Rechtsgrundlage für freiwillige gesetzliche studentische Kra

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doktormatte
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Rechtsgrundlage für freiwillige gesetzliche studentische Kra

Beitrag von doktormatte »

Guten Tag allerseits.

eine fiktive Person hat einige Fragen zu der Rechtmäßigkeit einer aktuellen Krankenversicherungs-Situation und möchte sich an dieser Stelle v.a. erkundigen, inwiefern man sich rechtlich gegen das Vorgehen der Krankenkasse wehren kann.
Zur betroffenenen fiktiven Person: Im Dezember 1988 geboren, männlich. Im Oktober 2008 angefangen zu studieren. Bis einschließlich zum Ende des ersten Studiums war die Person über ihren Vater (Beamter) privat krankenversichert. Zu Beginn des Studiums hatten die Eltern die Person von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien lassen, damit sie weiterhin über ihren Vater versichert sein konnte. Das Studium wurde im Januar 2015 erfolgreich abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war die Person bereits 26 und die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung waren angehoben worden. Nun beginnt der komplizierte Teil der Geschichte:
Nach ihrem Abschluss hatte die Person fest vor, so schnell wie möglich ein Zweitstudium zu beginnen. Allerdings benötigte die Person auch eine Einkommensquelle sowie eine günstige Krankenversicherung. Die Person erkundigte sich bei einer gesetzlichen Versicherung über ihre Möglichkeiten. Der freundliche Berater teilte der Person mit, dass sie zurück in den gesetzlichen Pflichtversicherungs-Tarif gelangen würde, wenn zwischen der Exmatrikulation von ihrem ersten Studium und der Immatrikulation für ihr zweites Studium mindestens ein Monat verginge. Die Person befolgte seinen Rat und wurde am 25.02.2015 exmatrikuliert. Die Immatrikulation für ihr Zweitstudium erfolgte zum 01.04.2015. Zum 01.10.2015 wechselte die Person dann an eine andere Universität, wo sie bis heute studiert. Die Anstellungen und Tätigkeiten der Person im Jahr 2015 waren recht vielfältig. Bis zu ihrer ersten Exmatrikulation war sie als studentische Aushilfe tätig, ab dem 01.03.2015 bis zum 30.04.2015 war sie in einer festen sozialversicherungspflichtigen Anstellung. Im Mai 2015 begann sie einen weiteren Werkstudentenjob und wechselte dann schließlich im Juni zu ihrem jetzigen Arbeitgeber, wo sie als Werkstudent tätig ist. Nebenher war sie gewerblich tätig und verdiente durch diese Nebenbeschäftigung ca. 4000€ im Jahr 2015 und ca. 1600€ im Jahr 2016, allerdings hat sie diese gewerbliche Tätigkeit seit Mai 2016 nicht mehr ausgeführt, ihre einzige Einnahmequelle ist derzeit ihr Werkstudentenjob.
Ca. im Mai 2015 teilte die gesetzliche Krankenkasse der Person beiläufig in einem Telefonat mit, dass ihr der Mitarbeiter zuvor (s.o.) falsche Informationen gegeben hatte und dass man mindestens ein vollständiges Semester, also sechs volle Monate, exmatrikuliert sein musste um wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung für Studenten zu rutschen. Andernfalls, so die Versicherung, sieht es das Gesetz vor, dass man sich als Student freiwillig gesetzlich versichern muss, was wesentlich teurer ist. Da die Peron ihr Studium zu diesem Zeitpunkt nicht mehr unterbrechen wollte, nahm sie diese Mehrkosten in Kauf. Sie bestand darauf, dass die Versicherung ihr den Gesetzestext zuschickt, dem diese Problematik geschuldet ist. In dem originalen Schreiben vom 09.06.2015, das ihr die Versicherung schickte, steht nun Folgendes:

"[...]Die Befreiung wirkt vom Beginn der Krankenversicherungspflicht an. Die Befreiung kann nicht wiederrufen werden. Die Befreiung gilt so lange der Sachverhalt der Befreiung fortbesteht und ohne diese Befreiung grundsätzlich Versicherungspflicht bestehen würde. Die Befreiung endet mit dem Grund der Befreiung oder bei einer Unterbrechung von mehr als einem Monat, unabhängig von der Versicherung während der Unterbrechung. Bei dem Ende der Befreiung wegen einer Unterbrechung von mehr als einem Monat ist zu beachten, dass die Befreiung immer bis zum Semesterende weiter besteht. Aus diesem Grund muss die Unterbrechung von mehr als einem Monat immer zwischen zwei Semestern liegen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht der Studenten ist im § 8 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) und im Gemeinsamen Rundschreiben vom 21. März 2006 (RdSchr. 06b) Tit. 4.3 geregelt."

Die gesetzliche Grundlage dieser Angaben seitens der Versicherung überprüfte die Person damals nur halbherzig und holte sich keinen juristischen Rat, allerdings war sie nie wirklich von der Legitimität der Angaben der Versicherung überzeugt.
Seit die Person in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung für Studenten "gefangen" ist, zahlt sie monatlich ca. 17% ihres Bruttogehaltes an die gesetzliche Versicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Zusatzbeitrag).
Bei der Berechnung der Beiträge sieht die Person das größte Problem: Ihre Beiträge für den Zeitraum vom 01.05.2015 - 01.08.2016 wurden anhand ihres Steuerbescheides für das Jahr 2015 berechnet. Damit ist die Person einverstanden. Für den Zeitram vom 01.08.2016 bis heute hat nun die Versicherung die monatlichen Einnahmen der Person aus gewerblicher Tätigkeit einfach aus dem Vorjahr übernommen, obwohl die Person in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt wie gesagt nur ca. 1600€ gewerblich erwirtschaftete. Die Versicherung geht jedoch weiterhin von einem jährlichen gewerblichen Einkommen von ca. 4000€ aus. Der Steuerbescheid für das Jahr 2016 liegt noch nicht vor, wird aber innerhalb der nächsten zwei Wochen eintreffen. Die Versicherungsmitarbeiterin am Telefon erklärte der Person, dass im Gesetz steht, dass die Beiträge sich nach dem letzten vorliegenden Steuerbescheid richten und es keine Möglichkeit gibt, sie nachträglich anzupassen. Dies fällt der Person sehr schwer zu glauben, da sie mit dem Steuerbescheid für 2016 ja einen handfesten Nachweis über ihre wesentlich niedrigeren Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit hat. Nun steht eine Beitragsnachzahlung von über 2000€ aus. Die Peron hat dieser widersprochen und der Versicherung die Einzugsermächtigung entzogen. Die Person würde sich nun gerne in der Sache rechtlich beraten lassen. An wen (außer an Internet-Foren) sollte man sich am besten mit dieser Problematik wenden? Die Peron hatte an die Verbraucherzentrale und an die kostenlose rechtliche Beratung der Universität gedacht. Die Person verfügt über keine Rechtsschutzversicherung und möchte nur ungern weitere hunderte von Euros für eine rechtliche Beratung ausgeben, die womöglich am Ende vergeblich sein wird. Wie ist die Rechtslage?
SusanneBerlin
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Re: Rechtsgrundlage für freiwillige gesetzliche studentische

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

mit "gewerbliche Tätigkeit" meinen Sie -> selbständig tätig mit Gewerbeanmeldung?
Die Versicherungsmitarbeiterin am Telefon erklärte der Person, dass im Gesetz steht, dass die Beiträge sich nach dem letzten vorliegenden Steuerbescheid richten und es keine Möglichkeit gibt, sie nachträglich anzupassen. Dies fällt der Person sehr schwer zu glauben, da sie mit dem Steuerbescheid für 2016 ja einen handfesten Nachweis über ihre wesentlich niedrigeren Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit hat.
Ja das ist so bei freiwillig Versicherten mit Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (noch! soll sich wohl ab 1.1.2018 ändern). Siehe auch diese thread:
GKV will stark verringertes Einkommen nicht berücksichtigen
Die Person würde sich nun gerne in der Sache rechtlich beraten lassen. An wen (außer an Internet-Foren) sollte man sich am besten mit dieser Problematik wenden? Die Peron hatte an die Verbraucherzentrale und an die kostenlose rechtliche Beratung der Universität gedacht.
Ob die Verbraucherzentrale Selbständige berät, weiß ich nicht und die Universität selbst wird wohl keine Rechtsberatung anbieten, eher schon die Studierendenvertretung bzw. der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss). Dort nachfragen, ob sich jemand mit dem Thema auskennt, schadet sicherlich nicht.

Außerdem kann man beim örtlich zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, welcher einen berechtigt eine Beratung bei einem Rechtsanwalt (es sollte ein RA mit dem Schwerpunkt Sozialrecht sein) gegen eine Selbstbeteiligung von 15€ in Anspruch zu nehmen.
Grüße, Susanne
Hanomag
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Re: Rechtsgrundlage für freiwillige gesetzliche studentische

Beitrag von Hanomag »

SusanneBerlin hat geschrieben:Ja das ist so bei freiwillig Versicherten mit Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (noch! soll sich wohl ab 1.1.2018 ändern). Siehe auch diese thread:
GKV will stark verringertes Einkommen nicht berücksichtigen
Da würde mich mal interessieren, inwieweit das für eine untergeordnete selbstständige Tätigkeit gilt?
SusanneBerlin hat geschrieben:
Die Person würde sich nun gerne in der Sache rechtlich beraten lassen. An wen (außer an Internet-Foren) sollte man sich am besten mit dieser Problematik wenden? Die Peron hatte an die Verbraucherzentrale und an die kostenlose rechtliche Beratung der Universität gedacht.
Ob die Verbraucherzentrale Selbständige berät, weiß ich nicht und die Universität selbst wird wohl keine Rechtsberatung anbieten, eher schon die Studierendenvertretung bzw. der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss). Dort nachfragen, ob sich jemand mit dem Thema auskennt, schadet sicherlich nicht.
Ich würde jede im Umkreis erreichbare KK aufsuchen und mich als potentieller Neukunde beraten lassen.

Zusätzlich verlinke ich mal hier zu einem Krankenkassenforum, wo einige Experten gute Ratschläge erteilen.
vikingz
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Re: Rechtsgrundlage für freiwillige gesetzliche studentische

Beitrag von vikingz »

doktormatte hat geschrieben:Die Peron hat dieser widersprochen und der Versicherung die Einzugsermächtigung entzogen.
Super Trick immer mit dem Entzug der Einzugsermächtigung. Davon erledigt sich aber der Beitrag nicht, das führt zu Mahnverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen.
Mit dem Widerspruch ist das empfehlenswerte Vorgehen ja schon in die Wege geleitet.

Die Person sollte der Kasse mal mitteilen, dass keine selbstständgie Tätigkeit mehr ausgeübt wird. Ist diese aufgegeben, dann ist daraus auch kein Beitrag mehr zu erheben.
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