Käufer kommt mit Anwalt

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Gree141
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Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von Gree141 »

Ich hab auf Internetauktionshaus [Name geändert] eine Kamera für 20€ verkauft. Hier schon mal die Auktion:

Link entfernet

Nach 2 Monaten hab ich heut nun einen Brief vom Anwalt des Käufers erhalten. Er verlangt nun von mir ein Akku-Ladegerät, 4 Akkus, die Speicherkarte, Kameratasche und Bedienungsanleitung (wurde schon mitverschickt) nachgeliefert, obwohl diese Dinge nicht in meiner Artikelbeschreibung auftauchen.
Bei Internetauktionshaus [Name geändert] hab ich vorhin angerufen und die meinten das an der Auktion nichts falsch ist und der Käufer kein Recht auf die Nachlieferung hat.

Anwaltkosten werden 70€ verlangt und die Nachlieferung oder Kaufrücktritt.

Wie es ausschaut, werde ich nicht um einen Anwalt herum kommen oder? Falls ich einen brauch, bekomme ich dann die kompletten Anwaltkosten (hab kein Rechtschutz) bezahlt? Weil wenn nicht, dann wird die Sache sicher am Ende teurer als die bisher verlangten 70€. Dann müsste ich 70€ bezahlen + Nachlieferung (hab das Zubehör gar nicht) oder Kaufrücktritt, für was, was gar nicht rechtens ist.
Zuletzt geändert von Dipl.-Sozialarbeiter am 21.11.14, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link entfernt
Hafish
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von Hafish »

Also so wie ich das sehe haben Sie genau drei Möglichkeiten, mit folgenden Risiken:

1. Sie nehmen sich einen Anwalt:
Das kostet Geld. Und hier gilt das gleiche, wie sonst auch überall im Leben: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Also stehen erstmal Sie selbst dafür gerade. Gehen Sie erstmal davon aus, dass Sie am Ende keine Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet bekommen. Vorteil der ganzen Nummer ist, dass der Anwalt der einzige ist, der Ihnen fundiert sagen kann, wie die Rechtslage ist. Bei allem, was Ihnen hier im Forum geraten wird (ich kündige es nur schon mal an), sonstwo im Internet oder bei dem Auktionshaus selbst gilt, dass es weder verlässlich ist, noch dass dafür irgendeine Art von Haftung übernommen wird von dem jeweiligen Autor.

2. Sie machen was der Gegner will:
Sie wissen, wie viel es kostet und danach ist Ruhe. Nachteil: Sie zahlen, obwohl Sie meinen, im Recht zu sein.

3. Sie warten ab:
Sie formulieren einen Brief an den Anwalt der Gegenseite, weisen auf den Vertragsinhalt hin, sagen dass es Ihnen natürlich sehr Leid tut, dass sein Mandant nicht kriegt was er will, aber dass Sie leider an dem Vertrag festhalten. Und dann machen Sie gar nichts mehr, bis etwas vom Gericht kommt. Vorteil: Erstmal haben Sie keine Kosten und Sie müssen nichts zahlen. Nachteil: Sie riskieren, dass als nächstes eine Klage bei Ihnen im Briefkasten liegt. Dann steigen die potentiellen Kosten (wenn Sie am Ende verlieren). Und möglicherweise haben Sie dann nicht mehr die Nerven, ohne Anwalt weiter zu machen.

Wie die Rechtslage ist, kann Ihnen wie gesagt nur der Anwalt sicher sagen. Der rechtliche Rahmen sieht jedenfalls so aus: Wer einen Kaufvertrag als Verkäufer schließt, muss die versprochene Sache vereinbarungsgemäß liefern. Tut er das nicht, muss er nacherfüllen. Tut er das nicht, kann der Käufer diverse Rechte geltend machen (Stichworte: Schadensersatz, Rücktritt, Minderung) und diese auch gerichtliche durchsetzen.

Der Vertrag ist immer der erste Anhaltspunkt für das, was geschuldet ist. Auf einem der verlinkten Bilder steht ja relativ deutlich, was vom Umfang her so alles geschuldet war. Sie wissen ja selbst am besten, was Sie dem Käufer übergeben haben, von daher können Sie sich das meiste eigentlich selbst ausrechnen.
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel
;)
knaller71
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von knaller71 »

Nur mal so in die Runde gefragt:

Wenn man nun in so einem Fall den Käufer wie verlangt vom Vertrag zurücktreten lässt - alsß 20€ zurück - warum soll man denn die 70€ bezahlen?

Oder kann man heute wegen jedem Scheiß gleich den Anwalt schicken um 300% Kosten zu provozieren?

Davon, dass der Kunde vorher reklamiert hätte, ist ja nicht die Rede....
freemont
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von freemont »

knaller71 hat geschrieben:Nur mal so in die Runde gefragt:

Wenn man nun in so einem Fall den Käufer wie verlangt vom Vertrag zurücktreten lässt - alsß 20€ zurück - warum soll er denn die 70€ bezahlen?

Oder kann man heute wegen jedem Scheiß gleich den Anwalt schicken um 300% Kosten zu provozieren?

Davon, dass der Kunde vorher reklamiert hätte, ist ja nicht die Rede....

16,50 EUR, das war das Höchstgebot + Versand. Ich habe mir gerade mal die Auktion im Original angesehen,

"Artikelzustand:
Als Ersatzteil / defekt

Leider hat das Display einen Sprung aber sonst ist die Kamerea 100% voll funktionsfähig. Es wird alles mitgeliefert was auf dem Bild zu sehen ist."

Es gibt ja noch eine Option, aber wie sagt man das, ohne mit den Forenregeln in Konflikt zu geraten:

"Wenn Sie eine Antwort schreiben, hüten Sie sich vor zu entschiedenen Festlegungen und vor konkreten Handlungsanweisungen. Je mehr „wenn“ und „dann“ in ihrer Antwort enthalten sind, desto besser!"


Also wenn man sich das so ansieht, dann könnte man wenn man näher überlegt dann auf die Idee kommen, dann einfach gar nichts zu tun, wirklich nichts und den Käufer einfach zu ignorieren.
all-in
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von all-in »

Vorteil der ganzen Nummer ist, dass der Anwalt der einzige ist, der Ihnen fundiert sagen kann, wie die Rechtslage ist.
Deshalb heist es ja auch so schön: Frag zwei Anwälte, und du bekommst drei Meinungen. ;)

Der Käufer hat ja auch einen, der diesne Unsinn mitmacht, um seine Brötchen zu verdienen.
knaller71
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von knaller71 »

Meine Frage ging eigentlich in eine andere allgemeine Richtung:

Ob da jetzt eine Forderung besteht oder nicht sei mal dahingestellt - mich wunderte jenes:

....wenn ich mit irgendeiner Leistung nicht zufrieden bin, dann wende ich mich zunächst selbst an den Verkäufer - wenn das nichts bringt, kann man ja an den Anwalt denken.
Gree141
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von Gree141 »

1. Sie nehmen sich einen Anwalt:
Das kostet Geld.
War das nicht mal so, das wenn ich im Recht bin, nichts bezahle, sondern der Verlierer/Käufer?
Anzumerken sei noch, das ich ALG2 Empfänger bin, dann bezahle ich beim Anwalt im 1. Gespräch "nur" 10€.
Davon, dass der Kunde vorher reklamiert hätte, ist ja nicht die Rede....
Er hatte mir eine Woche nach dem er den Artikel erhalten hat gefragt wo der Rest des Zubehörs ist. Da hab ich dem Käufer geschrieben das ich das geliefert hab, was auf dem Bild zu erkennen war. Nun 2 Monate später kommt der Anwaltsbrief.
Also wenn man sich das so ansieht, dann könnte man wenn man näher überlegt dann auf die Idee kommen, dann einfach gar nichts zu tun, wirklich nichts und den Käufer einfach zu ignorieren.
Der Käufer hatte die Auktion bei Internetauktionshaus [Name geändert] auch schon positiv mit "alles in Ordnung" bewertet.
Wenn ich aber nun gar nichts mache, dann kommt doch sicher in ein oder 2 Wochen eine Mahnung + weitere Kosten? Weil ich soll die 70€ bis zum 01.11 bezahlen.
freemont
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von freemont »

Gree141 hat geschrieben: ...
Der Käufer hatte die Auktion bei Internetauktionshaus [Name geändert] auch schon positiv mit "alles in Ordnung" bewertet.
Wenn ich aber nun gar nichts mache, dann kommt doch sicher in ein oder 2 Wochen eine Mahnung + weitere Kosten? Weil ich soll die 70€ bis zum 01.11 bezahlen.

01.12. ?

Wenn ich Ihre Anschrift hätte könnte ich Sie auch veklagen. Einfach so. Das könnten Sie nicht vehindern. Ich würde zwar auf den Kosten sitzen bleiben, aber ein geplagtes Gericht müsste sich mit der Angelegenheit beschäftigen. Und Sie leider auch.

Hier sind konkrete Handlungsanweisungen nicht erlaubt. Aber mir gefällt Ihre AB, für mich ist das absolut korrekt beschrieben. Der Käufer hat exakt das erhalten, was beschrieben war.

Das ist doch der Standardfall, der zigfach vorkommt, wenn Sie hier mit der Suche nicht fündig werden, dann in jedem anderen Rechtsforum oder in den Foren der Bucht.
Froggel
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von Froggel »

Gree141 hat geschrieben:War das nicht mal so, das wenn ich im Recht bin, nichts bezahle, sondern der Verlierer/Käufer?
Anzumerken sei noch, das ich ALG2 Empfänger bin, dann bezahle ich beim Anwalt im 1. Gespräch "nur" 10€.
Das gilt aber nur für den Fall, wenn das Ganze vor Gericht landet und der Richter einen Verlierer festlegt. Ansonsten muss jeder seinen Anwalt erst einmal selber bezahlen.
Gree141 hat geschrieben:Er hatte mir eine Woche nach dem er den Artikel erhalten hat gefragt wo der Rest des Zubehörs ist. Da hab ich dem Käufer geschrieben das ich das geliefert hab, was auf dem Bild zu erkennen war. Nun 2 Monate später kommt der Anwaltsbrief.
Wenn es denn so war, sehe ich kein Problem. Wie bereits mehrfach geschrieben wurde, muss man nicht auf so etwas reagieren; dabei ist es egal, ob der Brief nun von jemandem persönlich kommt oder von einem Anwalt. Lediglich wenn ein gerichtliches Mahnverfahren an einen gerichtet wird, sollte man tunlichst widersprechen. Wenn man vorher unbedingt reagieren möchte, könnte eine einmalige Antwort nach dem Motto "In der Anzeige war Folgendes auf dem Bild zu sehen und auch nur zu ersteigern: ... - das alles hat der Käufer erhalten, weitere Ansprüche seitens des Käufers bestehen nicht" für Ruhe sorgen - oder auch nicht. Unberechtigten Forderungen muss jedenfalls niemand nachkommen (das gilt sowohl für nicht zugesagte Artikel als auch für geforderte Anwaltskosten).
Gree141 hat geschrieben:Der Käufer hatte die Auktion bei Internetauktionshaus [Name geändert] auch schon positiv mit "alles in Ordnung" bewertet.
Wenn ich aber nun gar nichts mache, dann kommt doch sicher in ein oder 2 Wochen eine Mahnung + weitere Kosten? Weil ich soll die 70€ bis zum 01.11 bezahlen
Ja und? Dann kommt eine weitere Mahnung. Das macht die Forderung aber noch lange nicht gerechtfertigter, oder?
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Gree141
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von Gree141 »

01.12. ?
Ja sorry, meinte 01.12.
Hier sind konkrete Handlungsanweisungen nicht erlaubt.
Ich möchte ja nur wissen, wie ich aus der Nummer mit am besten ohne Kosten, wieder heraus komme. Das müssen keine genauen Anweisungen sein, nur Bsp.
Am besten scheint es erstmal eine selbst geschriebene Stellungnahme zu dem Fall dem Anwalt zuschicken.
Ja und? Dann kommt eine weitere Mahnung. Das macht die Forderung aber noch lange nicht gerechtfertigter, oder?
Mir geht es nur darum, das ich nicht am Ende paar hundert € bezahlen muss und das, obwohl ich nicht mal was falsch gemacht hab.
Richard Gecko
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von Richard Gecko »

Wenn man cool genug ist macht man erstmal gar nichts.
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
FelixSt
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von FelixSt »

Gree141 hat geschrieben:Am besten scheint es erstmal eine selbst geschriebene Stellungnahme zu dem Fall dem Anwalt zuschicken.
Schwerwiegende Fehleinschätzung... Wer nichts sagt, sagt auch nichts Falsches; vgl. Beitrag von R. Gecko.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
winterspaziergang

Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von winterspaziergang »

Gree141 hat geschrieben: Am besten scheint es erstmal eine selbst geschriebene Stellungnahme zu dem Fall dem Anwalt zuschicken.
Schließe mich an: Vorsicht! "Stellungnahmen" wenn man sich bereits durch haltlose, Anschuldigungen und Forderungen hat einschüchtern lassen, enthalten oft Rechtfertigungen, die ungewollt neues "Futter" bieten und angreifbar machen. Wenn überhaupt, kann man die Anschuldigung als haltlos von sich weisen.

Mir geht es nur darum, das ich nicht am Ende paar hundert € bezahlen muss und das, obwohl ich nicht mal was falsch gemacht hab.
Da der Verkäufer Sozialleistungen bezieht: Einem nackten Mann kann man bekanntlich nicht in die Tasche greifen.

Wenn das Auktionshaus und User, die sich den Text angeschaut haben, daran nichts missverständliches finden und der Käufer gleich mit Anwalt auf Nacherfüllung drängt, drängt sich der Verdacht auf, dass der Käufer ein System hat und dies eventuell öfter so veranstaltet und auf die Angst der Gelegenheitsverkäufer spekuliert.
Gree141
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Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von Gree141 »

Da der Verkäufer Sozialleistungen bezieht: Einem nackten Mann kann man bekanntlich nicht in die Tasche greifen.
Man kann mir aber Schulden aufhalsen.

Ist es nicht vl besser erstmal für 10€ zu einem Anwalt zu gehen?
Richard Gecko
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Registriert: 13.11.06, 20:51

Re: Käufer kommt mit Anwalt

Beitrag von Richard Gecko »

Eigentlich reicht es wenn man zum Anwalt geht, wenn die Klage kommt. Und ansonsten verhaelt man sich ruhig, und einem gerichtlichen Mahnbescheid (falls sowas kommt) widerspricht man (ohne Begruendung).
Zuletzt geändert von Richard Gecko am 22.11.14, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
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