Ladungsfähige Anschrift Impressum
Moderator: FDR-Team
Ladungsfähige Anschrift Impressum
Hallo,
Folgender fikiver Fall:
Ein User wird vom Betreiber/Admin einer Website mit angeschlossenem Forum dort öffentlich massiv beleidigt. Das Impressum der Seite gibt zwar den (Allerwelts-)Namen des Betreibers her, jedoch ist dieser nach eigenen Angaben ohne festen Wohnsitz ("Bewohner des Planeten Erde"). Es gibt zur Kontaktaufnahme nur eine Mail-Adresse. Ob die Seite als kommerziell einzustufen ist? Es sind u.a. Links zu Verkaufplattformen eingebettet und es gibt "Premium"-User, die anscheinend dafür bezahlen...
Dem User geht es nicht darum, Anzeige wegen der Beleidigungen zu erstatten. Schliesslich findet diese Kinderkacke ständig im Netz statt. Aber ein Betreiber einer Website sollte doch eine ladungsfähige Adresse haben (auch für Ermittlungsbehörden) und nicht im rechtsfreien Raum stehen.
Mir geht es nur um die aktuelle formale Impressungspflicht und wer dafür zuständig ist. Wettbewerbszentrale?
Die Hinweise und Diskussion oben mit Verweisen auf §5TMG und §55RStV hab ich gelesen. Werde aber nicht wirklich schlau draus.
Der Seitenbetreiber bezeichnet sich selber als Journalist, ist deutscher Staatsbürger und die Seite ist auch deutschsprachig.
Danke für die Einschätzung der aktuellen Rechtslage.
Gruss sartre
Folgender fikiver Fall:
Ein User wird vom Betreiber/Admin einer Website mit angeschlossenem Forum dort öffentlich massiv beleidigt. Das Impressum der Seite gibt zwar den (Allerwelts-)Namen des Betreibers her, jedoch ist dieser nach eigenen Angaben ohne festen Wohnsitz ("Bewohner des Planeten Erde"). Es gibt zur Kontaktaufnahme nur eine Mail-Adresse. Ob die Seite als kommerziell einzustufen ist? Es sind u.a. Links zu Verkaufplattformen eingebettet und es gibt "Premium"-User, die anscheinend dafür bezahlen...
Dem User geht es nicht darum, Anzeige wegen der Beleidigungen zu erstatten. Schliesslich findet diese Kinderkacke ständig im Netz statt. Aber ein Betreiber einer Website sollte doch eine ladungsfähige Adresse haben (auch für Ermittlungsbehörden) und nicht im rechtsfreien Raum stehen.
Mir geht es nur um die aktuelle formale Impressungspflicht und wer dafür zuständig ist. Wettbewerbszentrale?
Die Hinweise und Diskussion oben mit Verweisen auf §5TMG und §55RStV hab ich gelesen. Werde aber nicht wirklich schlau draus.
Der Seitenbetreiber bezeichnet sich selber als Journalist, ist deutscher Staatsbürger und die Seite ist auch deutschsprachig.
Danke für die Einschätzung der aktuellen Rechtslage.
Gruss sartre
Zuletzt geändert von ktown am 19.03.17, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
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Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt. (Mahatma Gandhi)
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Re: Ladungsfähige Anschrift Impressum
Für die Umsetzung und Durchführung des TMG sind die Landesmedienanstalten für den privaten Rundfunk zuständig,
Anzeigen wegen Beleidigung nimmt die Staatsanwaltschaft entgegen,
Anzeigen wegen Beleidigung nimmt die Staatsanwaltschaft entgegen,
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Ladungsfähige Anschrift Impressum
Unter was für einer Domain läuft das Forum? Ggf kann man auch über den Registrar die nötigen Daten herausfinden. Zumindest bei .de-Adressen sind entsprechende Daten verfügbar.
Re: Ladungsfähige Anschrift Impressum
Moin,
Aber müsste der Inhaber eines deutschen Passes als Betreiber einer Website nicht eine ladungsfähige Anschrift bspw. bei Eltern oder Freunden haben, die ggfs. Post für ihn entgegennehmen können? Insofern läuft der Hinweis auf die Landesmedienanstalten ins Leere, da weder Adresse noch Bundesland der Herkunft bekannt sind.
Ich würde nur gerne wissen, ob es überhaupt eine Verpflichtung zur ladungsfähigen Anschrift im Impressum gibt und wer diese ggfs. einfordern könnte.
Es handelt sich um eine .com-Domain. Dem User geht es gar nicht darum, die Adresse des Betreibers herauszufinden. Die gibt es auch offenbar nicht, denn dieser tingelt anscheinend seit Jahren quer durch Deutschland und die Welt. Auch geht es nicht darum, Anzeige zu erstatten.ExDevil67 hat geschrieben:Unter was für einer Domain läuft das Forum?
Aber müsste der Inhaber eines deutschen Passes als Betreiber einer Website nicht eine ladungsfähige Anschrift bspw. bei Eltern oder Freunden haben, die ggfs. Post für ihn entgegennehmen können? Insofern läuft der Hinweis auf die Landesmedienanstalten ins Leere, da weder Adresse noch Bundesland der Herkunft bekannt sind.
Ich würde nur gerne wissen, ob es überhaupt eine Verpflichtung zur ladungsfähigen Anschrift im Impressum gibt und wer diese ggfs. einfordern könnte.
Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt. (Mahatma Gandhi)
Re: Ladungsfähige Anschrift Impressum
Dazu wurde doch schon mit Hinweis auf das entsprechende Gesetz ausgeführtSartre hat geschrieben:Ich würde nur gerne wissen, ob es überhaupt eine Verpflichtung zur ladungsfähigen Anschrift im Impressum gibt und wer diese ggfs. einfordern könnte.
Ronny1958 hat geschrieben:Für die Umsetzung und Durchführung des TMG sind die Landesmedienanstalten für den privaten Rundfunk zuständig
Re: Ladungsfähige Anschrift Impressum
Und an welche der 14 Landesmedienanstalten könnte man sich wenden bei jemandem, der OFW ist?webelch hat geschrieben:Dazu wurde doch schon mit Hinweis auf das entsprechende Gesetz ausgeführtRonny1958 hat geschrieben:Für die Umsetzung und Durchführung des TMG sind die Landesmedienanstalten für den privaten Rundfunk zuständig
Ausserdem beantwortet das nicht die Frage, ob eine ladungsfähige Adresse im Impressum überhaupt Pflicht ist...
Aber das scheint mir hier niemand beantworten zu können. Ist auch nicht so wichtig. Es hätte mich halt nur interessiert.
Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt. (Mahatma Gandhi)
Re: Ladungsfähige Anschrift Impressum
Warum lesen Sie dann nicht im TMG, besonders den §5?Sartre hat geschrieben:Ausserdem beantwortet das nicht die Frage, ob eine ladungsfähige Adresse im Impressum überhaupt Pflicht ist...
Re: Ladungsfähige Anschrift Impressum
Klar hab ich §5TMG gelesen. Insbesondere
Scheint ja eigentlich eindeutig.
Abmahnen könnte das jede beliebige deutsche Landesmedienanstalt? Nur wohin, wenn der Betreiber OFW ist?
Welche Möglichkeiten könnte die denn haben, den Betreiber zu sanktionieren, wenn dieser nicht greifbar ist?
OT Frage.. Müssen eigtl. .de-Domain-Inhaber eine ladungsfähige Anschrift im Inland haben? Ich frage deshalb, weil z.B. in einem Forum, das ich öfter besuche, das Impressum nur eine Anschrift in Asuncion/Paraguay hergibt. Erst eine Denic-Abfrage bringt einen administrativen Ansprechpartner in D/Querfurt zu Tage.
Bei einer .com-Domain wie im Eingangsbeitrag verhält es sich dann vermutlich nochmal anders!?
Quelle(...)folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten(..)
Scheint ja eigentlich eindeutig.
Abmahnen könnte das jede beliebige deutsche Landesmedienanstalt? Nur wohin, wenn der Betreiber OFW ist?
Welche Möglichkeiten könnte die denn haben, den Betreiber zu sanktionieren, wenn dieser nicht greifbar ist?
OT Frage.. Müssen eigtl. .de-Domain-Inhaber eine ladungsfähige Anschrift im Inland haben? Ich frage deshalb, weil z.B. in einem Forum, das ich öfter besuche, das Impressum nur eine Anschrift in Asuncion/Paraguay hergibt. Erst eine Denic-Abfrage bringt einen administrativen Ansprechpartner in D/Querfurt zu Tage.
Bei einer .com-Domain wie im Eingangsbeitrag verhält es sich dann vermutlich nochmal anders!?
Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt. (Mahatma Gandhi)
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