das Haus an eine dritte Person verkauft werden muss, wenn man als hälftiger Eigentümer das Geld ausgezahlt haben will (und der andere Eigentümer nicht ausreichend Geld auf der hohen Kante hat).Was sind ihre Möglichkeiten? Er will das Haus unbedingt behalten. Soll sie "sich unter Wert verkaufen"? Wenn ihr doch die Hälfte zusteht?
Man kann aber keinen Verkauf erzwingen, wenn der andere Eigentümer sich dagegen sperrt.
Was man ohne Einverständnis des anderen Eigentümers machen kann, ist nach der Scheidung das Haus in die Teilungsversteigerung geben. Dabei verlieren vermutlich beide, weil der Erlös meistens geringer ist als vei einem Verkauf über einen Makler. Man könnte aber mit der Teilungsversteigerung drohen, um den anderen Eigentümer zu einem Verkauf zu bewegen. Allerdings ist das alles wie gesagt erst nach der Scheidung möglich.
Eine ausführliche Beratung der Mutter und Hilfe beim Einfordern des Kindesunterhalts scheint mir angebracht.Jugendamt oder Familienberatung war bei der Trennung nicht involviert.
Grüße, Susanne
Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Anwalt/in Anwalt/in Anwalt/in Anwalt/in Anwalt/in Anwalt/in... los, los, los.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑25.06.19, 11:03 Jugendamt oder Familienberatung war bei der Trennung nicht involviert.Eine ausführliche Beratung der Mutter und Hilfe beim Einfordern des Kindesunterhalts scheint mir angebracht.
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Re: Ex-Partner löst Kredit vorzeitig ab
Es gibt keinen mehr und bezüglich der Vereinbarung, dass anteilig weiter zu bezahlen ist gibt es sicherlich keinen Beleg.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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