Dateiendungen bei Illegalen Downloads

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lupo52
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Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von lupo52 »

jemand hat bei verschiedenen portalen Musiktitel heruntergeladen.
Diese dann zum abspielen auf einer externen Festplatte gepeichert.
Nun hat die Polizei bei einer Duchsuchung wegen eines anderen Verdachtes, die Festplatte beschlagnahmt
und behauptet, an den Dateiendungen kann Sie erkennen, dass es sich um illegal erworbene Musik handelt.
Kann man das tatsächlich so feststellen und wäre eine Dateiendung beweiskräftig?
Danke
Zafilutsche
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Re: Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von Zafilutsche »

Hm- mE. sagt eine Dateiendung überhaupt nix aus ob etwas illegal ist oder nicht. Ohne den Inhalt der jeweiligen Datei auszulesen, wird man also nix finden außer eine scheinbar nicht endenden Zahlenkolonne bestehend aus "Nullen" und "Einsen".
Wenn's also das Urlaubsvideo ist, wird man sicherlich einen Teil oder die komplette Datei speichern bzw up- und downloaden dürfen (egal in welchem Dateiformat).
Wenn's urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial ist, sind die Grenzen enger gesteckt (z.B. Datensicherung/Privatkopie)
ktown
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Re: Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von ktown »

lupo52 hat geschrieben:Kann man das tatsächlich so feststellen und wäre eine Dateiendung beweiskräftig?
Für diese Frage sind sie theoretisch im falschen Forum. :wink:
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Celestro
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Re: Dateiendungen erkennbar ob illegal?

Beitrag von Celestro »

Man kann Dateiendungen ändern ... das kann dann zwar ggf. dazu führen, das die Datei unbrauchbar wird. Grundsätzlich macht dies aber deutlich, das ein Erkennen von "illegal" (anhand der Endung) völliger Humbug ist.
gmmg
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Re: Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von gmmg »

Wahrscheinlich geht es nicht um Dateinamen, sondern sog. hash-Werte. Die sind wie ein Fingerabdruck einer Datei mit dme sich belegen lässt, ob es sich um eien Kopie einer bestimmten Vorlage handelt oder nicht.
Zafilutsche
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Re: Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von Zafilutsche »

lupo52 hat geschrieben:Nun hat die Polizei bei einer Duchsuchung wegen eines anderen Verdachtes, die Festplatte beschlagnahmt und behauptet, an den Dateiendungen kann Sie erkennen, dass es sich um illegal erworbene Musik handelt.
Nun dieser Schilderung nach, wird die Polizei erst nach dem Überraschungsfund vom Urheber des Urhebergeschütztem Material den Algorithmus mit den zugehörigen Hashwerten besorgen müssen (Sofern das Material tatsächlich damit versehen worden ist). Aber das ganze hat m.E überhaupt nix mit den Dateiendungen zu tun. Die kann man nach belieben umschreiben/umbenennen. Und wenn das komprimierte Private Urlaubsvideos sind, was soll dann der ganze Zauber?
Pünktchen
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Re: Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von Pünktchen »

Zafilutsche hat geschrieben: Urhebergeschütztem Material den Algorithmus mit den zugehörigen Hashwerten besorgen müssen
Algorithmen und Programme, die Hash-Werte berechnen sind vielfach auch öffentlich zugänglich.
Zafilutsche hat geschrieben: (Sofern das Material tatsächlich damit versehen worden ist).
Wieso soll das Material mit einem versehen worden sein? Den berechnet man und speichert ihn bei Bedarf üblicherweise getrennt. Würde man ihn in derselben Datei speichern, würde bei einer erneuten Auswertung ein ganz anderer Hash-Wert herauskommen.

Die Hash-Werte sind aber nicht eindeutig. - Unterschiedliche Daten können identische Hash-Werte haben.
Und wenn das komprimierte Private Urlaubsvideos sind, was soll dann der ganze Zauber?
Sofern die Dateien nicht verschlüsselt sind, wird man wohl eine Videodatei von der Audiodatei unterscheiden können. I. d. R. sind Videodateien auch um ein vielfaches größer.
MarcoW75
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Re: Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von MarcoW75 »

Die Frage ist wohl eher,ob die Cops das betreffende Werk gerade irgendwo "auf dem Schirm" haben. Bei einem brandaktuellen Blockbuster, der gerade noch im Kino läuft, könnte es durchaus passieren,daß man da schlafende Hunde weckt. Bei Kinderpornos (berechtigterweise) sowieso. Bei älteren Werken,die schon für den Heimverbraucher veröffentlicht wurden (DVD/Bluray/CD usw) wohl eher nicht.
CDS
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Re: Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von CDS »

Die Auswirkung dieses "Fundes" halte ich ohnehin für sehr zweifelhaft.

Nicht umsonst läuft bislang sämtliche Verfolgung immer gegen Leute die Raubkopien VERBREITEN.

Warum? Ganz einfach. Der Streitwert des Verfahrens richtet sich nach dem Schaden. Im Falle von Raubkopien also danach, wieviele Kopien verteilt - und demnach nicht käuflich erworben wurden. Bei jemandem der diese zum Download zur Verfügung stellt kann man leicht einige tausend downloads ansetzen.
Bei jemandem der sich den Titel runter geladen hat ist die Anzahl exakt EINS.
Selbst wenn dieser Download illegal war lohnt sich der "Ertrag" schlichtweg bei einem Streitwert von 1.50€ nicht.
locarno

Re: Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von locarno »

"Nun hat die Polizei bei einer Duchsuchung wegen eines anderen Verdachtes die Festplatte beschlagnahmt"
BäckerHD
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Re: Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von BäckerHD »

Diese Taktik nennt man "mit Lügen nach der Wahrheit fragen".

Siehe auch:
Pozilei: "Herr Meier, wir haben Ihre Marihuana-Plantage in der Neustraße gefunden!"
Meier: "Wo?! In der Neustraße?! Aber DA habe ich doch gar keine!!!"
MarcoW75
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Re: Dateiendungen bei Illegalen Downloads

Beitrag von MarcoW75 »

CDS hat geschrieben:Bei jemandem der sich den Titel runter geladen hat ist die Anzahl exakt EINS.
Selbst wenn dieser Download illegal war lohnt sich der "Ertrag" schlichtweg bei einem Streitwert von 1.50€ nicht.
Was aber nicht zwingend heißt,daß nicht irgendein karrieregeiler Staatsanwalt trotzdem sein Glück versucht. Gerade wenn mal wieder ein Warez-Forum hochgenommen wurde, werden nur zu gerne
Serverlogs analysiert und noch nachvollziehbarer Spuren von Nutzern nachgegangen. Auch von Downloadern. Ich habs vor Jahren selbst erlebt,als das Warez-Forum "Bockwurstfiles" hochgenommen wurde (ja...das hieß wirklich so). Diese Seite bot aber nicht nur Warez an,sondern waren auch pfeilschnell mit der Bereitstellung von Updates für Free- oder Shareware.
Ich habe damals regelmäßig Updates für meine üblichen genutzten Programme runtergeladen, einfach weil ich dort alles auf einen Block vorfand und nicht jede Herstellerseite abklappern musste. Darunter war auch ein Sharewareprogramm,welches ich lange Zeit vorher gekauft hatte und beinahe wöchentlich geupdatet wurde. Als die Seite dann hochgeladen wurde, bekam ich eine Vorladung zu den Cops, ich hätte dieses Programm illegal runtergeladen. Ein Sharewaretool, wo allein schon der Name sagt, daß das Teilen vom Ersteller nicht nur toleriert,sondern sogar gewünscht ist. Also hab ich mir erstmal eine schriftliche Bestätigung vom Hersteller geholt, daß die die Verbreitung ihres Tools auch auf solchen Plattformen gestatten. Ergebnis: Verfahren eingestellt.
Und das alles wegen eines Staatsanwaltes, der seine Arbeit nicht gemacht hat, BEVOR er die berühmten Pferde scheu macht.
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