Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter?

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Skarabeus
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Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter?

Beitrag von Skarabeus »

Angenommenes Szenario: ein älteres Ehepaar zieht auf Wunsch des Vermieters von einer EG-Wohnung in eine OG-Wohnung.

Für die EG-Wohnung gibt es z.B. eine Kaution in Höhe von sagen wir mal 1500,- Euro. Das alte Mietverhältnis besteht seit 2 Jahren.

Nun ist das neue Mietverhältnis mit einer geringeren Miete behaftet, sodass die Kaution nur 1100,- Euro betragen dürfte.

Als der neue Mietvertrag geschlossen werden soll, moniert das Ehepaar, dass der Vermieter die alte Kaution so stehen lassen möchte. Das Argument des Vermieters ist aber, dass man so am wenigsten Umstände habe, da bei der Bank keine Änderung vonnöten sei.

Das Ehepaar bestand jedoch auf die Änderung, um später die Differenz von 400 Euro ausgezahlt bekommen zu können.

Der Vermieter willigt letztendlich ein und ändert den Kautionsbetrag vor Vertragsunterzeichnung händisch von 1500,- Euro auf 1100,- Euro.

Nach 2 Monaten und vielen Nachfragen dazu, wann denn jetzt der Übertrag des Kautionskontos erfolgen könne, erhielt das Ehepaar vom Vermieter einen Brief, worin steht, dass das Kautionskonto nun, bei einem gemeinsamen Termin bei der Bank, umgeschrieben werden könne.

Das Ehepaar ging jedoch ohne Vermieter zur Bank um das Ganze einzuleiten. Für die Bank kein Problem, da diese den Vermieter ja kennen und den Rest mit ihm erledigen würden.

Nach wenigen Tagen stellte sich heraus, dass der Vermieter plötzlich nicht mehr zustimmen wollte.

Daraufhin wandte sich das Ehepaar schriftlich an den Vermieter mit der Bitte um Erledigung bezüglich der Kautionsänderung und stellte gleichzeitig eine Frist zum Tag X.

Nun stelle man sich vor, der Vermieter reagiere zunächst nicht auf diese Bitte und Forderung, sondern kündigt dem Ehepaar über einen Anwalt fristlos das Mietverhältnis wegen Nichtzahlung der Kaution für die neue Wohnung.

Hätte das Ehepaar diesen Umstand vorher gekannt, hätte es diesem Umzug niemals zugestimmt!

Wie ist dazu nun die Rechtslage?

Greift hier, dass die Kaution nicht gezahlt wurde oder zählt die Vereinbarung der Kautionsumwandlung, welche ja fast 2 Monate nach dem Umzug, vom Vermieter sogar schriftlich bestätigt wurde?

Kann hier eine arglistige Täuschung seitens des Vermieters unterstellt werden?

Oder ist dies gar als Betrug zu werten, um die Mieter auf diese hinterlistige Weise los zu werden?
Spezi
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Spezi »

Ich denke der Sachverhalt hat 2 Teile und ein Teil ist in der Schilderung etwas zu kurz gekommen.

Frage 1 wäre, wie hoch darf die Kaution für die neue Wohnung sein.
Meine Antwort wäre, wenn es nach der Miethöhe nur 1100 € sind, können auch nicht mehr verlangt werden.

Frage 2 wäre, wann ist die Kaution für die alte Wohnung zur Rückzahlung fällig ? Wie lange darf der Vermieter sie einbehalten um evtl. Forderungen (Renovierungskosten, ausstehende Abrechnungen usw.) damit zu verrechnen.
Meine Antwort wäre: mindestens 6 Monate.

Frage 3 wäre, wann ist die Kaution für die neue Wohnung zu zahlen.
Meine Antwort wäre, in den ersten 3 Monaten nach Beginn des neuen Mietverhältnisses.

Zusammenfassung:
Daraus ergibt sich, dass der Mieter zeitweise 2 Kautionen leisten muss. Einmal die alte Kaution die noch nicht zur Rückzahlung fällig ist und dann zum anderen die Kaution für die neue Wohnung.

Dass der Vermieter erklärt hat, die neue Kaution brauche solange nicht geleistet werden, wie die alte Kaution nicht zurückgezahlt wurde, d.h. die alte Kaution solle teilweise ( 1100 € ) für die neue Wohnung sein, konnte ich nicht lesen. Vermutlich wird dies in dem neuen Mietvertrag auch nicht stehen.
Die Umschreibung bei der Bank ist vom Mieter eigenmächtig erfolgt. Offenbar hat der Vermieter auch die 1100 € von der Bank nicht als Gutschrift erhalten, denn sonst würde er ja auch nicht wegen der
Nichtzahlung der Kaution kündigen.
Gruß Spezi
Skarabeus
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Skarabeus »

Spezi hat geschrieben:Die Umschreibung bei der Bank ist vom Mieter eigenmächtig erfolgt.
Nein, nicht eigenmächtig, sondern auf das Schreiben des Vermieters hin.
Spezi hat geschrieben:Offenbar hat der Vermieter auch die 1100 € von der Bank nicht als Gutschrift erhalten, denn sonst würde er ja auch nicht wegen der Nichtzahlung der Kaution kündigen.
Auch hier nein, wenn z.B. das Kautionskonto umgeschrieben würde. In beiden Fällen hätten weder Vermieter noch Mieter etwas Bares in die "Hand>" bekommen ... von der Kautionsdifferenz einmal abgesehen!

Ist das Schreiben des Vermieters zwecks Übertrag der Kaution rechtlich belanglos?
Skarabeus
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Skarabeus »

Wo bleiben denn die ganzen Fachinformanten?

Oder ist das Ganze so abstrus, dass das Szenario nicht zu verstehen ist?

:?:
Karsten
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Karsten »

Ist das Schreiben des Vermieters zwecks Übertrag der Kaution rechtlich belanglos?
Ja. Das Schreiben beinhaltet doch ganz klar, dass die 'Umschreibung' bei einem gemeinsamen Termin bei der Bank erfolgen soll. Dieses Angebot wurde von dem Ehepaar 'per Tat' abgelehnt. Die haben irgendwas Anderes veranstaltet. Und wie Spezi richtet anmerkt, scheint das Geld ja nicht beim Vermieter angekommen zu sein. Dann haben die beiden also bisher die Kaution noch nicht bezahlt.
Etwas dreist erscheint mir hier, zumindest nach dem bisherigen Kenntnisstand, dass die säumigen Mieter dann auch noch dem Vermieter Fristen setzen.
Worüber soll der Vermieter die Mieter denn getäuscht haben?
Spezi
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Spezi »

Auch hier nein, wenn z.B. das Kautionskonto umgeschrieben würde. In beiden Fällen hätten weder Vermieter noch Mieter etwas Bares in die "Hand>" bekommen ... von der Kautionsdifferenz einmal abgesehen!
Das ist doch völlig falsch.
Der Vermieter hat immer noch nur für eine Wohnung die Kaution.
Wodurch soll denn die 2 Kaution bezahlt worden sein ??0
Gruß Spezi
Skarabeus
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Skarabeus »

Nun noch mal gaaanz langsam:

Eine Täuschung seitens des Vermieters liegt vor, da er einem Kautionsübertrag zugestimmt hat, andernfalls ein Wohnungswechsel gar nicht erst infrage gekommen wäre.

Die Terminvorgabe seitens der Mieter ist aus meiner Sicht korrekt, da sie nichts anderes machen, als ihren Anspruch geltend zu machen, nämlich die Erfüllung der Vereinbarung seitens des Vermieters. Fristsetzungen sind erforderlich und nicht dreist, denn sonst könnte man ja über Jahre hinweg "Bitte, Bitte..." sagen.

Das Ehepaar hat nicht "per Tat" abgelehnt, da dies ein übliches Verfahren ist. Damit kommt man schneller zum Ergebnis, als wenn man versucht mit mehreren Personen (mit einem unterschiedlichen Lebensrhytmus) einen gemeinsamen Termin zu organisieren.

@Spezi: die zweite Kaution sollte mit der ersten Kaution gedeckt werden, die ja ohnehin höher liegt als die Neue! Das war doch eine Vereinbarung!!! Die Vereinbarung gab es zunächst mündlich, dann geduldet, dann bestätigt und letztendlich wieder abgelehnt! Meines Wissens können Vermieter doch nicht willkürlich handeln ... und daraus einen Kündigungsgrund konstruieren d.h., also selbst verursachen.
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Biggi0001 »

Skarabeus hat geschrieben: Die Vereinbarung gab es zunächst mündlich, dann geduldet, dann bestätigt und letztendlich wieder abgelehnt!
Schriftlich bestätigt und auch so ausformuliert, dass kein Zweifel daran besteht, dass der Vermieter auf sein Recht, die Kaution für Wohnung 1 erst nach 6 Monaten auszuzahlen, verzichten will?

Wenn nicht, dann dürfte die Kündigung wegen der ungezahlten Kaution rechtens sein.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
Spezi
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Spezi »

Eine Täuschung seitens des Vermieters liegt vor, da er einem Kautionsübertrag zugestimmt hat, andernfalls ein Wohnungswechsel gar nicht erst infrage gekommen wäre.
Im Eingangsbeitrag steht dies so aber nicht.
Im neuen Mietvertrag vermutlich auch nicht.
Gruß Spezi
Karsten
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Karsten »

Das Ehepaar hat nicht "per Tat" abgelehnt, da dies ein übliches Verfahren ist. Damit kommt man schneller zum Ergebnis, als wenn man versucht mit mehreren Personen (mit einem unterschiedlichen Lebensrhytmus) einen gemeinsamen Termin zu organisieren.
Ob dieses Verfahren 'üblich' ist, lassen wir mal so stehen, denn das ist für die hier gestellte Frage völlig egal. Fakt ist, dass das Ehepaar eigenmächtig und gewiss nicht entsprechend irgendeiner Vereinbarung gehandelt hat. Dazu gehört schon noch das Einverständnis der anderen Seite und das lag hier definitiv nicht vor. Der Vermieter hat für diesen 'Kautionsübertrag' seine Bedingung genannt: Die hat bei einem gemeinsamen Termin zu erfolgen.
Aber auch das mag nebensächlich sein. Viel wichtiger ist doch, dass die Kaution nach bisherigem Erkenntnisstand bis zum heutigen Tage nicht beim Vermieter gelandet ist und somit dieser 'Übertrag' eben nicht stattgefunden hat.
Karsten
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Karsten »

Das Ehepaar hat nicht "per Tat" abgelehnt, da dies ein übliches Verfahren ist. Damit kommt man schneller zum Ergebnis, als wenn man versucht mit mehreren Personen (mit einem unterschiedlichen Lebensrhytmus) einen gemeinsamen Termin zu organisieren.
Ob dieses Verfahren 'üblich' ist, lassen wir mal so stehen, denn das ist für die hier gestellte Frage völlig egal. Fakt ist, dass das Ehepaar eigenmächtig und gewiss nicht entsprechend irgendeiner Vereinbarung gehandelt hat. Dazu gehört schon noch das Einverständnis der anderen Seite und das lag hier definitiv nicht vor. Der Vermieter hat für diesen 'Kautionsübertrag' seine Bedingung genannt: Die hat bei einem gemeinsamen Termin zu erfolgen.
Aber auch das mag nebensächlich sein. Viel wichtiger ist doch, dass die Kaution nach bisherigem Erkenntnisstand bis zum heutigen Tage nicht beim Vermieter gelandet ist und somit dieser 'Übertrag' eben nicht stattgefunden hat.
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von freemont »

Skarabeus hat geschrieben: ...
Greift hier, dass die Kaution nicht gezahlt wurde oder zählt die Vereinbarung der Kautionsumwandlung, welche ja fast 2 Monate nach dem Umzug, vom Vermieter sogar schriftlich bestätigt wurde?
...
Hallo,

die Kaution ist doch "gezahlt". Es ist ja nun egal, ob der Vermieter die "alte" Kaution einfach für die neue Wohnung behält oder sie auszahlt, damit sie die Mieter gleich wieder einzahlen.

Im Moment ist der Vermieter jedenfalls mit 1.500 € im Plus, eine fristlose Kündigung ist da unwirksam. Ausser die Kaution wäre für die alte Wohnung verbraucht, aber das scheint nicht so zu sein.

So weit die 1.500 drei Monatmieten übersteigen, kann der Mieter die Differenz heraus verlangen, das ist auch klar.

Wenn der Vermieter die "Umschreibung" selber treuwidrig verhindert, ist das sein Problem, er ist vertragsbrüchig, nicht der Mieter. Wirksam kündigen kann er deswegen ganz sicher nicht.
Spezi
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Spezi »

zählt die Vereinbarung der Kautionsumwandlung, welche ja fast 2 Monate nach dem Umzug, vom Vermieter sogar schriftlich bestätigt wurde?
Dazu steht im Eröffnungsbeitrag aber kein wörtlicher Text sondern eine eigene Wertung des Fragestellers.
Der volle Wortlaut dieser "Vereinbarung zur Kautionsumwandlung" ist bisher nicht geschildert worden !!
Gruß Spezi
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von freemont »

Spezi hat geschrieben:
zählt die Vereinbarung der Kautionsumwandlung, welche ja fast 2 Monate nach dem Umzug, vom Vermieter sogar schriftlich bestätigt wurde?
Dazu steht im Eröffnungsbeitrag aber kein wörtlicher Text sondern eine eigene Wertung des Fragestellers.
Der volle Wortlaut dieser "Vereinbarung zur Kautionsumwandlung" ist bisher nicht geschildert worden !!
Hallo,

das ist ja auch nicht nötig.

Allein entscheidend ist, dass die "alte" Kaution nicht zurückgezahlt worden ist.
Spezi
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Re: Kautionsübertrag auf neue Wohnung bei gleichem Vermieter

Beitrag von Spezi »

Allein entscheidend ist, dass die "alte" Kaution nicht zurückgezahlt worden ist.
wann und warum war die denn zur Rückzahlung fällig ?
Nach 2 Monaten und vielen Nachfragen dazu,
soll ja wohl 2 Monate nach dem Auszug heißen.
Gruß Spezi
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