FGG - Reform - Keine Scheidung beim Notar

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Holzschuher
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FGG - Reform - Keine Scheidung beim Notar

Beitrag von Holzschuher »

Hallo,

aus einer Mitteilung des DAV - Deutscher Anwaltverein - vom 10.05.2007:
Kabinett beschließt: Keine "Scheidung ohne Anwalt"

Am 9. Mai 2007 hat das Kabinett eine grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren und eine Neuregelung des FGG-Verfahrens beschlossen. Der Kabinettsentwurf enthält die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene "Scheidung ohne Anwalt" nicht mehr, die der DAV abgelehnt hatte. Auf die Stellungnahme der Länder im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens darf man gespannt sein. Auch die Länder hatten sich mehrheitlich für das sog. Vereinfachte Scheidungsverfahren ausgesprochen. Der DAV, der in die Reformvorhaben eingebunden war, begrüßt die erstmalige Zusammenfassung gerichtlicher Verfahren in Familiensachen in einer einzigen Verfahrensordnung. Die neuen Regelungen sollen Mitte 2009 in Kraft treten. Zur Pressemitteilung des BMJ.
Damit ist das Thema der vereinfachten Scheidungsmöglichkeit beim Notar erst mal vom Tisch.

Gruß
Peter H.

Edit 05.10.2007:

Das familiengerichtliche Verfahren soll nach wie vor reformiert werden. Hier die neuesten Entwicklungen.

Aus einer Verlautbarung des Deutschen Anwaltvereins:
Die Bundesregierung will sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung in einem so genannten Großen Familiengericht zusammenfassen. Der Regierungsentwurf wurde am 7. September 2007 vorgelegt, mit einer Antwort der Regierung auf die Stellungnahme des Bundesrates.

(BR-Pressemitteilung - "Kritische Stellungnahme zur FGG-Reform")

Auch der DAV hat bereits im Juli 2006 zu dem Reformvorhaben Stellung Stellung bezogen.

(s. a. Newsletter August-Ausgabe )

Gruß
Peter H.
Zuletzt geändert von Holzschuher am 05.10.07, 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
Lydi
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Beitrag von Lydi »

Ich habe mir eben mal den Pressebericht durch gelesen und finde die Regelung zw. Umgang mit dem Kind, wenn die Eltern getrennt leben, als wirklich positiv und sage nur: "ENDLICH !"
Aber, da frage ich mich als Laie warum braucht man 2 Jahre !!! um dieses Gesetz umzusetzen???
Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln:
erstens, durch Nachdenken, das ist der edelste,
zweitens, durch Nachahmen, das ist der leichteste,
und drittens, durch Erfahrung, das ist der bitterste.

http://www.pseudo-memories.de/index.html
SpecialAgentCooper
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Beitrag von SpecialAgentCooper »

Weil unterschiedlicheste Interessen EInfluß auf Gesetzgebungsverfahren nehmen. Die absolut sinnvolle, aber gescheiterte Lösung der Scheidung beim Notar in einem rechtlich wie tatsächlich weitgehend unproblematischen Fall ist z. B. letztlich daran gescheitert, dass Anwälte auf Verdienstmöglichkeiten nicht verzichten wollten.
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
sirod
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Beitrag von sirod »

So ist das mit dem mündigen Bürger.
Auch wer die Gesetzbücher vor- und rückwärts beten kann muß ab einem
Streitwert von 600 EURO einen Rechtsanwalt beauftragen.
Maus
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Beitrag von Maus »

sirod hat geschrieben:So ist das mit dem mündigen Bürger.
Auch wer die Gesetzbücher vor- und rückwärts beten kann muß ab einem
Streitwert von 600 EURO einen Rechtsanwalt beauftragen.
Echt? Wo steht das denn?

Vor Aufstellung solcher Polemik sollte ggf. das Studieren und Verstehen einschlägiger Ordnungen (ZPO z.B.) geübt werden.
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
sirod
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Beitrag von sirod »

Dann bitte ich darum, das auch der entsprechende Paragraf der ZPO hier genannt wird.
Biber
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Beitrag von Biber »

sirod hat geschrieben:Dann bitte ich darum, das auch der entsprechende Paragraf der ZPO hier genannt wird.
Na, dann machen Sie mal - wo stehen Ihre 600,- €? :roll:
[size=75]Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.[/size]
[size=75]Sapere Aude![/size] [size=50](Kant)[/size]
Holzschuher
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Beitrag von Holzschuher »

Hallo,

habe soeben den Ausgangspost aktualisiert und die neuesten Entwicklungen zum Reformvorhaben eingestellt.

Gruß
Peter H.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Das Bundesjustizministerium hat geschrieben:Das ge­richt­li­che Ver­fah­ren in Fa­mi­li­en­sa­chen ist grund­le­gend re­for­miert wor­den. Das Ge­setz zur Re­form des Ver­fah­rens in Fa­mi­li­en­sa­chen und in den An­ge­le­gen­hei­ten der frei­wil­li­gen Ge­richts­bar­keit ist be­reits ver­ab­schie­det, es soll am 1. Sep­tem­ber 2009 in Kraft tre­ten.
Aktuelle Infos siehe: "Familiengerichtliches Verfahren - Freiwillige Gerichtsbarkeit" :!:

und BGBl I Nr. 61, S. 2586 (22.12.2008): Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG)

Ferner: §§ Buzer.de §§
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